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BMAW: Fachkräfteverordnung für 2025 erlassen

04.01.2025, 1686 Zeichen

Wien (OTS) - Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft legt jährlich im Rahmen der Fachkräfteverordnung die Mangelberufe für das Folgejahr fest. Mangelberufe sind jene Berufe, in denen im Vorjahrjahr weniger als 1,5 Arbeitssuchende pro beim AMS gemeldeter offener Stelle zur Verfügung standen. Die Fachkräfteverordnung wurde am 31.12.2024 kundgemacht. Die Mangelberufsliste spielt eine zentrale Rolle bei der Ausstellung der Rot-Weiß-Rot - Karte, da derzeit rund 67 Prozent aller Karten für Berufe ausgestellt werden, die als Mangelberufe gelistet sind.
Insgesamt werden für das Jahr 2025 81 bundesweite und 66 bundeslandspezifische Berufe als Mangelberufe festgelegt. Dazu gehören beispielsweise die Berufe Elektroinstallateurin bzw. - installateur, Gaststättenköchin bzw. -koch und diplomierte wie auch nicht diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. -pfleger. Auch im Jahr 2025 stehen sogenannte Green Jobs wie beispielsweise Straßenbahnwagenführerin bzw. -führer oder Autobuslenkerin bzw. - lenker auf der Liste der Mangelberufe.
„Nach wie vor gibt es in einigen Bereichen wie beispielsweise im Gesundheits- und Sozialbereich sowie im Tourismus eine hohe Nachfrage nach Arbeits- und Fachkräften. Wenngleich die Zahl der beim AMS gemeldeten offenen Stellen aufgrund der schwachen Konjunktur leicht gesunken ist, bleibt sie mit 80.740 Ende 2024 weiterhin auf einem hohen Niveau (Durchschnitt 2014-2024 jeweils zum Jahresende: 63.396). Mit der Mangelberufsliste stellen wir sicher, dass gut ausgebildete internationale Fachkräfte in besonders stark nachgefragten Berufen einen schnellen Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt erhalten“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.



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