04.12.2024, 2113 Zeichen
Wien (OTS) - Mit äußerst gemischten Gefühlen bewertet das Gewerbe und
Handwerk das
Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zur EU-Entwaldungsverordnung:
„Einerseits begrüßen wir die Verschiebung um ein Jahr. Das ist ein
Sieg der Vernunft, damit wurde unseren Bedenken Rechnung getragen und
Chaos bei der Einführung verhindert“, sagt Renate Scheichelbauer-
Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Andererseits ist es mehr als
bedauerlich, dass die Chance verpasst wurde, dem Bürokratiemonster
die Giftzähne zu ziehen. Es ist nicht genug, dass die Kommission
einfachere Regeln für Länder mit nachhaltiger Waldbewirtschaftung nur
in Erwägung zieht, sondern sie muss jetzt zeitnah umfassende
Ausnahmen für Herkunftsländer ohne Entwaldungsrisiko ermöglichen.
Denn Österreich hat kein Entwaldungsproblem, die Waldfläche nimmt
seit Jahrzehnten zu.“
Ein Risikofrei-Status hätte es ermöglicht, dass die
Nachweispflichten für Rohstoffe heimischen Ursprungs entfallen. Den
vielen Klein- und Mittelbetrieben hätte es zudem das Leben wesentlich
erleichtert, wenn die Dokumentationspflichten - so wie bisher in der
EU üblich - nur bei demjenigen angefallen wären, der die Waren in der
EU erstmals in Verkehr bringt. Im Gewerbe und Handwerk in Österreich
sind zahlreiche überwiegend kleinere Betriebe betroffen, die
entsprechende Rohstoffe importieren: vom Fleischer (Rindfleisch) bis
zum Futtermittelhersteller (Soja), vom Chocolatier und der Konditorei
(Kaffee, Kakao), über den Tischler (Holz) bis zum KFZ-Betrieb (
Kautschuk).
Laut einer Umfrage von KMU Forschung Austria beklagen 71 Prozent
der Betriebe im Gewerbe und Handwerk in Österreich, dass die
Belastungen durch Bürokratie in den vergangenen drei Jahren
zugenommen haben. Der durch bürokratische Auflagen verursachte
Aufwand ist gewaltig: Die Gesamtkosten für das Gewerbe und Handwerk
belaufen sich schon jetzt auf 4,3 Milliarden Euro pro Jahr. Es müssen
dafür jedes Jahr rund 70 Millionen Arbeitsstunden aufgewendet werden.
Das entspricht 42.190 Vollzeit-Arbeitsstellen oder 6,6 Prozent der
gesamten Personalkapazität. (PWK453/HSP)
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