19.09.2023,
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Wien (OTS) - Angesichts des dramatischen Einbruchs im Bereich des
privaten Wohnungs- und Hausbaus appelliert Verbandsobmann Robert
Jägersberger im Vorfeld der kommenden Sitzung des
Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) an alle politisch
Verantwortlichen, die mittlerweile vollkommen kontraproduktiv
wirkende KIM-Verordnung abzuschaffen und dem drohenden Zusammenbruch
der privaten, fremdfinanzierten Wohnbaunachfrage entgegenzuwirken.
„Ich appelliere an alle im FMSG vertretenen Institutionen -
Finanzministerium, Fiskalrat, Finanzmarkaufsicht und Nationalbank -
endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass sich die Rahmenbedingungen am
Immobilienmarkt mittlerweile völlig geändert haben: Die
KIM-Verordnung war dazu gedacht, eine befürchtete Überhitzung des
Immobilienmarktes zu verhindern – davon kann jetzt keine Rede mehr
sein: die Nachfrage nach Immobilienkrediten ist seit Mitte 2022
massiv rückläufig und hat sich im ersten Halbjahr 2023 weiter
abgeschwächt. Als Folge der kräftig gestiegenen und weiterhin hohen
Zinsen wird sich dieser Trend fortsetzen, ohne dass es zusätzlich
einer KIM-Verordnung bedarf. Vor allem der fremdfinanzierte bzw.
private Wohnbau ist faktisch zum Erliegen gekommen. Die
KIM-Verordnung gehört weg“, so Robert Jägersberger.
Dass es auch anders geht, zeigt ein Blick ins benachbarte Ausland:
in Deutschland sind Wohnkredite deutlich einfacher zu finanzieren.
Tschechien hat auf die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
reagiert: per 1. Juli 2023 wurde die bisherige Schuldendienstquote -
also der maximale Anteil vom Einkommen, den Kreditnehmer für die
Rückzahlung von Wohnkrediten verwenden dürfen - aufgehoben.
Tschechien stellt seither nur noch auf eine durchschnittliche
Gesamtverschuldensquote der Haushalte ab. Die in Österreich geltende
Schuldendienstquote von 40% ist eine der schwierigsten Hürden auf dem
Weg zu einem Immobilienkredit und sollte nach dem Vorbild Tschechiens
entfallen bzw. zumindest an die Vorgaben in Deutschland
(Schuldendienstquote von 60% des Haushaltseinkommens) angepasst
werden.
„Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht stellt sich mittlerweile nicht
mehr die Frage, ob die KIM-Verordnung abgeschafft wird, sondern
lediglich wann. Unserer Meinung nach kann die Antwort nur lauten: so
rasch wie möglich“, so Jägersberger abschließend.
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