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Baugewerbe an FMSG: KIM-Verordnung jetzt aufheben

19.09.2023, 2275 Zeichen
Wien (OTS) - Angesichts des dramatischen Einbruchs im Bereich des privaten Wohnungs- und Hausbaus appelliert Verbandsobmann Robert Jägersberger im Vorfeld der kommenden Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) an alle politisch Verantwortlichen, die mittlerweile vollkommen kontraproduktiv wirkende KIM-Verordnung abzuschaffen und dem drohenden Zusammenbruch der privaten, fremdfinanzierten Wohnbaunachfrage entgegenzuwirken.
„Ich appelliere an alle im FMSG vertretenen Institutionen - Finanzministerium, Fiskalrat, Finanzmarkaufsicht und Nationalbank - endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass sich die Rahmenbedingungen am Immobilienmarkt mittlerweile völlig geändert haben: Die KIM-Verordnung war dazu gedacht, eine befürchtete Überhitzung des Immobilienmarktes zu verhindern – davon kann jetzt keine Rede mehr sein: die Nachfrage nach Immobilienkrediten ist seit Mitte 2022 massiv rückläufig und hat sich im ersten Halbjahr 2023 weiter abgeschwächt. Als Folge der kräftig gestiegenen und weiterhin hohen Zinsen wird sich dieser Trend fortsetzen, ohne dass es zusätzlich einer KIM-Verordnung bedarf. Vor allem der fremdfinanzierte bzw. private Wohnbau ist faktisch zum Erliegen gekommen. Die KIM-Verordnung gehört weg“, so Robert Jägersberger.
Dass es auch anders geht, zeigt ein Blick ins benachbarte Ausland: in Deutschland sind Wohnkredite deutlich einfacher zu finanzieren. Tschechien hat auf die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen reagiert: per 1. Juli 2023 wurde die bisherige Schuldendienstquote - also der maximale Anteil vom Einkommen, den Kreditnehmer für die Rückzahlung von Wohnkrediten verwenden dürfen - aufgehoben. Tschechien stellt seither nur noch auf eine durchschnittliche Gesamtverschuldensquote der Haushalte ab. Die in Österreich geltende Schuldendienstquote von 40% ist eine der schwierigsten Hürden auf dem Weg zu einem Immobilienkredit und sollte nach dem Vorbild Tschechiens entfallen bzw. zumindest an die Vorgaben in Deutschland (Schuldendienstquote von 60% des Haushaltseinkommens) angepasst werden.
„Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht stellt sich mittlerweile nicht mehr die Frage, ob die KIM-Verordnung abgeschafft wird, sondern lediglich wann. Unserer Meinung nach kann die Antwort nur lauten: so rasch wie möglich“, so Jägersberger abschließend.

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