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Brunner: Stromkostenergänzungszuschuss noch bis Ende des Jahres beantragen

08.11.2024, 2978 Zeichen

Wien (OTS) - Der Stromkostenergänzungszuschuss (SKEZ) wird vom Dezember 2022 bis Dezember 2024 in vier Tranchen ausbezahlt. Berechtigt sind Haushalte, in denen mehr als drei Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und die ihren Strom über einen Haushaltszählpunkt beziehen. Insgesamt sind das mehr als 700.000 Adressen in Österreich.
Beim überwiegenden Anteil dieser Haushalte konnte der SKEZ bereits automatisch berücksichtigt werden. Mit Stand Oktober 2024 wurden insgesamt 88,6 Mio. Euro ausbezahlt. In rund 60 % der Fälle war eine automatische Berücksichtigung möglich, die Verarbeitung ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Derzeit sind pro Tranche noch etwa 150.000 Anträge offen.
„Mit dem Stromkostenergänzungszuschuss entlastet die Bundesregierung Mehrpersonenhaushalte. Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, versäumen Sie nicht, den Zuschuss zu beantragen. Bis Ende des Jahres haben Sie dazu noch Zeit“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Rund 150.000 Anträge wurden noch nicht gestellt. Häufig betrifft das Bürgerinnen und Bürger, die bereits in der ersten Tranche Anspruch auf den SKEZ gehabt hätten, diesen aber nicht geltend gemacht haben. Konnten die Daten des jeweiligen Haushalts nicht automatisch ermittelt werden, müssen die Bewohner einen Antrag stellen. Dazu wurde vom BMF ein Erinnerungsschreiben ausgesandt, entweder an die in FinanzOnline hinterlegte E-Mailadresse oder per Post.
Wie hoch ist der Stromkostenergänzungszuschuss?
Der SKEZ ist ein (vom tatsächlichen Stromverbrauch unabhängiger) Fixbetrag, der für drei Tranchen auf Ihrer Jahres- bzw. Schlussabrechnung berücksichtigt wird. Er gilt für die vierte und jede weitere in einem Haushalt gemeldete Person.
Tranche 1: 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 -> 61,25 Euro pro Person Tranche 2: 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 -> 52,50 Euro pro Person Tranche 3: 1. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 -> 52,50 Euro pro Person Tranche 4: 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 -> 52,50 Euro pro Person
Beispiel : Ein Ehepaar mit zwei Kindern ist in einem gemeinsamen Haushalt hauptwohnsitzgemeldet. Die Familie hat Anspruch auf den SKEZ und erhält ein Erinnerungsschreiben per Post. Nun kann einer der beiden Ehepartner den Antrag stellen - er stellt ihn für die erste Tranche des SKEZ. Die Zuschüsse aus den Tranchen 2-4 erhält die Familie in den folgenden Monaten automatisch, nachdem sie ihre Daten einmal übermittelt hat, sofern die Familie nicht umzieht und nicht kleiner oder größer wird.
Wo stelle ich den Antrag?
Die Antragstellung erfolgt digital unter https://www.stromkostenzuschuss.gv.at/haushalt/antrag
Um einen Antrag zu stellen, benötigen Sie die Identifikations- und die Prüfnummer, die im Schreiben der Bundesregierung enthalten sind.
Sind Sie anspruchsberechtigt, haben aber weder eine E-Mail noch ein Infoschreiben per Brief erhalten, wenden Sie sich an die Hotline des BMF unter +43 (0) 50 23 27 80.
Alle Informationen zum Stromkostenergänzungszuschuss erhalten Sie unter: https://bit.ly/4hanDBC



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