08.11.2024, 3349 Zeichen
Wien (OTS) - Besser spät als nie: Einige der wesentlichen Inhalte,
welche der
Handelsverband bereits Ende August in seiner UWG-Beschwerde bei der
Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingebracht hat, werden nun auch von
der Europäischen Kommission und dem Netzwerk für die Zusammenarbeit
im Verbraucherschutz (CPC-Netz) gegen die chinesische QuickCommerce-
Plattform Temu vorgebracht.
Die Kommission und das CPC-Netz haben Temu heute auf zahlreiche
Praktiken hingewiesen, die auf der Plattform praktiziert werden und
die gegen EU-Verbraucherrecht verstoÃen. Basis hierfür ist eine
koordinierte Untersuchung des CPC-Netzwerkes, das von Belgien,
Deutschland und Irland geleitet wird. Die Verpflichtungen, welche
gegenüber dem Online-Marktplatz geltend gemacht werden, finden sich
etwa in der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken oder der
Richtlinie über Preisangaben.
Die Ergebnisse der koordinierten Untersuchung decken sich
vielfach mit der UWG-Beschwerde des HV: Falsche Rabattaktionen und
Preisangaben sowie die Ausübung von Druck etwa durch vermeintliche
Produktknappheit oder zeitlich limitierte Verkäufe wurden bereits vom
Handelsverband bemängelt und nun auch vom CPC-Netz ermittelt.
Produktsicherheits-Verordnung tritt am 13. Dezember in Kraft
Auch die EU-Verordnung zur Produktsicherheit, die am 13. Dezember
2024 in Kraft tritt, muss von Temu eingehalten werden. Diese umfasst
auch spezifische Verpflichtungen für Online-Marktplätze, die auf
Verbraucher:innen ausgerichtet sind.
Der Handelsverband Ãsterreich hat sich abseits der laufenden
nationalen Beschwerde mehrfach an die Spitzenvertreter der
Europäischen Kommission gewandt und die Sachverhalte dargelegt.
Ebenso hat der HV als österreichisches Mitglied von Ecommerce Europe
im Board of Directors Akzente gegen die mutmaÃlich unlauteren
Methoden von Temu gefordert.
Die Uhr tickt: 1-Monat-Frist für Temu läuft
Temu hat im nächsten Schritt einen Monat Zeit, um auf die
Erkenntnisse der Untersuchung des CPC-Netzes zu antworten und
offenzulegen, wie die befundeten Probleme behoben werden sollen.
Sollte Temu die geäuÃerten Bedenken nicht ausräumen, haben nationale
Behörden die Möglichkeit DurchsetzungsmaÃnahmen zu ergreifen, um die
Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Empfindliche GeldbuÃen möglich
Auch empfindliche GeldbuÃen könnten auf der Grundlage des
Jahresumsatzes von Temu in den betreffenden Mitgliedstaaten verhängt
werden. Dies gilt unbeschadet der Befugnis der nationalen Behörden,
in laufenden Verfahren DurchsetzungsmaÃnahmen zu ergreifen.
Der Handelsverband dankt VÄra Jourová, Vizepräsidentin für Werte
und Transparenz, sowie Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz, und
dem europäischen Dachverband Ecommerce Europe für ihren wertvollen
Einsatz für ein Level Playing Field im europäischen Handel.
HV fordert Level Playing Field statt digitaler Wilder Westen
"Temu steht für das Gegenteil von Fairness. Diese Plattform
agiert nicht nur mutmaÃlich unlauter, sie hat auch nachweislich
Produkte nach Europa geliefert, die mit giftigen Chemikalien belastet
sind. Das gefährdet sowohl die Kundinnen und Kunden in der gesamten
EU als auch den europäischen Handel. Daher braucht es endlich ein
Level Playing Field statt dem digitalen Wilden Westen" , so
Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will abschlieÃend.
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Aktien auf dem Radar:UBM, Porr, Warimpex, Immofinanz, Addiko Bank, CA Immo, Erste Group, Rosgix, Uniqa, Verbund, Andritz, OMV, Polytec Group, Palfinger, Frequentis, Kostad, Marinomed Biotech, VAS AG, Wienerberger, SW Umwelttechnik, Kapsch TrafficCom, Agrana, Amag, EVN, Flughafen Wien, Österreichische Post, Telekom Austria, VIG.
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