08.11.2024, 2978 Zeichen
Wien (OTS) - Der Stromkostenergänzungszuschuss (SKEZ) wird vom
Dezember 2022 bis
Dezember 2024 in vier Tranchen ausbezahlt. Berechtigt sind Haushalte,
in denen mehr als drei Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und
die ihren Strom über einen Haushaltszählpunkt beziehen. Insgesamt
sind das mehr als 700.000 Adressen in Österreich.
Beim überwiegenden Anteil dieser Haushalte konnte der SKEZ
bereits automatisch berücksichtigt werden. Mit Stand Oktober 2024
wurden insgesamt 88,6 Mio. Euro ausbezahlt. In rund 60 % der Fälle
war eine automatische Berücksichtigung möglich, die Verarbeitung ist
jedoch noch nicht abgeschlossen. Derzeit sind pro Tranche noch etwa
150.000 Anträge offen.
„Mit dem Stromkostenergänzungszuschuss entlastet die
Bundesregierung Mehrpersonenhaushalte. Wenn Sie anspruchsberechtigt
sind, versäumen Sie nicht, den Zuschuss zu beantragen. Bis Ende des
Jahres haben Sie dazu noch Zeit“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Rund 150.000 Anträge wurden noch nicht gestellt. Häufig betrifft
das Bürgerinnen und Bürger, die bereits in der ersten Tranche
Anspruch auf den SKEZ gehabt hätten, diesen aber nicht geltend
gemacht haben. Konnten die Daten des jeweiligen Haushalts nicht
automatisch ermittelt werden, müssen die Bewohner einen Antrag
stellen. Dazu wurde vom BMF ein Erinnerungsschreiben ausgesandt,
entweder an die in FinanzOnline hinterlegte E-Mailadresse oder per
Post.
Wie hoch ist der Stromkostenergänzungszuschuss?
Der SKEZ ist ein (vom tatsächlichen Stromverbrauch unabhängiger)
Fixbetrag, der für drei Tranchen auf Ihrer Jahres- bzw.
Schlussabrechnung berücksichtigt wird. Er gilt für die vierte und
jede weitere in einem Haushalt gemeldete Person.
Tranche 1: 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 -> 61,25 Euro pro
Person
Tranche 2: 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 -> 52,50 Euro pro
Person
Tranche 3: 1. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 -> 52,50 Euro pro Person
Tranche 4: 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 -> 52,50 Euro pro
Person
Beispiel : Ein Ehepaar mit zwei Kindern ist in einem gemeinsamen
Haushalt hauptwohnsitzgemeldet. Die Familie hat Anspruch auf den SKEZ
und erhält ein Erinnerungsschreiben per Post. Nun kann einer der
beiden Ehepartner den Antrag stellen - er stellt ihn für die erste
Tranche des SKEZ. Die Zuschüsse aus den Tranchen 2-4 erhält die
Familie in den folgenden Monaten automatisch, nachdem sie ihre Daten
einmal übermittelt hat, sofern die Familie nicht umzieht und nicht
kleiner oder größer wird.
Wo stelle ich den Antrag?
Die Antragstellung erfolgt digital unter
https://www.stromkostenzuschuss.gv.at/haushalt/antrag
Um einen Antrag zu stellen, benötigen Sie die Identifikations-
und die Prüfnummer, die im Schreiben der Bundesregierung enthalten
sind.
Sind Sie anspruchsberechtigt, haben aber weder eine E-Mail noch
ein Infoschreiben per Brief erhalten, wenden Sie sich an die Hotline
des BMF unter +43 (0) 50 23 27 80.
Alle Informationen zum Stromkostenergänzungszuschuss erhalten Sie
unter: https://bit.ly/4hanDBC
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