14.11.2024, 2976 Zeichen
Linz (OTS) - Selten wird so viel gebacken wie in der
Vorweihnachtszeit. Backmatten
und -formen, Teigspachtel aus Silikon oder Kunststoff sowie
beschichtetes Backpapier sind in der Küche unabdinglich. Trotzdem
wissen Konsument:innen oft nicht, ob diese Produkte Schadstoffe
enthalten, die negative Folgen für Gesundheit und Umwelt haben
können. Die AK Oberösterreich und Global2000 haben daher 28
Backartikel unter die Lupe genommen.
Getestet wurden die Backartikel auf besonders besorgniserregende
Stoffe (Substances of Very High Concern, kurz: SVHC). Diese Stoffe
können verschiedene negative Auswirkungen auf die menschliche
Gesundheit und die Umwelt haben. Sie können zum Beispiel Krebs
verursachen, die menschliche DNA schädigen, das Hormonsystem aus dem
Gleichgewicht bringen oder schwer abbaubar und giftig sein. Trotzdem
sind diese Substanzen in Alltagsgegenständen erlaubt. Konsument:innen
haben dank der Europäischen Chemikalienverordnung das Recht, vom
Hersteller oder Händler eines Produktes zu erfahren, ob solche
besonders besorgniserregenden Substanzen enthalten sind. Dies gilt
jedoch nur, wenn mehr als 0,1 Prozent eines SVHC enthalten sind.
Keine Grenzwertüberschreitungen
Zwar wurden in keiner der Proben SVHC über der gesetzlichen
Berichtsgrenze von 0,1 Prozent gefunden, jedoch waren alle
Silikonprodukte mit Cyclosiloxanen belastet. Cyclosiloxane können
beim Backen auf das Backgut übergehen und sich so im Körper
anreichern. In höheren Mengen sind Cyclosiloxane giftig.
Konsumentenfeindliche Regelung
Um Konsument:innen vor gesundheitlichen Risiken zu schützen, sollten
SVHC in Alltagsprodukten gar nicht vorkommen dürfen. Das
Auskunftsrecht für Konsument:innen ist unbefriedigend: Wird bei einem
Unternehmen tatsächlich angefragt, ob ein Produkt SVHC enthält, dann
müssen Hersteller eine solche Anfrage nur beantworten, wenn SVHC über
0,1 Prozent enthalten sind. Keine Antwort kann dann entweder
bedeuten, dass keine SVHC in höheren Mengen enthalten sind oder dass
das Unternehmen seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Zudem haben
Hersteller für die Antwort 45 Tage Zeit.
AK und Global 2000 haben geprüft, ob Händler und Hersteller der
Auskunftspflicht überhaupt nachkommen. Zu diesem Zweck wurden alle
Hersteller der in Österreich gekauften Produkte kontaktiert und nach
Informationen zum Vorkommen von SVHC gebeten. Bei nur elf gab es eine
klare Rückmeldung durch das Unternehmen. Auch wenn bei niedrigem
Gehalt keine gesetzliche Auskunftspflicht besteht, sollten Hersteller
gegenüber Konsument:innen so transparent wie möglich sein. Bei
chinesischen Händlern wurde darauf verzichtet.
App-Unterstützung für besorgte Konsument:innen
Um Konsument:innen die Anfrage nach SVHC zu erleichtern, wurde die
App “ https://scan4chem.at/ “ entwickelt. Damit können Produkte
einfach gescannt und Firmen direkt um Auskunft ersucht werden. Ziel
der App ist es, dass in Zukunft weniger SVHC verwendet werden und
dass sie, falls sie enthalten sind, klar und transparent
gekennzeichnet sind.
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Liechtensteinische Landesbank (Österreich) AG
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