Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.







Magazine aktuell


#gabb aktuell



19.01.2020, 6488 Zeichen

Ein Beitrag von Moritz Rausch, FH St. Pölten

Änderungen des Börsengesetzes beeinflussen Unternehmen, Anleger, Aktionäre – den gesamten Kapitalmarkt. Auch auf der Jahreskonferenz des Cercle Investor Relations Austria (CIRA) am 16.10.2019 waren die Neuerungen daher Thema. Hauptsächlich ging es um die Aktionärsidentifikation, die Vergütungspolitik, Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sowie um institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater. Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen:

Aktionärsidentifikation – „know your shareholder“.. Im Zuge der neuen Aktionärsrechte-Richtlinie II und deren Umsetzung im BörseG soll die Identifikation der Aktionäre börsennotierter Unternehmungen möglich werden. Jedoch nur bei Aktionären, die einen Anteil von 0,5% oder mehr am Unternehmen besitzen. Diese Hürde ist exklusiv für Österreich – andere Staaten haben sie niedriger oder gar nicht umgesetzt. Die Identifikation der eigenen Aktionäre gestaltet sich als Recht der einzelnen Unternehmen, eine Verpflichtung gibt es daher nicht. Übereinstimmend mit dem Recht der Unternehmen, haben die Intermediäre die Pflicht, die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Umgekehrt müssen Intermediäre auch den Aktionären Informationen weiterleiten, die ihnen bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte von Nutzen sind.

Vergütungspolitik – „say on pay“..Ein weiteres Ziel der Aktionärsrechtrichtlinie ist die Erweiterung des Einflusses der Aktionäre auf die Vergütung der Unternehmensleitung (sog. „say on pay“). Weiterführend heißt das, dass die Hauptversammlung von nun an nicht nur über die Ausschüttung von Dividenden und die Entlastung des Vorstands entscheiden kann – sie kann nun auch die Höhe der Vergütung festlegen. Auch Kompetenzen über die Vorstandsverträge (Laufzeit, Kündigunsfristen, etc.) fallen an die Hauptversammlung. Aber diese Thematik wird nicht nur auf der Hauptversammlung diskutiert. Der Aufsichtsrat hat vorab Vorschläge einzubringen, über die die versammelten Aktionäre dann abstimmen dürfen.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen. Die neue Regelung sieht mitunter auch eine Verschärfung der Geschäfte zwischen Gesellschaften und nahestehenden Unternehmen bzw. Personen vor. Ein Verbot solcher Geschäfte ist jedoch grundsätzlich nicht vorgesehen. Viel mehr werden diverse Schutzvorschriften aufgestellt, um eine Begünstigung durch ein Naheverhältnis mit einer Gesellschaft zu unterbinden.

Wer sind nahestehende Unternehmen und Personen?

· Organmitglieder und nahe Familienangehörige

· Großaktionäre und nahe Familienangehörige

· Unternehmen, die vom selben Rechtsträger geführt werden

· Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Wesentliche Geschäfte mit den oben genannten Personen/Unternehmen bedürfen nach den neuen Regelungen der Zustimmung des Aufsichtsrats (bei Überschreitung von 5% der Konzernbilanzsumme) und einer Veröffentlichung (bei Überschreitung von 10% der Bilanzsumme). Wurde das Geschäft jedoch zu marktüblichen Bedingungen oder mit einer Tochtergesellschaft geschlossen, oder allen Aktionären unter gleichen Bedingungen angeboten, greifen die neuen Normen nicht.

Institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater.  Weiters verpflichtet ein Teil des neuen BörseG Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter dazu, eine sogenannte Mitwirkungspolitik auszuarbeiten. Darin sind etwa eine allgemeine Beschreibung ihres Abstimmungsverhaltens bei Hauptversammlungen, die Anlagestrategie, aber auch die Kommunikation mit der börsennotierten Gesellschaft darzustellen.

Um Transparenz zu garantieren und Interessenskonflikte zu vermeiden, haben Stimmrechtsberater nach Inkrafttreten der neuen Norm auf einen öffentlichen Verhaltenskodex Bezug zu nehmen – und müssen ihre Kommunikation daran anpassen. Jedoch gibt es keine Vorgaben für Inhalt oder Art dieser Kodizes: Jeder darf theoretisch seinen eigenen entwickeln. Es steht auch jedem frei, einen bereits bestehenden zu benutzen (z.B.: Best Practise Principles for Sharholder Voting Research, BPP).

All diese Regelungen dienen der Erhöhung der Transparenz. Ziel ist die Ermöglichung einer informierten Anlegerentscheidung.

Conclusio. In Österreich ist die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) mit der Überwachung der Einhaltung dieser Normen betraut. Sie darf bei Verstößen auch Geldstrafen von bis zu € 25.000 verhängen. Vor einigen Jahrzehnten war es durchaus üblich, gewisse Strafzahlungen auf sich zu nehmen, um Probleme oder Unregelmäßigkeiten zu verschleiern. Heute ist das nicht mehr Usus. Unternehmen sind jetzt auf rechtzeitige Berichterstattung (auch im Zusammenhang mit der ad-hoc-Pflicht) bedacht. Dementsprechend führen Regelungen, die mehr Transparenz forcieren und die allgemeine Informationsdichte erhöhen, jedoch zu einem gerechteren Wettbewerb und demnach zu einem stabileren Markt.

Zurzeit herrscht zwar auch auf einer mit Experten gespickten Konferenz wie der CIRA-Jahreskonferenz Unsicherheit, doch bald wird sich diese Unwissenheit über die Konsequenzen der neuen Regelungen legen und sie werden sich in den Alltag eingelebt haben.

About: In der Coverstory des Börse Social Magazines #35 erzählte UBM-Chef Thomas Winkler u.a., wie er an der Gründung der CIRA beteiligt war. Und wie im vergangenen Magazine geschrieben: Die CIRA ist ein Essential geworden, die Jahreskonferenz ist für mich das fachliche Event-Highlight Nr. 1 im Börsebereich. Well done, Elis Karner & Co.! Freilich ist das Ganze nicht ohne Geldgeber möglich, und da ist seit Jahren die Baader Bank aus München ganz oben als Solo-Hauptsponsor angeführt. Ein Danke auch von mir für diesen Support der österreichischen Kapitalmarktkultur. Bei uns laufen die Dinge ja anders als in Deutschland. Während der dortige IR-Verband DIRK vor allem auf Gesetzesinitiativen und (freilich dringend benötigtes!) Lobbying bei der Politik setzt (das tut zB auch der Zertifikateverband DDV), sind die Österreicher eher die Connecter  mit den Listed Companies, die Kooperation ist intensiver, wie ich vernehme. Auf den folgenden Seiten fassen die omnipräsenten StudentInnen der FH St. Pölten Highlights der CIRA-Tagung zusammen. Abschließend schreibt Ex-Baader-Analystin Christine Reitsamer, dass die IR zur Kür wird. Sehe ich auch so. Und so schaffen wir im #gab‚b nun einen regelmäßigen IR-Bereich. Gastinputs auch von IR-Leuten erwünscht!  (DRA)

Aus dem "Börse Social Magazine #35" - 1 Jahr, 12 Augaben, 77 Euro. Ca. 100 Seiten im Monat, ca. 1200 Seiten Print A4



BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Wiener Börse Party #630: Zu Mittag kündigt sich zweitschwächster Handelstag 2024 an, Hoffnung bei Polytec und Marinomed




 

Bildnachweis

1. MWF-Studierende im und mit dem aktuellen Börse Social Magazine: Zweite Reihe (von links nach rechts): Philipp Marchart, re Moritz Rausch Erste Reihe (von links nach rechts): Lisa Loidl, Tamara Kirner, Anna Klinz, Karoline Peck

Aktien auf dem Radar:Rosenbauer, SBO, Polytec Group, Austriacard Holdings AG, Addiko Bank, Flughafen Wien, EVN, Telekom Austria, Immofinanz, VIG, Bawag, Erste Group, Marinomed Biotech, Uniqa, Cleen Energy, Kostad, Lenzing, Porr, voestalpine, Warimpex, Oberbank AG Stamm, Amag, Pierer Mobility, Palfinger, Agrana, CA Immo, Kapsch TrafficCom, Österreichische Post, Strabag, Wienerberger.


Random Partner

Fabasoft
Fabasoft ist ein europäischer Softwarehersteller und Cloud-Anbieter. Das Unternehmen digitalisiert und beschleunigt Geschäftsprozesse, sowohl im Wege informeller Zusammenarbeit als auch durch strukturierte Workflows und über Organisations- und Ländergrenzen hinweg. Der Konzern ist mit Gesellschaften in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Großbritannien und den USA vertreten.

>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
AT0000A2TVZ9
AT0000A2U2W8
AT0000A38NH3
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 21-22: Mayr-Melnhof(1)
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 20-21: Lenzing(1)
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 19-20: Verbund(1), Porr(1)
    specialvalue zu Porr
    BSN MA-Event Fresenius
    BSN Vola-Event Warimpex
    Star der Stunde: Semperit 1.35%, Rutsch der Stunde: EuroTeleSites AG -1.42%
    Star der Stunde: Polytec Group 0.76%, Rutsch der Stunde: Warimpex -1.03%
    Star der Stunde: Marinomed Biotech 2%, Rutsch der Stunde: Lenzing -1.56%

    Featured Partner Video

    ABC – Audio Business Chart #100: Worüber sich CEOs den Kopf zerbrechen

    CEOs tragen die Verantwortung für die Unternehmensstrategie. In unserer schnelllebigen Zeit, in der sich vieles wandelt, ist es essentiell, sich mit den Kernthemen auseinanderzusetzen. Aber was sin...

    Books josefchladek.com

    Andreas H. Bitesnich
    India
    2019
    teNeues Verlag GmbH

    Dominic Turner
    False friends
    2023
    Self published

    Martin Frey & Philipp Graf
    Spurensuche 2023
    2023
    Self published

    Cristina de Middel
    Gentlemen's Club
    2023
    This Book is True

    Robert Frank
    The Americans (fifth American edition)
    1978
    Aperture

    IR#5 Rechts-Update zum Kapitalmarkt (Moritz Rausch)


    19.01.2020, 6488 Zeichen

    Ein Beitrag von Moritz Rausch, FH St. Pölten

    Änderungen des Börsengesetzes beeinflussen Unternehmen, Anleger, Aktionäre – den gesamten Kapitalmarkt. Auch auf der Jahreskonferenz des Cercle Investor Relations Austria (CIRA) am 16.10.2019 waren die Neuerungen daher Thema. Hauptsächlich ging es um die Aktionärsidentifikation, die Vergütungspolitik, Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sowie um institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater. Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen:

    Aktionärsidentifikation – „know your shareholder“.. Im Zuge der neuen Aktionärsrechte-Richtlinie II und deren Umsetzung im BörseG soll die Identifikation der Aktionäre börsennotierter Unternehmungen möglich werden. Jedoch nur bei Aktionären, die einen Anteil von 0,5% oder mehr am Unternehmen besitzen. Diese Hürde ist exklusiv für Österreich – andere Staaten haben sie niedriger oder gar nicht umgesetzt. Die Identifikation der eigenen Aktionäre gestaltet sich als Recht der einzelnen Unternehmen, eine Verpflichtung gibt es daher nicht. Übereinstimmend mit dem Recht der Unternehmen, haben die Intermediäre die Pflicht, die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Umgekehrt müssen Intermediäre auch den Aktionären Informationen weiterleiten, die ihnen bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte von Nutzen sind.

    Vergütungspolitik – „say on pay“..Ein weiteres Ziel der Aktionärsrechtrichtlinie ist die Erweiterung des Einflusses der Aktionäre auf die Vergütung der Unternehmensleitung (sog. „say on pay“). Weiterführend heißt das, dass die Hauptversammlung von nun an nicht nur über die Ausschüttung von Dividenden und die Entlastung des Vorstands entscheiden kann – sie kann nun auch die Höhe der Vergütung festlegen. Auch Kompetenzen über die Vorstandsverträge (Laufzeit, Kündigunsfristen, etc.) fallen an die Hauptversammlung. Aber diese Thematik wird nicht nur auf der Hauptversammlung diskutiert. Der Aufsichtsrat hat vorab Vorschläge einzubringen, über die die versammelten Aktionäre dann abstimmen dürfen.

    Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen. Die neue Regelung sieht mitunter auch eine Verschärfung der Geschäfte zwischen Gesellschaften und nahestehenden Unternehmen bzw. Personen vor. Ein Verbot solcher Geschäfte ist jedoch grundsätzlich nicht vorgesehen. Viel mehr werden diverse Schutzvorschriften aufgestellt, um eine Begünstigung durch ein Naheverhältnis mit einer Gesellschaft zu unterbinden.

    Wer sind nahestehende Unternehmen und Personen?

    · Organmitglieder und nahe Familienangehörige

    · Großaktionäre und nahe Familienangehörige

    · Unternehmen, die vom selben Rechtsträger geführt werden

    · Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

    Wesentliche Geschäfte mit den oben genannten Personen/Unternehmen bedürfen nach den neuen Regelungen der Zustimmung des Aufsichtsrats (bei Überschreitung von 5% der Konzernbilanzsumme) und einer Veröffentlichung (bei Überschreitung von 10% der Bilanzsumme). Wurde das Geschäft jedoch zu marktüblichen Bedingungen oder mit einer Tochtergesellschaft geschlossen, oder allen Aktionären unter gleichen Bedingungen angeboten, greifen die neuen Normen nicht.

    Institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater.  Weiters verpflichtet ein Teil des neuen BörseG Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter dazu, eine sogenannte Mitwirkungspolitik auszuarbeiten. Darin sind etwa eine allgemeine Beschreibung ihres Abstimmungsverhaltens bei Hauptversammlungen, die Anlagestrategie, aber auch die Kommunikation mit der börsennotierten Gesellschaft darzustellen.

    Um Transparenz zu garantieren und Interessenskonflikte zu vermeiden, haben Stimmrechtsberater nach Inkrafttreten der neuen Norm auf einen öffentlichen Verhaltenskodex Bezug zu nehmen – und müssen ihre Kommunikation daran anpassen. Jedoch gibt es keine Vorgaben für Inhalt oder Art dieser Kodizes: Jeder darf theoretisch seinen eigenen entwickeln. Es steht auch jedem frei, einen bereits bestehenden zu benutzen (z.B.: Best Practise Principles for Sharholder Voting Research, BPP).

    All diese Regelungen dienen der Erhöhung der Transparenz. Ziel ist die Ermöglichung einer informierten Anlegerentscheidung.

    Conclusio. In Österreich ist die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) mit der Überwachung der Einhaltung dieser Normen betraut. Sie darf bei Verstößen auch Geldstrafen von bis zu € 25.000 verhängen. Vor einigen Jahrzehnten war es durchaus üblich, gewisse Strafzahlungen auf sich zu nehmen, um Probleme oder Unregelmäßigkeiten zu verschleiern. Heute ist das nicht mehr Usus. Unternehmen sind jetzt auf rechtzeitige Berichterstattung (auch im Zusammenhang mit der ad-hoc-Pflicht) bedacht. Dementsprechend führen Regelungen, die mehr Transparenz forcieren und die allgemeine Informationsdichte erhöhen, jedoch zu einem gerechteren Wettbewerb und demnach zu einem stabileren Markt.

    Zurzeit herrscht zwar auch auf einer mit Experten gespickten Konferenz wie der CIRA-Jahreskonferenz Unsicherheit, doch bald wird sich diese Unwissenheit über die Konsequenzen der neuen Regelungen legen und sie werden sich in den Alltag eingelebt haben.

    About: In der Coverstory des Börse Social Magazines #35 erzählte UBM-Chef Thomas Winkler u.a., wie er an der Gründung der CIRA beteiligt war. Und wie im vergangenen Magazine geschrieben: Die CIRA ist ein Essential geworden, die Jahreskonferenz ist für mich das fachliche Event-Highlight Nr. 1 im Börsebereich. Well done, Elis Karner & Co.! Freilich ist das Ganze nicht ohne Geldgeber möglich, und da ist seit Jahren die Baader Bank aus München ganz oben als Solo-Hauptsponsor angeführt. Ein Danke auch von mir für diesen Support der österreichischen Kapitalmarktkultur. Bei uns laufen die Dinge ja anders als in Deutschland. Während der dortige IR-Verband DIRK vor allem auf Gesetzesinitiativen und (freilich dringend benötigtes!) Lobbying bei der Politik setzt (das tut zB auch der Zertifikateverband DDV), sind die Österreicher eher die Connecter  mit den Listed Companies, die Kooperation ist intensiver, wie ich vernehme. Auf den folgenden Seiten fassen die omnipräsenten StudentInnen der FH St. Pölten Highlights der CIRA-Tagung zusammen. Abschließend schreibt Ex-Baader-Analystin Christine Reitsamer, dass die IR zur Kür wird. Sehe ich auch so. Und so schaffen wir im #gab‚b nun einen regelmäßigen IR-Bereich. Gastinputs auch von IR-Leuten erwünscht!  (DRA)

    Aus dem "Börse Social Magazine #35" - 1 Jahr, 12 Augaben, 77 Euro. Ca. 100 Seiten im Monat, ca. 1200 Seiten Print A4



    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Wiener Börse Party #630: Zu Mittag kündigt sich zweitschwächster Handelstag 2024 an, Hoffnung bei Polytec und Marinomed




     

    Bildnachweis

    1. MWF-Studierende im und mit dem aktuellen Börse Social Magazine: Zweite Reihe (von links nach rechts): Philipp Marchart, re Moritz Rausch Erste Reihe (von links nach rechts): Lisa Loidl, Tamara Kirner, Anna Klinz, Karoline Peck

    Aktien auf dem Radar:Rosenbauer, SBO, Polytec Group, Austriacard Holdings AG, Addiko Bank, Flughafen Wien, EVN, Telekom Austria, Immofinanz, VIG, Bawag, Erste Group, Marinomed Biotech, Uniqa, Cleen Energy, Kostad, Lenzing, Porr, voestalpine, Warimpex, Oberbank AG Stamm, Amag, Pierer Mobility, Palfinger, Agrana, CA Immo, Kapsch TrafficCom, Österreichische Post, Strabag, Wienerberger.


    Random Partner

    Fabasoft
    Fabasoft ist ein europäischer Softwarehersteller und Cloud-Anbieter. Das Unternehmen digitalisiert und beschleunigt Geschäftsprozesse, sowohl im Wege informeller Zusammenarbeit als auch durch strukturierte Workflows und über Organisations- und Ländergrenzen hinweg. Der Konzern ist mit Gesellschaften in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Großbritannien und den USA vertreten.

    >> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    AT0000A2TVZ9
    AT0000A2U2W8
    AT0000A38NH3
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 21-22: Mayr-Melnhof(1)
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 20-21: Lenzing(1)
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 19-20: Verbund(1), Porr(1)
      specialvalue zu Porr
      BSN MA-Event Fresenius
      BSN Vola-Event Warimpex
      Star der Stunde: Semperit 1.35%, Rutsch der Stunde: EuroTeleSites AG -1.42%
      Star der Stunde: Polytec Group 0.76%, Rutsch der Stunde: Warimpex -1.03%
      Star der Stunde: Marinomed Biotech 2%, Rutsch der Stunde: Lenzing -1.56%

      Featured Partner Video

      ABC – Audio Business Chart #100: Worüber sich CEOs den Kopf zerbrechen

      CEOs tragen die Verantwortung für die Unternehmensstrategie. In unserer schnelllebigen Zeit, in der sich vieles wandelt, ist es essentiell, sich mit den Kernthemen auseinanderzusetzen. Aber was sin...

      Books josefchladek.com

      Adrianna Ault
      Levee
      2023
      Void

      Naotaka Hirota
      La Scène de la Locomotive à Vapeur
      1975
      Yomiuri Shimbun

      Andreas Gehrke
      Flughafen Berlin-Tegel
      2023
      Drittel Books

      Tommaso Protti
      Terra Vermelha
      2023
      Void

      Jerker Andersson
      Found Diary
      2024
      Self published