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#althangrund: 4 AnrainerInnen und 12 Punkte (Johannes Lutz via Facebook)

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18.01.2019, 4165 Zeichen

VIER BÜRGER_INNEN ZUR STADTENTWICKLUNG AM ALTHANGRUND

Im Juni 2016 haben vier hier lebende BürgerInnen einen Kommentar zum Leitbildprozess verfasst. Ihr werdet staunen, wie viel davon nach wie vor gültig ist. Inspiration für unsere BürgerInnenversammlung in einer Woche. Sei dabei und rede mit!

1 Wir fordern, dass Stadtplanern, Architekten und Fachexperten ausreichend Zeit für eine nachhaltige, abgewogene Planung gegeben wird und dass ein echter, fairer Bürgerbeteiligungsprozess organisiert wird. 

2 Derzeit wird das Areal „häppchenweise“ überplant und bebaut. Das zwängt 
Handlungsspielräume unnötig ein und verhindert nachhaltige Entwicklungen. Wir fordern daher einen Städtebaulichen Masterplan für das gesamte Planungsgebiet vom Julius-Tandler-Platz bis U4/U6 Spittelau in Präzisierung der Ziele aus 2014/2015. 

3 Der Uni-Standort „Althangrund“ mit hochqualifizierten Arbeitsplätzen ist unverzichtbarer Bestandteil des Alsergrundes. Universitäre und forschungsaffine Nutzungen sollten daher unbedingt erhalten und weiterentwickelt werden. Dies ermöglicht den Ersatz für die rd. 20 % bereits verloren gegangener und demnächst wegfallender Arbeitsplätze im Bezirk. 

4 Die vorhandenen, sehr gut funktionierenden und unverzichtbaren Nutzungen im Kopfbau am Julius-Tandler-Platz, am Platz selbst und in der Nahumgebung müssen erhalten 
werden. Dies gilt insbesondere während der Bauphasen. 

5 Öffentliche Nutzungen und Soziale Einrichtungen im adaptierten Kopfbau am Julius-Tandler-Platz können die Bedeutung für den Gesamtbezirk hervorheben und der Standort kann als Bezirkszentrum entwickelt werden. Diese frequenzbringenden Öffentlichen 
Nutzungen können die Barriere auch ohne Totalabriss abbauen. 

6 Der Althangrund ist kein Standort für Hochhäuser. Diese würden das gegebene örtliche Stadtbild in seinem äußeren Erscheinungsbild erheblich stören und beeinträchtigen. Das Viertel um den Spittelauer Platz ist nicht grundlos Schutzzone gemäß § 7 BO für Wien. 

7 Wir fordern Erhaltung und Weiterentwicklung dessen, was die Menschen im Alsergrund 
besonders schätzen und weshalb auch wir hier am Althangrund so gerne leben und arbeiten: Eine in weiten Teilen bestens funktionierende Nahversorgung in Form kleiner Geschäfte in den Erdgeschosszonen, eine lebendige Stadt der kurzen Fußwege. Deshalb: Keine Shopping-Mall. Allein das Verkehrsaufkommen für den Bezirk wäre fatal. 

8 Nicht alle Standorte des Althangrundes sind für neue Wohnnutzungen gleich gut
geeignet. Es lässt sich jedenfalls nachweislich „geerdet“ und „mit Bodenanschluss“ besser wohnen (und begrünen) als auf einer Betonplatte über einem Verkehrsbauwerk. Daher sollten zukünftige Wohnstandorte im Nordwesten an der Augasse entwickelt werden. 

9 Ein Lokaler Grünplan ist auszuarbeiten und Grün- und Sportflächen auf Basis der 
Standards gemäß Fachkonzept STEP 2025 festzulegen. Dabei sind die Kriterien: ökologisch funktionsfähig, kleinklimatisch wirksam, robust nutzbar besonders zu berücksichtigen. 

10 Für das Städtebauvorhaben/Städtebauprojekt Althangrund sind SUP und UVP gemäß EU-Richtlinien und geltender österreichischer Gesetzeslage durchzuführen und gemäß § 1 iVm § 2 BO für Wien fachinhaltlich ohnehin erforderlich. 

11 Eine allfällige Asbest-Belastung des Gebäudebestandes muss hinsichtlich Nachnutzung und insbesondere hinsichtlich allfälliger gesundheitsgefährdender Risiken für die Anwohner bei Teil- oder Vollabriss gutachterlich und transparent geklärt werden. 

12 Der Planungsprozess muss hinsichtlich Nachnutzung oder Totalabriss ergebnisoffen sein. Zumindest die Hälfte der Expertenteams soll Entwicklungsszenarien ausarbeiten, die von einer Erhaltung des Bestandes und der Adaptierung für Nachnutzungen ausgehen. Jedenfalls wird die Bauphase für mind. 3 - 10 Jahre erhebliche Auswirkungen auf die BewohnerInnen des Althangrundes und auf das Leben und Arbeiten im Alsergrund haben. Wir fordern daher ein verbindliches Baukonzept mit Darstellung der Auswirkungen auf Leben, Gesundheit, Umwelt und Wirtschaft.

Den vollständigen Kommentar findet Ihr als Dateianhang in folgendem Posting:
https://m.facebook.com/groups/167595683857161?view=permalink&id=169028153713914

https://www.google.at/.../linzer.../248.209.316


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    6 Der Althangrund ist kein Standort für Hochhäuser. Diese würden das gegebene örtliche Stadtbild in seinem äußeren Erscheinungsbild erheblich stören und beeinträchtigen. Das Viertel um den Spittelauer Platz ist nicht grundlos Schutzzone gemäß § 7 BO für Wien. 

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    10 Für das Städtebauvorhaben/Städtebauprojekt Althangrund sind SUP und UVP gemäß EU-Richtlinien und geltender österreichischer Gesetzeslage durchzuführen und gemäß § 1 iVm § 2 BO für Wien fachinhaltlich ohnehin erforderlich. 

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