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Inbox: Die Prüfschwerpunkte und die Strategie der FMA


23.01.2018

Zugemailt von / gefunden bei: FMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Aufbauend auf der „FMA-Strategie 2018 – 2023: Aufsicht transparent, proportional und europäisch. Synergien heben, Digitalisierung nutzen!“ hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) die aktuellen Herausforderungen auf dem globalen, europäischen und österreichischen Finanzmarkt analysiert und daraus ihre „Aufsichts- und Prüfschwerpunkte 2018“ abgeleitet.

DIE HERAUSFORDERUNGEN 2018

Nach den langen Jahren der Rezession und Stagnation durch die globale Finanzkrise war in jüngerer Zeit erstmals wieder ein Wirtschaftsaufschwung festzustellen. Die Wirtschaftsforscher sagen nun für 2018 und die kommenden Jahre ein kräftiges und vor allem anhaltendes Wirtschaftswachstum voraus. Trotz dieses Aufschwungs bleiben große Herausforderungen wie anhaltendes Niedrigzinsumfeld, hohe Staatsschulden, ungeklärter Brexit, nach wie vor hohe Volumina notleidender Kredite, alternde Bevölkerung und digitale Revolution, die von der Finanzindustrie bewältigt werden müssen.

2018 treten zahlreiche neue Regularien in Kraft, die die Rahmenbedingungen für den österreichischen Finanzmarkt in einigen Bereichen grundlegend ändern und weiterentwickeln, der FMA aber auch neue Aufsichtsinstrumente in die Hand geben. Neben MiFID II, MiFIR und PRIIPs-VO, die einen Paradigmenwechsel im Wertpapierbereich darstellen, wird die Umsetzung der PSD II auch neue Konzessionswerber, insbesondere für Kontoinformationsdienste und Zahlungsauslösedienste, bringen. Darüber hinaus ist die EU- Referenzwerte-Verordnung, die als Reaktion auf die Manipulationen von Referenzwerten wie EURIBOR und LIBOR geschaffen wurde, in Kraft getreten. Erstmals sind damit Unternehmen, die eine Benchmark zur Verfügung stellen, von der FMA als Benchmark-Administratoren zu registrieren bzw. zu konzessionieren und laufend zu beaufsichtigen.

Die FMA wird daher einen Fokus darauf legen diese neuen Regelungen ins bestehende Aufsichtsgefüge einzubetten und die Implementierung durch die Finanzwirtschaft zu begleiten. Dazu ist es auch notwendig Auslegungen zu treffen und gemeinsam mit den Marktteilnehmern Standards zu etablieren, die dem internationalen Vergleich standhalten. Die FMA wird daher auch ihre Rundschreiben, Mindeststandards und Verordnungen an die neuen Rahmenbedingungen anpassen und ihre Erwartungshaltungen all ihren Beaufsichtigten und Stakeholdern offen und transparent kommunizieren.

DIE STRATEGISCHEN ZIELE 2018

Aufbauend auf der Analyse der großen Herausforderungen vor denen die Teilnehmer auf den Finanzmärkten heute und in den kommenden Jahren stehen, hat die FMA ihre strategischen Ziele für 2018 festgelegt:

 

Stärkung der Eigenkapitalbasis der beaufsichtigten Unternehmen

Optimierung der internen Kontrollsysteme und Governance-Strukturen

Verbesserung der Voraussetzungen zur Krisenbewältigung

Ausbau des kollektiven Verbraucherschutzes

Vertiefung und Verbreiterung der Prävention der Geldwäsche Chancen der Digitalisierung nutzen, ihre Risiken managen

Mehr dazu unter https://www.fma.gv.at/publikationen/fma-pruefschwerpunkte/

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(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

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    23.01.2018, 3388 Zeichen

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    2018 treten zahlreiche neue Regularien in Kraft, die die Rahmenbedingungen für den österreichischen Finanzmarkt in einigen Bereichen grundlegend ändern und weiterentwickeln, der FMA aber auch neue Aufsichtsinstrumente in die Hand geben. Neben MiFID II, MiFIR und PRIIPs-VO, die einen Paradigmenwechsel im Wertpapierbereich darstellen, wird die Umsetzung der PSD II auch neue Konzessionswerber, insbesondere für Kontoinformationsdienste und Zahlungsauslösedienste, bringen. Darüber hinaus ist die EU- Referenzwerte-Verordnung, die als Reaktion auf die Manipulationen von Referenzwerten wie EURIBOR und LIBOR geschaffen wurde, in Kraft getreten. Erstmals sind damit Unternehmen, die eine Benchmark zur Verfügung stellen, von der FMA als Benchmark-Administratoren zu registrieren bzw. zu konzessionieren und laufend zu beaufsichtigen.

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