08.10.2017
Zugemailt von / gefunden bei: FMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 7. Oktober 2017 teilt die FMA daher mit, dass
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E-Mail: support@lionstradingclub.ch (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)
Internet: www.lionstradingclub.org
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung (§ 1 Abs. 1 Z 1 erster Fall 1 BWG) nicht gestattet.
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(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)186901
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Sportradar
Sportradar ist ein Technologieunternehmen, das Erlebnisse für Sportfans schafft. Das 2001 gegründete Unternehmen ist an der Schnittstelle zwischen Sport-, Medien- und Wettbranche gut positioniert und bietet Sportverbänden, Medien und Sportwettanbietern eine Reihe von Lösungen, die sie unterstützen, ihr Geschäft auszubauen. Sportradar beschäftigt mehr als 2.300 Vollzeitmitarbeiter in 19 Ländern auf der ganzen Welt.
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