08.10.2017
Zugemailt von / gefunden bei: FMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 7. Oktober 2017 teilt die FMA daher mit, dass
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E-Mail: support@lionstradingclub.ch (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)
Internet: www.lionstradingclub.org
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung (§ 1 Abs. 1 Z 1 erster Fall 1 BWG) nicht gestattet.
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(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)186901
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Agrana
Die Agrana Beteiligungs-AG ist ein Nahrungsmittel-Konzern mit Sitz in Wien. Agrana erzeugt Zucker, Stärke, sogenannte Fruchtzubereitungen und Fruchtsaftkonzentrate sowie Bioethanol. Das Unternehmen veredelt landwirtschaftliche Rohstoffe zu vielseitigen industriellen Produkten und beliefert sowohl lokale Produzenten als auch internationale Konzerne, speziell die Nahrungsmittelindustrie.
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