14.08.2017
Zugemailt von / gefunden bei: Rocket Internet (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Der Vorstand der Rocket Internet SE („Rocket Internet“) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal bis zu 100 Millionen Euro und einem Volumen maximal bis zu 5.000.000 Aktien, was maximal bis zu 3,03 % des ausstehenden Aktienkapitals von Rocket Internet entspricht, durchzuführen (das „Aktienrückkaufprogramm“). Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse beginnt am 14. August 2017 und endet mit Ablauf des 30. April 2018. Es ist beabsichtigt, die zurückgekauften Aktien von Rocket Internet einzuziehen und das Grundkapital von Rocket Internet entsprechend herabzusetzen.
Das Aktienrückkaufprogramm wird auf der Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juni 2017 durchgeführt. Demnach ist Rocket Internet ermächtigt, bis zum 1. Juni 2022 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals von Rocket Internet zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der Aktien von Rocket Internet über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Nebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie von Rocket Internet im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.
Das Aktienrückkaufprogramm wird durch ein unabhängiges international tätiges Kreditinstitut und im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 und den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ausgeführt (Safe Harbour Regelungen).
„Wir verwenden freie Cash-Bestände des Unternehmens für den Erwerb eigener Aktien“, sagt Oliver Samwer, CEO Rocket Internet. „Das Aktienrückkaufprogramm verdeutlicht unser Bemühen, freies Kapital bestmöglich einzusetzen.“
Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden. Rocket Internet informiert fortlaufend über den Stand des Aktienrückkaufs auf seiner Internetseite im Bereich Investors/Share.
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Aktien auf dem Radar:Pierer Mobility, UBM, Palfinger, Immofinanz, Addiko Bank, CA Immo, SBO, Porr, Rosenbauer, EuroTeleSites AG, Frequentis, Kostad, Linz Textil Holding, Marinomed Biotech, Wiener Privatbank, Warimpex, Agrana, Amag, EVN, Flughafen Wien, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, Uniqa, VIG, E.ON , BASF, Zalando, Mercedes-Benz Group, Allianz, Hannover Rück.
(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)182632
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Porr
Die Porr ist eines der größten Bauunternehmen in Österreich und gehört zu den führenden Anbietern in Europa. Als Full-Service-Provider bietet das Unternehmen alle Leistungen im Hoch-, Tief- und Infrastrukturbau entlang der gesamten Wertschöpfungskette Bau.
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Der Vorstand der Rocket Internet SE („Rocket Internet“) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal bis zu 100 Millionen Euro und einem Volumen maximal bis zu 5.000.000 Aktien, was maximal bis zu 3,03 % des ausstehenden Aktienkapitals von Rocket Internet entspricht, durchzuführen (das „Aktienrückkaufprogramm“). Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse beginnt am 14. August 2017 und endet mit Ablauf des 30. April 2018. Es ist beabsichtigt, die zurückgekauften Aktien von Rocket Internet einzuziehen und das Grundkapital von Rocket Internet entsprechend herabzusetzen.
Das Aktienrückkaufprogramm wird auf der Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juni 2017 durchgeführt. Demnach ist Rocket Internet ermächtigt, bis zum 1. Juni 2022 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals von Rocket Internet zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der Aktien von Rocket Internet über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Nebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie von Rocket Internet im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.
Das Aktienrückkaufprogramm wird durch ein unabhängiges international tätiges Kreditinstitut und im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 und den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ausgeführt (Safe Harbour Regelungen).
„Wir verwenden freie Cash-Bestände des Unternehmens für den Erwerb eigener Aktien“, sagt Oliver Samwer, CEO Rocket Internet. „Das Aktienrückkaufprogramm verdeutlicht unser Bemühen, freies Kapital bestmöglich einzusetzen.“
Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden. Rocket Internet informiert fortlaufend über den Stand des Aktienrückkaufs auf seiner Internetseite im Bereich Investors/Share.
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Rocket Internet, Logo 360b / Shutterstock.com
, (© www.shutterstock.com) >> Öffnen auf photaq.com
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