29.06.2017
Zugemailt von / gefunden bei: Industriellenvereinigung (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
„Als ebenso richtiges wie wichtiges Signal für Österreich sowie die Menschen und Unternehmen, die hier wettbewerbsfähig und erfolgreich arbeiten möchten“ bezeichnete der Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Peter Koren, die am heutigen Donnerstag getroffene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), das dem Flughafen Wien recht gibt und den Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) gegen den Bau der dritten Piste als verfassungswidrig zurückweist. „Die in ihrer Deutlichkeit nicht zu überbietende Aufhebung des Urteils gegen den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat durch den Verfassungsgerichtshof ist ein in doppelter Hinsicht wichtiger Meilenstein. Einerseits sollte damit der Weg frei sein, die beinahe endlose Geschichte der Genehmigung der 3. Piste einem baldigen Ende zuzuführen. Andererseits ist davon auszugehen, dass die verheerende Präjudizwirkung des ursprünglichen Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes ein Stück weit eingedämmt ist“, so Koren weiter.
Die Industriellenvereinigung sieht sich in ihrer frühzeitigen und grundlegenden Kritik am ursprünglichen Urteil auf voller Linie bestätigt. „Umso erfreulicher ist es nun, dass mit dem heutigen Erkenntnis die Rechtsstaatlichkeit so eindrucksvoll gestärkt und richterlicher Willkür Einhalt geboten wird: Es ist nun einmal mehr klargestellt, dass auch bei Abwägungsentscheidungen Richter nicht beliebige Interessen heranziehen können, nur um ein gewünschtes Ergebnis herbeizuführen“, so Koren zu den inhaltlichen Ausführungen der Höchstrichter. Auch nach diesem wichtigen höchstgerichtlichen Erkenntnis bleibe es unerlässlich, die rechtliche und faktische Schieflage bei Genehmigungsverfahren zulasten der Projektwerber durch den Gesetzgeber zu korrigieren. Die von SPÖ, ÖVP und FPÖ angestrebte Ergänzung der Staatszielbestimmung bleibe damit weiterhin ein Gebot der Stunde. Dabei sollte es nicht darum gehen, den Vorrang der Wirtschaft vor dem Umweltschutz zu verankern, sondern darum, beide gesellschaftspolitischen Anliegen auf gleiche Augenhöhe zu bringen und so wie vom VfGH judiziert, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz wiederherzustellen. „Das wäre ein wichtiges Zeichen für Unternehmen, wichtige große Investitionen und Projekte in Österreich umzusetzen und damit Arbeitsplätze im Land zu schaffen“, so Koren abschließend.
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Addiko Group
Die Addiko Gruppe besteht aus der Addiko Bank AG, der österreichischen Mutterbank mit Sitz in Wien (Österreich), die an der Wiener Börse notiert und sechs Tochterbanken, die in fünf CSEE-Ländern registriert, konzessioniert und tätig sind: Kroatien, Slowenien, Bosnien & Herzegowina (wo die Addiko Gruppe zwei Banken betreibt), Serbien und Montenegro.
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29.06.2017, 3573 Zeichen
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„Als ebenso richtiges wie wichtiges Signal für Österreich sowie die Menschen und Unternehmen, die hier wettbewerbsfähig und erfolgreich arbeiten möchten“ bezeichnete der Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Peter Koren, die am heutigen Donnerstag getroffene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), das dem Flughafen Wien recht gibt und den Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) gegen den Bau der dritten Piste als verfassungswidrig zurückweist. „Die in ihrer Deutlichkeit nicht zu überbietende Aufhebung des Urteils gegen den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat durch den Verfassungsgerichtshof ist ein in doppelter Hinsicht wichtiger Meilenstein. Einerseits sollte damit der Weg frei sein, die beinahe endlose Geschichte der Genehmigung der 3. Piste einem baldigen Ende zuzuführen. Andererseits ist davon auszugehen, dass die verheerende Präjudizwirkung des ursprünglichen Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes ein Stück weit eingedämmt ist“, so Koren weiter.
Die Industriellenvereinigung sieht sich in ihrer frühzeitigen und grundlegenden Kritik am ursprünglichen Urteil auf voller Linie bestätigt. „Umso erfreulicher ist es nun, dass mit dem heutigen Erkenntnis die Rechtsstaatlichkeit so eindrucksvoll gestärkt und richterlicher Willkür Einhalt geboten wird: Es ist nun einmal mehr klargestellt, dass auch bei Abwägungsentscheidungen Richter nicht beliebige Interessen heranziehen können, nur um ein gewünschtes Ergebnis herbeizuführen“, so Koren zu den inhaltlichen Ausführungen der Höchstrichter. Auch nach diesem wichtigen höchstgerichtlichen Erkenntnis bleibe es unerlässlich, die rechtliche und faktische Schieflage bei Genehmigungsverfahren zulasten der Projektwerber durch den Gesetzgeber zu korrigieren. Die von SPÖ, ÖVP und FPÖ angestrebte Ergänzung der Staatszielbestimmung bleibe damit weiterhin ein Gebot der Stunde. Dabei sollte es nicht darum gehen, den Vorrang der Wirtschaft vor dem Umweltschutz zu verankern, sondern darum, beide gesellschaftspolitischen Anliegen auf gleiche Augenhöhe zu bringen und so wie vom VfGH judiziert, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz wiederherzustellen. „Das wäre ein wichtiges Zeichen für Unternehmen, wichtige große Investitionen und Projekte in Österreich umzusetzen und damit Arbeitsplätze im Land zu schaffen“, so Koren abschließend.
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Flughafen Wien, vie
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Thomas Eccli ist Unternehmensberater, Stiftungsvorstand und Eigentümer des Zweitwohnsitzes im Waldviertel. Wir starten mit 20 Jahren Modebranche: Die Wurzeln am Tuchlauben, wir gehen über Giorgio A...
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