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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
Magazine aktuell


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04.04.2014, 17089 Zeichen

OMV Aktiengesellschaft

                                      Wien
                             Firmenbuch-Nr.: 93363z
                               ISIN: AT 0000743059

Einberufung


zu der am Mittwoch, 14. Mai 2014, um 14:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im Austria Center Vienna, Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien, AG, Bruno- Kreisky-Platz 1, 1220 Wien, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der OMV Aktiengesellschaft.
Die Versammlung wird im Internet unter www.omv.com öffentlich übertragen. Die Übertragung endet nach dem Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2013. Die Aufzeichnung kann auch danach abgerufen werden.
Tagesordnung

1. Vorlage des  festgestellten  Jahresabschlusses  2013  samt  Lagebericht  und
   Corporate-Governance-Bericht,    des    Konzernabschlusses     2013     samt
   Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung  sowie  des  vom
   Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013.
2.  Beschlussfassung  über  die  Verwendung   des   im   Jahresabschluss   2013
   ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  Vorstands  für  das
   Geschäftsjahr 2013.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder  des  Aufsichtsrats  für
   das Geschäftsjahr 2013.
5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für
   das Geschäftsjahr 2013.
6.  Wahl  des  Abschlussprüfers  und  des   Konzernabschlussprüfers   für   das
   Geschäftsjahr 2014.
7. Beschlussfassungen über (i) den Long Term Incentive Plan 2014 und  (ii)  den
   Matching Share Plan 2014.
8. Wahlen in den Aufsichtsrat.
9. Beschlussfassung über  die  Ermächtigung  des  Vorstands  zur  Erhöhung  des
   Grundkapitals gemäß § 169 Aktiengesetz ("AktienG") mit der  Möglichkeit  des
   Bezugsrechtsausschlusses (i) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen oder (ii) zur
   Bedienung  von  Aktienoptionen  oder  von   Long   Term   Incentive   Plänen
   einschließlich Matching Share Plänen sowie sonstigen Mitarbeiterbeteiligungs-
   Modellen (genehmigtes  Kapital)  und  Änderung  der  Satzung  in  § 3  sowie
   Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich  durch  die
   Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.


Unterlagen zur Hauptversammlung
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären ab heute bzw. spätestens ab 23. April 2014 folgende Unterlagen zur Verfügung:

    - die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen;
    - die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu
      den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 7 und 9;
    - die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu  den  Tagesordnungspunkten  6
      und 8;
    - die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktienG zu Tagesordnungspunkt 8;
    - der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9.

Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie


Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind ab heute bzw. spätestens ab 23. April 2014 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate Governance & Organisation › Hauptversammlung › HV 2014 frei verfügbar.
Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive Anhang, am 16. Mai 2014 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht.
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der Sonntag, 4. Mai 2014, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktienG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten:

   1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift;
   2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und  Anschrift,  Geburtsdatum  bei
      natürlichen  Personen,  gegebenenfalls  Register  und  Registernummer  bei
      juristischen Personen;
   3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
   4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
   5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf  den  Depotbestand  am
      4. Mai 2014 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.


Kraftlos erklärte Aktien Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 für kraftlos erklärt wurden (siehe Veröffentlichung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 22. März 2011 und auf der Website der Gesellschaft unter www.omv.com › Investor Relations › OMV Aktie › Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden), können ihre Stimmrechte und übrigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur dann ausüben, wenn sie

rechtzeitig  vor  dem   Nachweisstichtag   (4. Mai   2014)   ihre   (kraftlosen)
Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria  AG  eingereicht  haben  und  eine
Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.

Depotbestätigungen müssen spätestens am 9. Mai 2014, um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen:


- per Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft, z.H. Mag. Patrick Schinnerl, Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien

                 - als unveränderbares  Dokument  (PDF)  mittels  elektronischer
                   Post an E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at
                 - per Telefax an +43 1 8900 500 56
                 - per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte  unbedingt
                   ISIN AT0000743059 im Text angeben.

Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als


Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt.
Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht

erteilt worden ist; die Vollmacht selbst  muss  in  diesem  Fall  nicht  an  die
Gesellschaft übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 13. Mai 2014, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in Textform übermittelt werden:


- per Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft, z.H. Mag. Patrick Schinnerl, Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien

                 - als unveränderbares  Dokument  (PDF)  mittels  elektronischer
                   Post an E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at
                 - per Telefax an +43 1 8900 500 56
                 - per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte  unbedingt
                   ISIN AT0000743059 im Text angeben.

Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch einen


unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter - den Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, e.ender@iva.or.at, Tel.: +43 1 87 63 343 / 30 - ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für Anleger wird Herr Dr. Michael Knap (michael.knap@iva.or.at, Tel.: +43 664 213 87 40) bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der OMV Aktiengesellschaft getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.
Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung. Auf dieser Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr Dr. Michael Knap schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt schriftlicher Vollmacht ist dann vom Aktionär an Herrn Dr. Knap, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zu senden. Da die Depotbestätigung samt Vollmacht im Original rechtzeitig vor der Hauptversammlung beim IVA einlangen muss, ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berücksichtigen. Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat.
Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hiezu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu

Wortmeldungen,      zur      Einlegung       von       Widersprüchen       gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder  zum  Stellen  von  Fragen  oder  von  Anträgen
entgegennimmt.

Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der Website unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate Governance & Organisation › Hauptversammlung › HV 2014 veröffentlicht, sobald sie Kenntnis davon hat.
Für die Hauptversammlung wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet, um Aktionären noch kurzfristig die Möglichkeit zu geben, auch noch während der Hauptversammlung Weisungen zu erteilen oder diese abzuändern. Diese E-Mail- Adresse lautet: omv@hauptversammlung.at.


Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das Formular zu verwenden, das im Internet unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate Governance & Organisation › Hauptversammlung › HV 2014 zur Verfügung steht.
Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 23. April 2014 schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.
Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 5. Mai 2014 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden

Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der  Gesellschaft  zugänglich
gemacht werden. Für  Wahlen  in  den  Aufsichtsrat  (Tagesordnungspunkt  8)  ist
folgendes   zu    beachten:    Bei    einem    Vorschlag    zur    Wahl    eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle  der  Begründung  die  Erklärung  der


vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktienG. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs 2a AktienG zu beachten; insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats,

Aspekte  der  Diversität  und  der  Internationalität   sowie   die   berufliche
Zuverlässigkeit.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktienG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktienG (siehe oben) voraus.
Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils


erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate Governance & Organisation › Hauptversammlung › HV 2014 zugänglich.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat

den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft  zu  entsprechen.
Die  Auskunft   darf   verweigert   werden,   soweit   sie   nach   vernünftiger
unternehmerischer  Beurteilung  geeignet  ist,  dem   Unternehmen   oder   einem
verbundenen  Unternehmen  einen  erheblichen  Nachteil   zuzufügen,   oder   die
Erteilung der Auskunft strafbar wäre.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 327.272.727 Stückaktien zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Aktien, die im Besitz der Gesellschaft sind, sind nicht stimmberechtigt. Daher sind aktuell 326.257.625 Stimmrechte ausübbar.


Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 27 Abs 6 der Satzung der OMV Aktiengesellschaft 30 Tage nach Beschlussfassung durch die Hauptversammlung fällig, falls diese nichts anderes beschließt. Eine

diesbezügliche Dividendenkundmachung wird am 16. Mai  2014  erfolgen.  Aktionäre
können ihre Dividendenrechte über ihre  Depotbank  ausüben,  die  die  Dividende
über die Zahlstellen dem jeweiligen Konto gutbuchen wird.

Zutritt zur Hauptversammlung
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher


Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 12:30 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur eingeschränkt und jedenfalls nur nach telefonischer Voranmeldung (Tel. +43 1 40 440 / 28721) möglich ist.
Wien, im April 2014
Der Vorstand


Media Relations: Johannes Vetter Tel. +43 1 40 440-22729 e-mail: media.relations@omv.com
Internet Homepage: http://www.omv.com

Emittent:    OMV Aktiengesellschaft
             Trabrennstraße  6-8
             A-1020 Wien
Telefon:     +43 1 40440/21600
FAX:         +43 1 40440/621600
Email:       investor.relations@omv.com
WWW:         http://www.omv.com
Branche:     Öl und Gas Verwertung
ISIN:        AT0000743059
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:     Deutsch

 



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ATX
Akt. Indikation:  3703.85 / 3703.85
Uhrzeit: 
Veränderung zu letztem SK:  0.47%
Letzter SK:  3686.61 ( 0.00%)

OMV
Akt. Indikation:  47.44 / 47.50
Uhrzeit:  13:36:24
Veränderung zu letztem SK:  0.66%
Letzter SK:  47.16 ( 0.68%)

Österreichische Post
Akt. Indikation:  32.15 / 32.25
Uhrzeit:  13:33:02
Veränderung zu letztem SK:  -0.46%
Letzter SK:  32.35 ( -0.31%)

UniCredit Letzter SK:  32.35 ( 0.00%)


 

Bildnachweis

1. OMV sichert Arbeitsplätze in der Region   >> Öffnen auf photaq.com

Aktien auf dem Radar:FACC, Österreichische Post, Austriacard Holdings AG, Flughafen Wien, S Immo, Semperit, OMV, ATX Prime, ATX TR, Addiko Bank, Verbund, DO&CO, ATX, Cleen Energy, Gurktaler AG VZ, Kapsch TrafficCom, Lenzing, SW Umwelttechnik, RHI Magnesita, Oberbank AG Stamm, Agrana, Amag, CA Immo, Erste Group, EVN, Immofinanz, Telekom Austria, Uniqa, VIG, Wienerberger, Brenntag.


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    BSN MA-Event Strabag
    Star der Stunde: AT&S 2.11%, Rutsch der Stunde: Agrana -1.1%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 10-11: Bawag(1), VIG(1), OMV(1), ams-Osram(1)
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    Star der Stunde: AT&S 3.56%, Rutsch der Stunde: Warimpex -9.27%

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    EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung


    04.04.2014, 17089 Zeichen

    OMV Aktiengesellschaft

                                          Wien
                                 Firmenbuch-Nr.: 93363z
                                   ISIN: AT 0000743059
    
    Einberufung


    zu der am Mittwoch, 14. Mai 2014, um 14:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im Austria Center Vienna, Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien, AG, Bruno- Kreisky-Platz 1, 1220 Wien, stattfindenden
    ordentlichen Hauptversammlung
    der OMV Aktiengesellschaft.
    Die Versammlung wird im Internet unter www.omv.com öffentlich übertragen. Die Übertragung endet nach dem Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2013. Die Aufzeichnung kann auch danach abgerufen werden.
    Tagesordnung

    1. Vorlage des  festgestellten  Jahresabschlusses  2013  samt  Lagebericht  und
       Corporate-Governance-Bericht,    des    Konzernabschlusses     2013     samt
       Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung  sowie  des  vom
       Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013.
    2.  Beschlussfassung  über  die  Verwendung   des   im   Jahresabschluss   2013
       ausgewiesenen Bilanzgewinns.
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  Vorstands  für  das
       Geschäftsjahr 2013.
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder  des  Aufsichtsrats  für
       das Geschäftsjahr 2013.
    5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für
       das Geschäftsjahr 2013.
    6.  Wahl  des  Abschlussprüfers  und  des   Konzernabschlussprüfers   für   das
       Geschäftsjahr 2014.
    7. Beschlussfassungen über (i) den Long Term Incentive Plan 2014 und  (ii)  den
       Matching Share Plan 2014.
    8. Wahlen in den Aufsichtsrat.
    9. Beschlussfassung über  die  Ermächtigung  des  Vorstands  zur  Erhöhung  des
       Grundkapitals gemäß § 169 Aktiengesetz ("AktienG") mit der  Möglichkeit  des
       Bezugsrechtsausschlusses (i) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen oder (ii) zur
       Bedienung  von  Aktienoptionen  oder  von   Long   Term   Incentive   Plänen
       einschließlich Matching Share Plänen sowie sonstigen Mitarbeiterbeteiligungs-
       Modellen (genehmigtes  Kapital)  und  Änderung  der  Satzung  in  § 3  sowie
       Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich  durch  die
       Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
    


    Unterlagen zur Hauptversammlung
    Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären ab heute bzw. spätestens ab 23. April 2014 folgende Unterlagen zur Verfügung:

        - die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen;
        - die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu
          den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 7 und 9;
        - die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu  den  Tagesordnungspunkten  6
          und 8;
        - die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktienG zu Tagesordnungspunkt 8;
        - der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9.
    
    Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie


    Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind ab heute bzw. spätestens ab 23. April 2014 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate Governance & Organisation › Hauptversammlung › HV 2014 frei verfügbar.
    Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive Anhang, am 16. Mai 2014 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht.
    Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der Sonntag, 4. Mai 2014, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
    Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
    Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktienG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten:

       1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift;
       2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und  Anschrift,  Geburtsdatum  bei
          natürlichen  Personen,  gegebenenfalls  Register  und  Registernummer  bei
          juristischen Personen;
       3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
       4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
       5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf  den  Depotbestand  am
          4. Mai 2014 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.
    


    Kraftlos erklärte Aktien Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 für kraftlos erklärt wurden (siehe Veröffentlichung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 22. März 2011 und auf der Website der Gesellschaft unter www.omv.com › Investor Relations › OMV Aktie › Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden), können ihre Stimmrechte und übrigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur dann ausüben, wenn sie

    rechtzeitig  vor  dem   Nachweisstichtag   (4. Mai   2014)   ihre   (kraftlosen)
    Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria  AG  eingereicht  haben  und  eine
    Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.
    
    Depotbestätigungen müssen spätestens am 9. Mai 2014, um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen:


    - per Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft, z.H. Mag. Patrick Schinnerl, Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien

                     - als unveränderbares  Dokument  (PDF)  mittels  elektronischer
                       Post an E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at
                     - per Telefax an +43 1 8900 500 56
                     - per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte  unbedingt
                       ISIN AT0000743059 im Text angeben.
    
    Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als


    Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
    Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
    Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung
    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt.
    Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
    Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht

    erteilt worden ist; die Vollmacht selbst  muss  in  diesem  Fall  nicht  an  die
    Gesellschaft übermittelt werden.
    
    Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
    Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 13. Mai 2014, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in Textform übermittelt werden:


    - per Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft, z.H. Mag. Patrick Schinnerl, Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien

                     - als unveränderbares  Dokument  (PDF)  mittels  elektronischer
                       Post an E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at
                     - per Telefax an +43 1 8900 500 56
                     - per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte  unbedingt
                       ISIN AT0000743059 im Text angeben.
    
    Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.
    Als Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch einen


    unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter - den Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, e.ender@iva.or.at, Tel.: +43 1 87 63 343 / 30 - ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für Anleger wird Herr Dr. Michael Knap (michael.knap@iva.or.at, Tel.: +43 664 213 87 40) bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der OMV Aktiengesellschaft getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.
    Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung. Auf dieser Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr Dr. Michael Knap schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt schriftlicher Vollmacht ist dann vom Aktionär an Herrn Dr. Knap, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zu senden. Da die Depotbestätigung samt Vollmacht im Original rechtzeitig vor der Hauptversammlung beim IVA einlangen muss, ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berücksichtigen. Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat.
    Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hiezu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu

    Wortmeldungen,      zur      Einlegung       von       Widersprüchen       gegen
    Hauptversammlungsbeschlüsse oder  zum  Stellen  von  Fragen  oder  von  Anträgen
    entgegennimmt.
    
    Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der Website unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate Governance & Organisation › Hauptversammlung › HV 2014 veröffentlicht, sobald sie Kenntnis davon hat.
    Für die Hauptversammlung wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet, um Aktionären noch kurzfristig die Möglichkeit zu geben, auch noch während der Hauptversammlung Weisungen zu erteilen oder diese abzuändern. Diese E-Mail- Adresse lautet: omv@hauptversammlung.at.


    Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das Formular zu verwenden, das im Internet unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate Governance & Organisation › Hauptversammlung › HV 2014 zur Verfügung steht.
    Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
    Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 23. April 2014 schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.
    Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 5. Mai 2014 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden

    Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der  Gesellschaft  zugänglich
    gemacht werden. Für  Wahlen  in  den  Aufsichtsrat  (Tagesordnungspunkt  8)  ist
    folgendes   zu    beachten:    Bei    einem    Vorschlag    zur    Wahl    eines
    Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle  der  Begründung  die  Erklärung  der
    


    vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktienG. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs 2a AktienG zu beachten; insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats,

    Aspekte  der  Diversität  und  der  Internationalität   sowie   die   berufliche
    Zuverlässigkeit.
    
    Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktienG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktienG (siehe oben) voraus.
    Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils


    erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate Governance & Organisation › Hauptversammlung › HV 2014 zugänglich.
    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat

    den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft  zu  entsprechen.
    Die  Auskunft   darf   verweigert   werden,   soweit   sie   nach   vernünftiger
    unternehmerischer  Beurteilung  geeignet  ist,  dem   Unternehmen   oder   einem
    verbundenen  Unternehmen  einen  erheblichen  Nachteil   zuzufügen,   oder   die
    Erteilung der Auskunft strafbar wäre.
    
    Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
    Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 327.272.727 Stückaktien zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Aktien, die im Besitz der Gesellschaft sind, sind nicht stimmberechtigt. Daher sind aktuell 326.257.625 Stimmrechte ausübbar.


    Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 27 Abs 6 der Satzung der OMV Aktiengesellschaft 30 Tage nach Beschlussfassung durch die Hauptversammlung fällig, falls diese nichts anderes beschließt. Eine

    diesbezügliche Dividendenkundmachung wird am 16. Mai  2014  erfolgen.  Aktionäre
    können ihre Dividendenrechte über ihre  Depotbank  ausüben,  die  die  Dividende
    über die Zahlstellen dem jeweiligen Konto gutbuchen wird.
    
    Zutritt zur Hauptversammlung
    Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher


    Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 12:30 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
    Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur eingeschränkt und jedenfalls nur nach telefonischer Voranmeldung (Tel. +43 1 40 440 / 28721) möglich ist.
    Wien, im April 2014
    Der Vorstand


    Media Relations: Johannes Vetter Tel. +43 1 40 440-22729 e-mail: media.relations@omv.com
    Internet Homepage: http://www.omv.com

    Emittent:    OMV Aktiengesellschaft
                 Trabrennstraße  6-8
                 A-1020 Wien
    Telefon:     +43 1 40440/21600
    FAX:         +43 1 40440/621600
    Email:       investor.relations@omv.com
    WWW:         http://www.omv.com
    Branche:     Öl und Gas Verwertung
    ISIN:        AT0000743059
    Indizes:     ATX Prime, ATX
    Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
    Sprache:     Deutsch
    

     



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    ATX
    Akt. Indikation:  3703.85 / 3703.85
    Uhrzeit: 
    Veränderung zu letztem SK:  0.47%
    Letzter SK:  3686.61 ( 0.00%)

    OMV
    Akt. Indikation:  47.44 / 47.50
    Uhrzeit:  13:36:24
    Veränderung zu letztem SK:  0.66%
    Letzter SK:  47.16 ( 0.68%)

    Österreichische Post
    Akt. Indikation:  32.15 / 32.25
    Uhrzeit:  13:33:02
    Veränderung zu letztem SK:  -0.46%
    Letzter SK:  32.35 ( -0.31%)

    UniCredit Letzter SK:  32.35 ( 0.00%)


     

    Bildnachweis

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