29.01.2014, 2647 Zeichen
Es verdient hohe Anerkennung, wenn ein Fehler eingesehen und rasch korrigiert wird. Die Wirtschaftskammer und eine eher naive „Junge Wirtschaft“ haben sich vor den Wahlen auf eine GmbH-Reform versteift, die in vielen Punkten heftige Kritik provoziert hat. Jetzt wurde vernünftigerweise zurückgerudert und doch das Kernanliegen, die Herabsetzung des Stammkapitals für Gründer, beibehalten. So steht es auch im Regierungsprogramm, an dem Vertreter der Wirtschaft mitgefeilt haben. Prominente Vertreter der Wirtschaft – nicht aber der Präsident Christoph Leitl – sitzen für Regierungsparteien auch im Nationalrat. Diesbezüglichen Medienäußerungen ist jedoch zu entnehmen, dass dort Vernunft nicht gefragt ist, sondern durch justamentes Beharren auf der alten Variante bei den weniger informierten Kammermitgliedern gepunktet werden soll.
Dabei gibt es Verbesserungsbedarf, der noch nicht einmal andiskutiert wird – wie beispielsweise die kostspieligen Veröffentlichungspflichten in der „Wiener Zeitung“. Die kostenpflichtige Veröffentlichung der Einreichung des Jahresabschluss in das Firmenbuch und Veränderungen bei den Gesellschaftern oder der Geschäftsführung bringt niemand etwas und ist nicht mehr zeitgemäß. Die wesentlich kostengünstigeren Möglichkeiten des Internets werden aus falscher Rücksicht oder Unkenntnis ignoriert. Sinnvoll wäre hingegen würden in der „Wiener Zeitung“ all jene Gesellschaften publiziert, die ihren Jahresabschluss nicht termingerecht eingereicht haben.
Nicht-Abzugsfähigkeit von Gehältern
In der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Situation mag ein „Solidaropfer“ der Superverdiener mit über einer halben Million Euro Jahresgage angebracht sein. Die geplante Lösung sieht vor, dass Jahresgehälter über 500.000 Euro bei den Unternehmen nicht mehr eine steuerliche Abzugspost sind (die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer des Unternehmens erhöht sich entsprechend). Für die rund tausend Betroffenen ist dies bloss Ausdruck einer gehässigen, neidischen Grundeinstellung und stellt einen Bruch von Grundsätzen im Steuerrecht dar. Spannend, wie nach Jahren die Beurteilung des Verfassungsgerichtshofs ausfallen wird. Im Übrigen trifft es nicht die hochbezahlten Manager, sondern die Unternehmen werden „bestraft“. Freuen darf sich indes die Beraterbranche: die einen werden ihren Klienten mühsam das Gesetz erklären, die anderen werden Wege aufzeigen, die Folgen dieser Bestimmungen zu lindern oder zu umgehen. Ein Beitrag zur Arbeitsbeschaffung von Beratern, aber sicher keiner zur Entbürokratisierung. Die budgetierten 60 Millionen Euro wären auch auf andere Weise zu lukrieren - mit weniger schriller Begleitmusik.
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