02.10.2024, 1774 Zeichen
Wien (OTS) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im
Auftrag von
Sozialministerium (BMSGPK) und Bundesarbeitskammer (BAK) - seit
Herbst 2018 Sammelklagen. Auslöser waren die 2015 bekanntgewordenen
Vorwürfe hinsichtlich der Motorsteuerungssoftware bei EA189-
Dieselfahrzeugen. Der VKI war der Ansicht, dass die Betroffenen vor
diesem Hintergrund zu viel für ihr Fahrzeug bezahlt hätten. Der
langjährige Rechtsstreit konnte nun im außergerichtlichen Wege
bereinigt und so eine unbürokratische Lösung für die Teilnehmer:innen
der VKI-Sammelklagen erreicht werden. Im Rahmen der Einigung werden
in Summe 23 Millionen Euro durch den VKI an die Teilnehmer:innen der
Sammelklage ausbezahlt.
Der VKI vertritt, unterstützt durch den Prozessfinanzierer Omni
Bridgeway, die Teilnehmer:innen der Sammelklagen - in 16 Verfahren an
allen 16 Landesgerichten Österreichs. Grundlage dieser Verfahren sind
die im Jahr 2015 bekanntgewordenen Vorwürfe hinsichtlich der
Motorsteuerungssoftware bei Dieselfahrzeugen des Motortyps EA189.
Nach intensiven Verhandlungen konnte nun außergerichtlich eine
Einigung für die VKI-Sammelklagen erzielt werden.
Die Teilnehmer:innen der VKI-Sammelklagen erhalten in Summe einen
Betrag von 23 Millionen Euro. Die Abwicklung der Einigung übernimmt
der VKI. Die betroffenen Teilnehmer:innen werden direkt vom VKI über
das individuelle Ergebnis und die weitere Abwicklung informiert.
„Es freut uns ungemein, dass für die seit 2018 anhängigen
Sammelklagen zur EA 189-Thematik Lösungen erzielt werden konnten und
diese Verfahren nun positiv abgeschlossen sind“, kommentiert Mag.
Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Aktionen im VKI, die erzielte
Vereinbarung.
SERVICE : Weitere Informationen finden Sie unter
www.verbraucherrecht.at/VW-Sammelklagen2024 .
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