ORF-Novelle: Vertane Chance zur Gesetzesreparatur

27.03.2025, 2783 Zeichen

Wien (OTS) - Anlässlich der heute im Nationalrat zur Beschlussfassung vorgesehenen ORF-Reform kritisiert der österreichische Baumeisterverband (ÖBV), dass mit der Gesetzesänderung die Chance vertan wird, den untragbaren Zustand hinsichtlich der Einhebung der ORF-Gebühren im Bereich der Bauwirtschaft zu bereinigen. Somit sind Bauunternehmen auch weiterhin mit ungerechtfertigten und rechtlich nicht nachvollziehbaren Mehrfachvorschreibungen des ORF-Beitrags konfrontiert.
Beitragspflicht für Baustellen über 6 Monate
Angesichts der Tatsache, dass Unternehmen per se keine Fernsehprogramme konsumieren, muss man sich fragen, warum diese überhaupt eine ORF-Beitragsgebühr entrichten müssen. Besonders kuriose Züge nimmt das ORF-Beitrags-Gesetz allerdings im Bereich der Bauwirtschaft an. Hier vervielfacht sich die finanzielle und administrative Belastung aufgrund einer praxisfernen gesetzlichen Bestimmung, wonach auch bei länger als 6 Monate eingerichteten Baustellen in verschiedenen Gemeinden jedenfalls ein ORF-Beitrag - zusätzlich zum Sitz des Unternehmens - zu entrichten ist.
In der Praxis bedeutet dies, dass viele Bauunternehmungen mit Baustellen in verschiedenen Gemeinden dutzende ORF-Beiträge entrichten müssen. Aus Sicht des Baugewerbes führt dies zu einer völlig ungerechtfertigten Mehrfachbelastung und widerspricht eklatant dem Prinzip der Beitragsgerechtigkeit.
„Es kann nicht sein, dass unsere Betriebe mit ungerechtfertigten Mehrfachvorschreibungen konfrontiert sind, bloß weil ein Gesetz handwerklich schlecht gemacht ist. Bauunternehmen haben dadurch erhebliche administrative und finanzielle Mehraufwendungen zu bewältigen“, erklärt ÖBV-Obmann Robert Jägersberger.
Zugesagte Gesetzesreparatur bleibt aus
Nach zahlreichen Interventionen der Bauwirtschaft wurde im Juli vergangenen Jahres eine zeitnahe Reparatur des ORF-Beitrags-Gesetzes in Aussicht gestellt, wonach künftig eine automatisierte Erfassung von Mehrfachbelastungen ermöglicht wird und damit eine angepasste Beitragsvorschreibung erfolgen soll. Die damals verlautbarte Information des BMF, wonach „um Geduld ersucht wird, um über den Sommer 2024 eine zeitnahe Entlastung auf den Weg bringen zu können“, kann auch heute noch auf der Webseite der ORF-Beitrags Service GmbH nachgelesen werden (s. link ). Passiert ist seitdem nichts. Mit dem heutigen Beschluss im Nationalrat wird eine Chance vertan, das einzulösen, was vor über einem halben Jahr versprochen wurde.
Die Bauwirtschat zeigt sich dementsprechend enttäuscht: „Eigentlich war politisch zugesagt, dass es hier bald eine saubere und rechtssichere Lösung gibt. Offensichtlich hat man es verabsäumt, das zu tun. Ich appelliere an die Politik, dass diese vollkommen absurde Bestimmung raschestmöglich repariert wird“, so Robert Jägersberger abschließend.



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