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MiCAR-Regime voll anwendbar: FMA übernimmt umfassende Aufsicht über Krypto-Markt in Österreich

30.12.2024, 6307 Zeichen

Wien (OTS) - Mit dem heutigen Tag wird die Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Kryptowerte [1] (MiCAR) voll anwendbar. Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) übernimmt damit als zuständige Behörde die zentrale Rolle bei der umfassenden Regulierung und Beaufsichtigung des heimischen Kryptomarkts. Dieser neue Rechtsrahmen markiert einen weiteren Schritt in Richtung mehr Integrität, Transparenz und Verlässlichkeit in einem bislang stark wachsenden, aber auch vielfach intransparenten Bereich des Finanzmarkts.
Die MiCAR zielt darauf ab, Kryptowerte und deren Emittenten sowie Dienstleister in ein umfassend geregeltes Umfeld zu überführen. Dadurch sollen nicht nur professionelle Marktteilnehmer:innen, sondern auch Verbraucher:innen von einem höheren Schutzniveau profitieren. „Wir erwarten von den zukünftigen Beaufsichtigten eine konsequente ‚Compliance-first‘-Haltung“, erklären dazu FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller. „Das heißt, dass Gesetzestreue, verantwortungsvolles Geschäftsgebaren und der Schutz der Kundinnen und Kunden zu jeder Zeit im Vordergrund stehen müssen. Die Wildwest- Ära auf den Kryptomärkten ist vorbei!“
Zwtl.: FMA-Aufsichtsschwerpunkt 2025: Klare Standards, transparente Verfahren
Ab 2025 legt die FMA einen besonderen Fokus auf die Zulassungsverfahren für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ( Crypto-Asset Service Provider oder kurz CASP). Anbieter, die Dienstleistungen wie Verwahrung, Tausch oder Beratung in Bezug auf Kryptowerte erbringen wollen, müssen nunmehr strenge Kriterien erfüllen. Dazu zählen ausreichende Eigenmittel, ein robustes Risikomanagement, angemessene interne Kontrollsysteme sowie transparente Informationen zu ihren Geschäftsmodellen. Die FMA wird in diesem Zusammenhang verstärkt darauf achten, dass die vorgeschriebenen Fit-&-Proper-Anforderungen an Eigentümer:innen, Geschäftsleiter:innen und sonstige Schlüsselfunktionen konsequent umgesetzt werden.
Zwtl.: Regulierung von Asset-Referenced Tokens (ART) und E-Money- Tokens (EMT)
Die MiCAR schafft spezifische Regeln für sogenannte Asset- Referenced Tokens (ART) und E-Money-Tokens (EMT) sowie deren Emittenten. Diese Kryptowerte sind in ihrer Wertentwicklung an andere Vermögenswerte (z. B. Rohstoffe, amtliche Währungen) gekoppelt und werden umgangssprachlich auch als „Stablecoins“ bezeichnet. Sie sollen künftig klaren Standards in Bezug auf Stabilität und Verbraucher:innenschutz unterliegen. Sowohl bei EMT, die klassische Zahlungsmittel nachahmen, jedoch auch bei ART, sind aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Emittenten wie Kapitalausstattung, Rücktauschrechte sowie strenge Informationspflichten (Whitepaper) wesentlich. Die FMA erwartet von den Emittenten die konsequente Einhaltung dieser Vorgaben.
Zwtl.: Whitepaper für sonstige Kryptowerte: Verständliche und verlässliche Informationen für alle
Eine weitere Anforderung der MiCAR ist die Einführung von Whitepaper als zentrales Informationsinstrument. Wer Kryptowerte anbietet, die nicht unter die Kategorien ART oder EMT fallen, ist verpflichtet, ein klar verständliches Whitepaper vorzulegen. Dieses soll die wesentlichen Merkmale des Kryptowerts, dessen technische Grundlagen, wirtschaftliches Konzept, Risikofaktoren sowie Rechte und Pflichten für Anlegerinnen und Anleger erläutern. Die FMA erwartet, dass diese Informationen redlich, eindeutig und nicht irreführend aufbereitet werden.
Zwtl.: Konsequentes Vorgehen gegen unerlaubte Anbieter, Krypto-Betrug und Geldwäsche
Der Anlagebetrug rund um Kryptowerte stellt ein immer größeres Problem dar. Mit der neuen Verordnung steigen nicht nur die Anforderungen an seriöse Marktteilnehmende, auch die Sanktionierung unerlaubt tätiger Anbieter:innen wird gestärkt und die Transparenz für Anleger:innen verbessert. Personen oder Unternehmen, die ohne Bewilligung Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen, müssen mit scharfen Aufsichtsmaßnahmen und Sanktionen rechnen. Im Rahmen des MiCAR-Regimes wird - u.a. durch den laufenden Austausch mit in- und ausländischen Aufsichtsbehörden - die Eindämmung von Krypto-Betrug, unseriösen Geschäftspraktiken sowie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiterhin durch hohe Aufsichtsstandards sichergestellt.
Zwtl.: Österreichischer Krypto-Markt: Mehr Sicherheit für Verbraucher:innen
Mit dem Inkrafttreten der MiCAR und der gestärkten Rolle der FMA als Aufsichtsbehörde sollen Konsumentinnen und Konsumenten am österreichischen Kryptomarkt künftig auf mehr Sicherheit, Transparenz und Rechtsklarheit vertrauen können. Die FMA sieht sich dabei als verlässliche Partnerin für alle Marktteilnehmende, die an einem fairen, ordnungsgemäßen und kundenorientierten Geschäftsmodell interessiert sind. „Wir sind überzeugt davon, dass die Einhaltung sämtlicher aufsichtsrechtlicher Vorgaben ein zentrales Erfolgskriterium für Anbieterinnen und Anbieter ist“, so Ettl und Müller. „Compliance ist kein Nebenschauplatz, sondern die Basis für nachhaltiges Vertrauen und langfristige Marktstabilität.“
Zwtl.: Ergänzende Anforderungen durch DORA: Verstärkte technische und operative Resilienz
Parallel zur MiCAR findet auch mit 17. Januar 2025 der Digital Operational Resilience Act [2] (DORA) der EU Anwendung. Diese Verordnung zielt darauf ab, die IT-Sicherheit und operative Widerstandsfähigkeit von Finanzmarktteilnehmenden erheblich zu stärken. Für CASP bedeutet dies, dass sie neben den neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben der MiCAR auch umfassende technische Sicherheits- und Krisenmanagementkonzepte vorweisen müssen. Die FMA erwartet von den Unternehmen eine lückenlose Überwachung und Absicherung ihrer IT-Systeme, regelmäßige Stresstests sowie eindeutige Notfallpläne, um auch im Fall von Cyberangriffen oder Systemausfällen handlungsfähig zu bleiben. Durch die parallele Anwendung von MiCAR und DORA wird der österreichische Kryptomarkt nicht nur transparenter und vertrauenswürdiger, sondern auch technologisch sicherer.
Weitere umfassende Informationen zu MiCAR finden Sie auf der FMA- Website . Verbraucher:innen können sich in der Unternehmensdatenbank der FMA darüber informieren, ob ein Anbieter konzessioniert ist. Die FMA-Publikationsreihe für Verbraucher:innen „Reden wir über Geld“ widmete sich bereits dem Thema Trading-Plattformen
[1] Verordnung (EU) 2023/1114 , die in Österreich mit dem MiCA- Verordnung-Vollzugsgesetz umgesetzt wurde.
[2] Verordnung (EU) 2022/2554



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