18.12.2024, 4231 Zeichen
Wien (OTS) - Die Kommunikationsbehörde Austria ( KommAustria ) hat
Verwaltungsstrafen über zwei strafrechtlich Verantwortliche eines
Audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf sowie über einen
strafrechtlich Verantwortlichen eines Fernsehveranstalters verhängt.
Die Fälle stehen in einem engen Zusammenhang. Die Strafen ahnden
Verstöße gegen Verwaltungsbestimmungen des „Audiovisuelle
Mediendienste-Gesetzes“ (AMD-G).
Im Fall des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf , richten
sich die Straferkenntnisse gegen den Obmann und den ehemals
stellvertretenden Obmann des „Vereins für basisgetragene,
selbstbestimmte, pluralistische und unabhängige Medienvielfalt“ (
kurz: der Verein), der den bei der KommAustria angezeigten Online-
Mediendienst www.auf1.tv betreibt. Die Straferkenntnisse der
Medienbehörde stellen fest, dass der Verein im Jahr 2022 über einen
Zeitraum von mehr als acht Monaten im Rahmen des auf den RTV
Regionalfernsehen e.U. zugelassenen und über Antenne im Großraum Linz
verbreiteten Programms „RTV“ täglich und an den Wochentagen mehrmals
ein Fensterprogramm ausgestrahlt hat, ohne dafür über eine Zulassung
zu verfügen. Die Ausstrahlung von Programmen über Antenne oder über
Satellit erfordert nach österreichischer Rechtslage eine Zulassung.
Wegen dieser Verwaltungsübertretung verhängt die KommAustria gegen
den Obmann des Vereins eine Geldstrafe von 5.000,00 Euro zuzüglich
500,00 Euro als Beitrag zu den Verfahrenskosten.
Gegen den ehemaligen Obmann-Stellvertreter wird eine Geldstrafe
von 2.000,00 Euro zuzüglich 200,00 Euro Verfahrenskostenbeitrag
verhängt.
Im Fall des Fernsehveranstalters ist der Geschäftsinhaber des RTV
Regionalfernsehen e.U. als Verantwortlicher betroffen. Der
eingetragene Unternehmer veranstaltet mit Zulassung der KommAustria
das Fernsehprogramm RTV und verbreitet es im Großraum Linz digital
über Antenne. Durch das Überlassen der Sendezeiten an den Verein,
veränderte er die in der Zulassung für RTV festgelegte Programmdauer
und Programmgattung wesentlich. Diese Änderungen hätte er nach dem
AMD-G zuvor von der KommAustria genehmigen lassen müssen. Für diese
Verwaltungsübertretungen setzt die KommAustria eine Geldstrafe in
Höhe von insgesamt 1.000,00 Euro zuzüglich 100,00 Euro
Verfahrenskostenbeitrag fest.
Hintergrund
Die mit den hier gegenständlichen Straferkenntnissen geahndeten
Verwaltungsübertretungen wurden von der Medienbehörde KommAustria in
Entscheidungen aus dem Jahr 2023 festgestellt:
Der Bescheid der Behörde vom 19.04.2023 zur Rechtsverletzung
durch den „Verein für basisgetragene, selbstbestimmte, pluralistische
und unabhängige Medienvielfalt“ auf der Website der Rundfunk und
Telekom-Regulierungs-GmbH (RTR) unter
https://www.rtr.at/medien/aktuelles/entscheidunge...
A_2.300-23-016.de.html veröffentlicht. Der Bescheid ist nach
Widerspruch durch den Verein noch beim Bundesverwaltungsgericht
anhängig und daher nicht rechtskräftig. Die KommAustria hat das
Verwaltungsstrafverfahren dennoch durchgeführt, um einer möglichen
Verjährung des Rechtsbruches vorzubeugen.
Unter
https://www.rtr.at/migration/decisions/823f5baca5...
da2 ist der rechtskräftige Rechtsverletzungsbescheid der KommAustria
vom 22.06.2023 gegen den RTV Regionalfernsehen e.U. veröffentlicht.
Straferkenntnisse
Die heute veröffentlichten Straferkenntnisse sind noch nicht
rechtskräftig. Sie sind ebenfalls auf der Website der RTR
veröffentlicht:
https://www.rtr.at/KOA-2.300/24-024
https://www.rtr.at/KOA-2.300/24-025
https://www.rtr.at/KOA-2.300/24-016
Diese Information über die Straferkenntnisse der KommAustria
erfolgt aufgrund des anhaltenden, breiten öffentlichen Interesses an
den gegenständlichen Verfahren.
Über KommAustria und RTR
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit
Regulierungs- und Verwaltungstätigkeiten für einen fairen Wettbewerb
und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen
und vergleichbare Online-Mediendienste und ist nationale
Koordinatorin für digitale Dienste im Sinne des Digital Services Act.
Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom
Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und
in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation
und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert.
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