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Immobilienwirtschaft präsentiert Absicherungsmaßnahmen für 12.000 Betriebe und 26.000 Beschäftigte

19.11.2024, 4676 Zeichen

Wien (OTS) - „Die gewerbliche Immobilienwirtschaft in Österreich tätigt bundesweit zwei Drittel des Neubaus, Bestandsanierungen inklusive, und bewirtschaftet den gesamten gewerblichen und privaten Wohnungsmarkt. Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf am Markt. Aber es wird immer schwieriger, diese Leistungen zu erbringen, die Krise verschärft sich täglich. Daher brauchen wir Absicherungsmaßnahmen, die den Markt, die Marktteilnehmer und unsere Mitglieder schützen”, hielt Gerald Gollenz, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), heute, Dienstag, vor Medienvertreter:innen fest.
Gollenz: „26.000 Beschäftigte zittern“
„Unsere Mitgliedsbetriebe sind zu fast 100 Prozent kleinste Unternehmen, regionale Familienbetriebe, die in ländlichen Regionen sichere, familienfreundliche Arbeitsplätze schaffen. Der prognostizierte Einbruch des Neubaus in den kommenden Jahren hat massive Auswirkungen auf alle Bereiche. Das trifft in unserem Verband alle Berufsgruppen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“.
Wild: „2025 erstmals mehr Haushaltsneugründungen als Wohnungsneubauten in NÖ“
Johannes Wild, Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) und stellvertretender WKÖ-Fachverbandsobmann, führt aus: “In Niederösterreich werden 2025 erstmals weniger neue Wohneinheiten auf den Markt kommen als Haushalte gegründet werden. Wir brauchen Absicherungsmaßnahmen, damit die Situation nicht kippt.“
Pisecky: „Die Krise wird durch unterschiedlichste Faktoren beschleunigt“
„Ob KIM-Verordnung, Rechtsunsicherheit durch Verbandsklagen, viel zu hohe Baukosten durch unnötige Normen und Auflagen oder der Wegfall der Maklerprovision bei der Vermietung von Wohnimmobilien - die Zahl der Markthemmnisse ist groß“, erklärte Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Wien (WKW) und stellvertretender WKÖ- Fachverbandsobmann. „Viele Absicherungsmaßnahmen könnten jedoch relativ rasch umgesetzt werden, um das Schlimmste noch abzuwenden.“
Wild: „Es gibt Wege aus der Krise - ohne Steuergeld“
„Im Fachverband haben wir gemeinsam Absicherungsmaßnahmen für den gewerblichen Immobiliensektor erarbeitet, die eine rasche Wende für den Immobilienmarkt und damit auch für die im Immobiliensektor beschäftigten Menschen herbeiführen können“, so Johannes Wild. „Steuergeld wie im gemeinnützigen Sektor braucht es dafür allerdings nicht.“
Gollenz: „Stellenwert der gewerblichen Immobilienwirtschaft ist unbestritten“
„Grundlage für alle Absicherungsmaßnahmen ist jedenfalls ein klares Bekenntnis zur Gleichstellung von gewerblichem, gemeinnützigem und regionalem Wohnbau in ihrem klar voneinander zu trennenden, weil unterschiedlichen Beitrag zu einem stabilen und menschenwürdigen österreichischen Wohnungsmarkt. Nur gemeinsam schaffen wir das Beste für die Wohnungsversorgung. Die Arbeitsbereiche sowie die staatlichen Unterstützungen müssen jedoch streng voneinander abgegrenzt werden“, fordert WKÖ-Fachverbandsobmann Gollenz.
Die vom Fachverband Immo vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen zum Schutz und zur Stabilisierung des österreichischen Immobilienmarktes und Absicherung der Betriebe im Überblick:
1. Schutz durch leistbaren Wohnbau durch die Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren, die Nachverdichtung im Bestand vor Neubau, die Reduktion von Baukosten durch Entbürokratisierung und Deregulierung, sowie eine flächendeckende übergeordnete Raumordnung.
2. Schutz durch einen echten Sanierungsturbo : Beseitigung von Sanierungshemmnissen im Bestand wie beispielsweise Duldungspflichten, Begünstigungen von Ausbauten etwa im Mietrecht, um Sanierungen erweitern sowie steuerliche Anreize für Sanierungen und Nachverdichtung.
3. Schutz durch Rechtssicherheit und fairen Interessenausgleich : Dazu gehört aus Sicht des WKÖ-Fachverbandes Immobilien das sofortige Ende der KIM-Verordnung (zumindest für Erstkäufer:innen zur Eigennutzung), die Schaffung von Rechtssicherheit durch langfristige Planbarkeit von Förderungen, durch die sofortige Schließung der Rechtsunsicherheit zur Wertsicherungsklausel sowie durch mehr Stabilität im Mietrechtsgesetz (MRG).
4. Schutz durch Entgeltfairness für Immobilienmakler:innen durch das sofortige Ende des Bestellerprinzips
„Wenn jetzt nicht rasch die notwendigen und richtigen Maßnahmen gesetzt werden, stehen viele Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor dem Aus, ganz zu schweigen von den Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt in Österreich in den kommenden Jahren“, ist sich der Vorstand des WKÖ-Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder einig. (PWK418/JHR)



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