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FW-Langthaler: „Machtzentrum BUAK“ muss endlich eingedämmt werden!

11.11.2024, 3152 Zeichen

Wien (OTS) - Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.8.2023 festgehalten, dass das Dacheindecken mit vorgefertigten Metallplatten durch Spenglerbetriebe (Montage von Metalldächern), mit Ausnahme der Lüftungs- und Galanteriespenglerbetriebe, dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegt. In der Praxis montieren Spenglerbetriebe jedoch nicht nur Metalldächer, sondern üben auch andere Tätigkeiten aus, die definitiv nicht dem Geltungsbereich des BUAG unterliegen.
Der strittige Gesetzesbeschluss vom Juli 2024, bei dem die Erkenntnis des VwGHs mit Gegenstimmen der FPÖ, von ÖVP, Grünen und SPÖ gesetzlich festgezurrt wurde, lässt die Wogen unter den letzten Spenglerbetrieben - von knapp über 2.000 aktiven Gewerbeberechtigungen sind vielleicht noch knapp 1.000 Spenglerbetriebe in Österreich tatsächlich geschäftlich aktiv - hochgehen.
Denn nicht nur, dass Spenglerunternehmen nun teils rückwirkend verpflichtend dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen, fallen enorme Initialkosten für die Betriebe an, weil beispielsweise die Unternehmen für den „Administrationsaufwand“ der zuständigen Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse mehrere tausend Euro pro Mitarbeiter an diese entrichten müssen. Man muss sich also regelrecht in das „System BUAG“ einkaufen, weil der Gesetzgeber auf einmal meint, dass diese Unternehmen Teil des BUAGs zu sein haben.
Nun wehren sich mit der „Interessensgemeinschaft Spengler“ rund 140 Spenglerunternehmen gegen diese gesetzliche Willkür, da sich viele Unternehmen durch die beträchtlichen Nachforderungen und Zusatzkosten in ihrer Existenz bedroht sehen. Die „IG Spengler“ verweist auch auf ein Gutachten des Verfassungsjuristen Daniel Ennöckl, welches die Ansichten der „IG Spengler“ teilt und bestätigt. Das Gutachten beschreibt die verfassungswidrige Neuregelung. Auch ein intensiver Schlagabtausch mit der Wirtschaftskammer findet statt, denn die Spenglerunternehmen fühlen sich von ihrer eigenen Interessensvertretung nicht mehr vertreten.
Die Freiheitliche Wirtschaft fordert umgehend konkrete Schritte, wie deren Generalsekretär Reinhard Langthaler ausführt: „Einmal mehr hat das Bürokratiemonster Österreichs zugeschlagen: Der rot-schwarze Moloch namens BUAK bläst sich mit der Eingliederung vieler Spenglerunternehmen weiter auf, macht sich noch mächtiger und verursacht gerade in einer wirtschaftlichen Rezession - hier vor allem im Bau- und Baunebengewerbe - weiteren Administrationsaufwand und zusätzliche Kosten für die ohnehin schon gepeinigten Spenglerunternehmen. Wir unterstützen die ‚IG Spengler‘ vollinhaltlich. Wir fordern von der Wirtschaftskammer einen umgehenden Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof zur Revision des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes oder eine rasche Reparatur dieses Gesetzes. Die FW steht für eine generelle Wahlfreiheit und lehnt „Zwangsmitgliedschaften“ - wie auch im Falle der BUAK - entschieden ab! Der Wirtschaftsbund der ÖVP agierte mit der Wirtschaftskammer einmal mehr gegen die Interessen von Unternehmen. Das kann kein Unternehmer mehr verstehen.“



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