07.09.2020, 839 Zeichen
Wie Addiko Bank mitteilt, wurde sie von der EZB über den Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank (EZB) auf der Grundlage eines Beschlussentwurfes ihres Aufsichtsgremiums informiert, dass die Addiko Bank AG in Österreich als beaufsichtigte Einheit auf der höchsten Ebene der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung zusammen mit ihren Tochtergesellschaften in Kroatien und Slowenien eine bedeutende beaufsichtigte Gruppe im Sinne von Artikel 2 Nummer 22 der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/17) sein wird.
Diese Entscheidung sei gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 und Teil IV der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17) getroffen worden. Infolge dieser Entscheidung wird die EZB als zuständige Behörde die Addiko Bank AG mit Wirkung zum 7. Oktober 2020 direkt beaufsichtigen.
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