06.10.2023,
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St. Pölten (OTS) - Nach der ersten Breitbandmilliarde, der BBA_2020,
wurde letztes Jahr mit der BBA_2030 bereits die zweite
Fördermilliarde für den Breitbandausbau in Österreich aufgesetzt und
zum Großteil auch bereits ausgeschüttet. Größter Fördernehmer ist die
A1 Telekom Austria und deren Tochtergesellschaften, wie z.B. die A1
Open Fiber GmbH. Eine flächendeckende und leistungsfähige
Festnetzversorgung sucht man im Land aber vergebens.
„Wenn es den eingesessenen Telekomunternehmen in den letzten
Jahren nicht an Geld und Interesse gefehlt hat, warum braucht es dann
bereits die zweite Breitbandmilliarde aus Steuergeldern und wieso ist
Österreich in der FTTH-Versorgung internationalen Vergleich dann so
dermaßen weit abgeschlagen,“ stellt öGIG-CEO Hartwig Tauber die
Aussagen der Marktteilnehmer auf den Prüfstand. Investitionen in
KI-Anwendungen sind zu begrüßen, jedoch seine diese nutzlos, wenn die
notwendige Infrastruktur zu deren Nutzung nicht vorhanden ist.
Zwtl.: Förderungen ja, aber zu späterem Zeitpunkt
Die Notwendigkeit weiterer Förderungen sieht der Geschäftsführer
der Allianz-Tochter als offensichtlich, denn ess gibt viele Regionen
in Österreich in denen sich der Ausbau von Glasfasernetzen ohne die
Unterstützung öffentlicher Mittel auch auf Jahrzehnte nicht rechnet.
„Will Österreich seine Breitbandziele erreichen, wird es weitere
Mittel brauchen,“ so Tauber. Das börsennotierte Telekom-Unternehmen
aufgrund der Bürokratie nicht ausbauen, ist für ihn ein Vorwand:
„Warum sollten diese Unternehmen ihre Cashcow schlachten und viel
Geld investieren, wenn sie ihre alte Kupfer- und Kabelinfrastrukturen
weiter melken können? Sie müssen nur den Ausbau durch Dritte
verhindern.“
Zustimmung seitens öGIG gibt es lediglich hinsichtlich der Skepsis
über die Sinnhaftigkeit einer zeitnahen Vergabe von weiteren
Fördermitteln. 900 Millionen sind mit der letzten Vergabe in den
Markt gepumpt worden und müssen laut Förderverträgen auch rasch
umgesetzt werden. Zudem ist noch eine ganze Reihe an Projekten aus
der vergangenen ersten Breitbandmilliarde nach wie vor nicht
realisiert worden. „Natürlich wirkt sich eine so enorme Menge an
Fördergeld nicht positiv auf das Preisniveau aus,“ gibt Tauber an und
ergänzt: „Wenn der 2. Call Mitte 2024 geöffnet werden würde, könnte
das momentan ein wenig Druck aus dem Markt nehmen. Das ein nächster
Call kommen muss, steht aber außer Frage.“
Je zersiedelter und kleinteiliger, desto teurer ist der Ausbau von
Festnetzinfrastruktur. Darum wird es auch in Zukunft unerlässlich
sein, Ausbauaktivitäten zu fördern. Auch um das politische Ziel des
flächendeckenden Ausbaus von Festnetz und Mobilfunk zu erreichen.
„Wichtig dabei ist, dass sichergestellt wird, dass der Fördereuro
zielsicher dort landet, wo er am dringendsten benötigt wird. Dies
wurde mit dem letzten Fördercall leider nicht erreicht,“ kritisiert
Tauber die Fördervergabe an suburbane Gebiete, während ländliche
Regionen wie die Südweststeiermark zu guten Teilen leer ausgingen.
Zwtl.: Nachfrageförderung ineffizient
Auch die am IKT-Konvent geforderten Nachfrageförderung für
Haushalte erhält vom erfahrenen Telekommanager - vorläufig - eine
Abfuhr. Neben fehlenden Synergieeffekten mit dem bestehenden
Fördersystem fehlt aus seiner Sicht die Evidenz einer fehlenden
Nachfrage. „Wir sehen an den Daten der RTR, dass die Nutzung von
Glasfaseranschlüssen exponentiell steigt. Die Nachfrage ist also
bereits da. Warum sollten wir diese dann noch weiter fördern,“ fragt
Tauber. Schließlich seien die Pull-Effekte der Förderungen in den
Ausbau bereits spürbar, aber noch lange nicht angelaufen. Tauber ist
überzeugt, dass die Nachfrage allein durch die Errichtung von
Glasfasernetzen einen starken Schub erhalten werden: „In unseren
Ausbauprojekten haben wir bereits vor Baubeginn Nachfragequoten
jenseits von 40%. Wenn unser Ausbau dann startet, sehen wir einen
nochmaligen Anstieg der Nachfrage. Ob eine Nachfrageförderung
tatsächlich notwendig und sinnvoll ist, werden wir erst sehen, wenn
die durch die BBA_2030 geförderten Netze vollständig in Betrieb
sind.“
Außerdem fehlt für öGIG-CEO Tauber ein sinnvoller und
rechtskonformer Vorschlag einer Nachfrageförderung: „Eigentlich kann
nur die Infrastrukturbestellung, sowie mögliche Aufwände für
Herstellungen am eigenen Grundstück und im Haus förderbar sein.“
Hartwig Tauber weist darauf hin, dass dafür aber bereits eine
entsprechende Zuleitung bis zum Grundstück hergestellt sein muss.
„Was nicht sein darf ist, dass Privatpersonen Förderungen bekommen um
mit ihrem eigenen Geld den Telekomunternehmen den Netzausbau
bezahlen,“ stellt Tauber klar. Die Nachfrageförderung würde also
lediglich die Nutzung bestehender Netze erhöhen, aber nicht den
weiteren Ausbau unterstützen.
„Nachfrage zu generieren ist Aufgabe der Unternehmen selbst.
Entweder können Unternehmen ihre Produkte vermarkten oder eben nicht.
Es ist aber nicht Aufgabe des Staates, den Unternehmen bei beim
Vertrieb helfen,“ schließt Tauber
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