03.09.2023,
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Wien (OTS) - Der Schulstart ist für viele Kinder der Beginn eines
neuen Lebensabschnittes. Darum ist es umso wichtiger, Familien
finanziell zu entlasten, um Eltern und Kindern einen finanziell
möglichst sorgenfreien Start in diese wichtige Zeit zu gewährleisten.
Mit den Anti-Teuerungspaketen werden die wichtigsten Leistungen,
darunter die Familienbeihilfe und das Schulstartgeld, ab 2023
jährlich erhöht, um den steigenden Lebenshaltungskosten
entgegenzuwirken. Im Jahr 2023 sind rund 4,3 Mrd. Euro für
steuerliche Familienleistungen und weitere 3,8 Mrd. Euro für die
Auszahlung der Familienbeihilfe vorgesehen. Im Summe stehen damit
rund 8,1 Mrd. Euro zur Verfügung.
„Unsere Kinder sind die Zukunft unseres Landes. Es ist unsere
Verantwortung, ihnen den besten Start ins Leben zu ermöglichen. Mit
dem Beginn des neuen Schuljahres 2023 setzt die österreichische
Regierung ihr Engagement fort, Familien finanziell zu entlasten und
die Unterstützung für Kinder zu stärken. Die steuerliche Entlastung
unserer Familien besteht aus gezielten Maßnahmen wie dem
Familienbonus und beträgt für das Jahr 2023 insgesamt rund 4,3
Milliarden Euro“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Zahlreiche steuerliche Erleichterungen für Familien und
Alleinerzieher
Eine der am kräftigsten wirkenden Maßnahmen ist der Familienbonus
Plus, der Familien mit Kindern finanziell unterstützt. Eltern können
monatlich 166,68 Euro pro Kind bis zum 18. Geburtstag steuerlich
absetzen. Nach dem 18. Geburtstag beträgt der Bonus immer noch 54,18
Euro pro Monat. Die jährliche Steuerlast von Eltern wird damit um bis
zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr unmittelbar reduziert. Im Jahr 2023
wird das Gesamtvolumen für den Familienbonus Plus rund 2,5 Milliarden
Euro betragen.
Für Alleinverdiener/innen und Alleinerzieher/innen gibt es zusätzlich
zum Familienbonus Absetzbeträge, die je nach Anzahl der Kinder
gestaffelt sind. So betragen der Alleinerzieher- und der
Alleinverdienerabsetzbetrag 520 Euro bei einem Kind, 704 Euro bei
zwei und 936 Euro bei drei Kindern, für jedes weitere Kind kommen 232
Euro im Jahr dazu. Der Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag
steht grundsätzlich dann zu, wenn ein Anspruch auf den
Kinderabsetzbetrag für mehr als sechs Monate besteht. Bei geringen
Einkünften und Anspruch auf den Alleinverdiener- oder
Alleinerzieherabsetzbetrag ist die Auszahlung dieser Beträge möglich.
Eltern, die den gesetzlichen Unterhalt für nicht haushaltszugehörige
Kinder zahlen, haben Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag. Dieser
beträgt monatlich 31 Euro für das erste Kind, 47 Euro für das zweite
Kind und jeweils 62 Euro für das dritte und jedes weitere
alimentierte Kind.
Der Kinderabsetzbetrag von 61,80 Euro pro Monat und Kind wird
gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und unterstützt
Familien finanziell.
Für Personen mit geringem Einkommen steht unter bestimmten
Voraussetzungen der Kindermehrbetrag von bis zu 550 Euro pro Jahr zur
Verfügung.
Familien mit mindestens drei Kindern und einem Familieneinkommen von
weniger als 55.000 Euro erhalten außerdem einen Mehrkindzuschlag in
Höhe von 21,20 Euro pro Monat.
Steuerfreie Leistungen durch Arbeitgeber
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, steuerfreie Leistungen anbieten.
Dazu zählen beispielsweise die kostenlose oder verbilligte Nutzung
von Kindergärten und Zuschüsse für die Betreuung von Kindern bis zu
1.000 Euro pro Kind und Kalenderjahr.
Eltern können auch Aufwendungen für eine auswärtige Berufsausbildung
eines Kindes als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn
keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit im Umkreis von 80 km
besteht.
3,8 Milliarden Euro an Familienbeihilfe
Neben Steuererleichterungen stehen Familien auch direkte Zahlungen
wie die Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld zu. Diese
Transferleistungen sind steuerfrei. Für die Familienbeihilfe sind im
Jahr 2023 in Summe rund 3,8 Milliarden Euro budgetiert. Pro Kind
beträgt die Familienbeihilfe je nach Alter bis zu 174,70 Euro. Im
August wird zusätzlich das Schulstartgeld von 106 Euro für Kinder
zwischen 6 und 15 Jahren ausbezahlt, das ab 2023 ebenfalls jährlich
erhöht wird.
Familienministerin Susanne Raab: „Besonders zum Schulstart sehen sich
Familien mit Kindern mit einer Reihe an notwendigen Anschaffungen
konfrontiert – vom Bleistift bis zur Schultasche. Mit der
Valorisierung der Familienleistungen, unter anderem des
Schulstartgeldes, das heuer bereits im August ausbezahlt wurde, haben
wir daher einen Meilenstein in der Familienpolitik geschafft. So
können wir unseren Familien unter die Arme zu greifen und
strukturelle Verbesserungen für sie erreichen. Das bedeutet, bei
einer Inflation wie jetzt, bleiben den Familien bis zu 2.200 Euro pro
Jahr mehr im Geldbörserl übrig. Das ist ein riesiger Fortschritt und
wichtiges Geld für 1,2 Millionen Familien und 1,9 Millionen Kinder.“
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