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Enviva gibt Preis für Angebot von Stammaktien bekannt

Nachrichtenquelle Business Wire



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20.01.2022, 9643 Zeichen

Enviva Inc. (NYSE: EVA) („Enviva“, „wir“, „uns“ oder „unser“) gab heute bekannt, dass das Unternehmen den Preis für ein öffentliches Zeichnungsangebot (das „Angebot“) von 4.300.000 Stammaktien auf 70,00 US-Dollar je Aktie festgelegt hat. Enviva hat den Emissionsbanken eine 30-tägige Option zum Kauf von zusätzlichen 645.000 Stammaktien von Enviva gewährt.

Das Angebot wird voraussichtlich am 24. Januar 2022 schließen und unterliegt den üblichen Abschlussbedingungen.

Enviva beabsichtigt, die Nettoerlöse aus dem Angebot (in denen die Gebühren der Konsortialbanken und die geschätzten Auslagen enthalten sind) für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden, einschließlich der Vorfinanzierung eines Teils seiner Kapitalkosten im Zusammenhang mit laufenden Entwicklungsprojekten und der vorläufigen Tilgung von Schulden.

Goldman Sachs & Co. LLC, Citigroup Global Markets Inc., J.P. Morgan Securities LLC, Barclays Capital Inc., BMO Capital Markets Corp., HSBC Securities (USA) Inc., RBC Capital Markets, LLC und Truist Securities, Inc. agieren gemeinsam als Konsortialführer für das Angebot. Loop Capital Markets LLC, Raymond James & Associates, Inc. und USCA Securities LLC fungieren als Co-Manager für das Angebot.

Das Angebot erfolgte im Anschluss an eine bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, „SEC“) eingereichten Rahmenregistrierung („Shelf Registration”), die am 19. Januar 2022 automatisch wirksam wurde. Das Angebot erfolgt ausschließlich mittels eines vorläufigen Prospekts und des damit einhergehenden Basisprospekts. Ausfertigungen davon stehen auf der Website der SEC unter www.sec.gov zur Verfügung. Alternativ können der vorläufige Prospekt und der entsprechende Basisprospekt bei den Konsortialführern beantragt werden:

Goldman Sachs & Co. LLC
Attn: Prospectus Department,
200 West Street
New York, New York 10282

Tel.: 866-471-2526
E-Mail: prospectus-ny@ny.email.gs.com

Citigroup Global Markets Inc.

Attn: Broadridge Financial Solutions

1155 Long Island Avenue, Edgewood, NY 11717

Tel.: 800-831-9146

J.P. Morgan Securities LLC
Attn: Broadridge Financial Solutions
1155 Long Island Avenue, Edgewood, NY 11717
Tel.: 1-866-803-9204
E-Mail: prospectus-eq_fi@jpmchase.com

Diese Pressemitteilung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren, noch soll ein Verkauf von Wertpapieren innerhalb eines Staats oder Rechtsgebiets erfolgen, in der ein Angebot, die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots oder ein Verkauf vor dem Vorliegen einer Registrierung oder Ermächtigung gemäß den dort gültigen Wertpapiergesetzen unrechtmäßig wäre.

Über Enviva

Enviva Inc. (NYSE: EVA) ist der weltweit größte Produzent von Industrieholzpellets, einer erneuerbaren und nachhaltigen Energiequelle, zu deren Produktion eine natürliche Ressource – Holzfasern – zu einer transportierbaren Form – Holzpellets – verarbeitet wird. Das Unternehmen besitzt und betreibt zehn Werke mit einer kombinierten jährlichen Produktionskapazität von ca. 6,2 Mio. metrischen Tonnen in Virginia, North Carolina, South Carolina, Georgia, Florida und Mississippi. Enviva vertreibt seine Holzpellets größtenteils im Rahmen von Langzeit-Lieferverträgen mit unbedingter Zahlungsverpflichtung mit Kunden im Vereinigten Königreich, in der Europäischen Union und in Japan.

Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen

Diese Mitteilung und etwaige damit verbundene mündliche Äußerungen enthalten „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne von Abschnitt 27A des Securities Act von 1933 und Abschnitt 21E des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung. Alle Aussagen, mit Ausnahme von Aussagen über die hier erwähnten aktuellen oder historischen Tatsachen, welche die Strategie, künftige Geschäftstätigkeit, Finanzposition, geschätzten Umsatzerlöse und Verluste, prognostizierten Kosten, Zukunftsperspektiven, Pläne und Zielsetzungen der Geschäftsleitung von Enviva zum Ausdruck bringen, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Wenn sie hierin Verwendung finden, einschließlich aller mündlichen Erklärungen, die hiermit in Zusammenhang stehen, sollen die Wörter „könnten“, „sollten“, „werden“, „mögen“, „überzeugt sein“, „voraussichtlich“, „beabsichtigen“, „schätzen“, „erwarten“, „davon ausgehen“, die Verneinung derartiger Ausdrücke sowie andere ähnliche Ausdrücke Hinweise auf zukunftsgerichtete Aussagen sein, obwohl nicht alle zukunftsgerichteten Aussagen derartige kennzeichnende Wörter enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Geschäftsleitung über künftige Ereignisse und basieren auf gegenwärtig verfügbaren Informationen bezüglich der Ergebnisse und zeitlichen Abläufe künftiger Ereignisse. Enviva übernimmt keine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, um Ereignisse oder Umstände nach dem diesbezüglichen Datum widerzuspiegeln, da alle diese Aussagen ausdrücklich den in diesem Abschnitt genannten Einschränkungen unterliegen. Enviva weist ausdrücklich darauf hin, dass diese zukunftsgerichteten Aussagen Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen, von denen die meisten schwer vorherzusehen sind und viele außerhalb der Kontrolle von Enviva liegen. Diese Risiken beinhalten, sind jedoch nicht darauf beschränkt: (i) die Menge und Qualität von Produkten, die wir produzieren oder beschaffen und verkaufen können, die u.a. durch operative oder technische Schwierigkeiten an unseren Produktionsanlagen für Holzpellets oder an unseren Tiefseeverladestellen beeinträchtigt werden könnte; (ii) die Preise, zu denen wir unsere Produkte verkaufen können; (iii) unsere Fähigkeit, Akquisitionen erfolgreich zu verhandeln, abzuschließen und zu integrieren, einschließlich der damit verbundenen Verträge, oder die erwarteten Vorteile solcher Akquisitionen zu verwirklichen; (iv) das Versäumnis unserer Kunden, Vertriebs- und Versandpartner uns zu bezahlen oder ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen; (v) unsere Unfähigkeit, unsere Aktivitäten bezüglich Projektentwicklung, -erweiterung und -konstruktion erfolgreich, rechtzeitig und innerhalb des Budgets umzusetzen; (vi) die Kreditwürdigkeit unserer Vertragsparteien; (vii) die Menge an Niedrigkosten-Holzfasern, die wir beschaffen und verarbeiten können, und die u.a. durch Lieferunterbrechungen oder operative oder finanzielle Schwierigkeiten unserer Lieferanten beeinträchtigt werden könnte; (viii) Änderungen beim Preis und bei der Verfügbarkeit von Gas, Kohle oder anderen Energiequellen; (ix) veränderte wirtschaftliche Bedingungen; (x) unvorhergesehene Boden-, Neigungs- oder Wasserbedingungen; (xi) ungünstige oder gefährliche Umweltbedingungen, einschließlich extremer Niederschlag, Temperaturen und Hochwasser; (xii) Brände, Explosionen oder Unfälle; (xiii) Änderungen bei nationalen und internationalen Gesetzen und Bestimmungen (oder deren Auslegungen) im Zusammenhang mit erneuerbarer oder kohlenstoffarmer Energie, der Holzverarbeitungsindustrie, der internationalen Schifffahrt, oder Stromerzeugern, Heizkraftwerken oder Blockheizkraftwerken; (xiv) Änderungen bei der regulatorischen Handhabung von Biomasse in Kern- und Schwellenmärkten; (xv) unsere Unfähigkeit, die erforderlichen Genehmigungen oder Rechte für unsere Produktion, unseren Transport oder Terminal-Betrieb zu erwerben oder aufrechtzuerhalten; (xvi) Änderungen beim Preis und bei der Verfügbarkeit von Transportleistungen; (xvii) Änderungen beim Wechselkurs oder bei den Zinsen, und das Versagen unserer Absicherungsinstrumente, um die diesbezüglichen Risiken zu reduzieren; (xviii) Risiken im Zusammenhang mit unseren Verbindlichkeiten; (xix) unser Versagen, an unseren Produktionsanlagen für Holzpellets oder unseren Tiefseeverladestellen effektive Qualitätskontrollsysteme aufrechtzuerhalten, was zur Ablehnung unserer Produkte durch unsere Kunden führen könnte; (xx) Änderungen bei den Qualitätsspezifikationen für unsere Produkte, die von unseren Kunden verlangt werden; (xxi) Arbeitskämpfe, gewerkschaftliche Organisation oder ähnliches kollektives Handeln; (xxii) unsere Unfähigkeit, qualifizierte Arbeitskräfte anzuwerben, zu schulen oder zu binden, um unseren Betrieb und unsere neu erworbenen Aktiva zu führen und zu unterhalten; (xxiii)die Möglichkeit von Cyber- und Malwareattacken; (xxiv) unsere Unfähigkeit, Fremdkapital zu beschaffen und auf Kapitalmärkte zuzugreifen; und (xxv) virale ansteckende oder pandemische Krankheiten wie COVID-19.

Sollten eines oder mehrere dieser hier und in damit verbundenen mündlichen Erklärungen beschriebenen Risiken oder Unwägbarkeiten tatsächlich eintreten, oder sollten sich zugrunde liegende Annahmen als falsch erweisen, können die tatsächlichen Ergebnisse und Pläne von den in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten wesentlich abweichen. Weitere Informationen zu diesen und anderen Faktoren, welche die Erwartungen und Prognosen von Enviva beeinflussen könnten, finden Sie in den regelmäßigen Einreichungen des Unternehmens bei der SEC. Die Einreichungen von Enviva bei der SEC sind auf der Website der SEC öffentlich verfügbar unter www.sec.gov.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.



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Diese Risiken beinhalten, sind jedoch nicht darauf beschränkt: (i) die Menge und Qualität von Produkten, die wir produzieren oder beschaffen und verkaufen können, die u.a. durch operative oder technische Schwierigkeiten an unseren Produktionsanlagen für Holzpellets oder an unseren Tiefseeverladestellen beeinträchtigt werden könnte; (ii) die Preise, zu denen wir unsere Produkte verkaufen können; (iii) unsere Fähigkeit, Akquisitionen erfolgreich zu verhandeln, abzuschließen und zu integrieren, einschließlich der damit verbundenen Verträge, oder die erwarteten Vorteile solcher Akquisitionen zu verwirklichen; (iv) das Versäumnis unserer Kunden, Vertriebs- und Versandpartner uns zu bezahlen oder ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen; (v) unsere Unfähigkeit, unsere Aktivitäten bezüglich Projektentwicklung, -erweiterung und -konstruktion erfolgreich, rechtzeitig und innerhalb des Budgets umzusetzen; (vi) die Kreditwürdigkeit unserer Vertragsparteien; (vii) die Menge an Niedrigkosten-Holzfasern, die wir beschaffen und verarbeiten können, und die u.a. durch Lieferunterbrechungen oder operative oder finanzielle Schwierigkeiten unserer Lieferanten beeinträchtigt werden könnte; (viii) Änderungen beim Preis und bei der Verfügbarkeit von Gas, Kohle oder anderen Energiequellen; (ix) veränderte wirtschaftliche Bedingungen; (x) unvorhergesehene Boden-, Neigungs- oder Wasserbedingungen; (xi) ungünstige oder gefährliche Umweltbedingungen, einschließlich extremer Niederschlag, Temperaturen und Hochwasser; (xii) Brände, Explosionen oder Unfälle; (xiii) Änderungen bei nationalen und internationalen Gesetzen und Bestimmungen (oder deren Auslegungen) im Zusammenhang mit erneuerbarer oder kohlenstoffarmer Energie, der Holzverarbeitungsindustrie, der internationalen Schifffahrt, oder Stromerzeugern, Heizkraftwerken oder Blockheizkraftwerken; (xiv) Änderungen bei der regulatorischen Handhabung von Biomasse in Kern- und Schwellenmärkten; (xv) unsere Unfähigkeit, die erforderlichen Genehmigungen oder Rechte für unsere Produktion, unseren Transport oder Terminal-Betrieb zu erwerben oder aufrechtzuerhalten; (xvi) Änderungen beim Preis und bei der Verfügbarkeit von Transportleistungen; (xvii) Änderungen beim Wechselkurs oder bei den Zinsen, und das Versagen unserer Absicherungsinstrumente, um die diesbezüglichen Risiken zu reduzieren; (xviii) Risiken im Zusammenhang mit unseren Verbindlichkeiten; (xix) unser Versagen, an unseren Produktionsanlagen für Holzpellets oder unseren Tiefseeverladestellen effektive Qualitätskontrollsysteme aufrechtzuerhalten, was zur Ablehnung unserer Produkte durch unsere Kunden führen könnte; (xx) Änderungen bei den Qualitätsspezifikationen für unsere Produkte, die von unseren Kunden verlangt werden; (xxi) Arbeitskämpfe, gewerkschaftliche Organisation oder ähnliches kollektives Handeln; (xxii) unsere Unfähigkeit, qualifizierte Arbeitskräfte anzuwerben, zu schulen oder zu binden, um unseren Betrieb und unsere neu erworbenen Aktiva zu führen und zu unterhalten; (xxiii)die Möglichkeit von Cyber- und Malwareattacken; (xxiv) unsere Unfähigkeit, Fremdkapital zu beschaffen und auf Kapitalmärkte zuzugreifen; und (xxv) virale ansteckende oder pandemische Krankheiten wie COVID-19.

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