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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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06.05.2020, 27045 Zeichen

Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
Premstaetten - ams AG Premstätten FN 34109 k, ISIN AT0000A18XM4
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der ams AG für Mittwoch, den 3. Juni 2020, um 12.00 Uhr Wiener Zeit, am Sitz der Gesellschaft in 8141 Premstätten, Tobelbaderstraße 30.
ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE
1. Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)
Der Vorstand beschloss zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer die neue gesetzliche Re- gelung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen.
Die Hauptversammlung der ams AG am 3. Juni 2020 wird iSd der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) in der geltenden Fassung als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der ams AG am 3. Juni 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in 8141 Premstätten, Tobelba- derstraße 30, statt. Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgt ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlage- nen besonderen Stimmrechtsvertreter. Das Auskunftsrecht kann auch bei der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar in Textform per E-Mail direkt an den Vor- stand.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen. Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 3. Juni 2020 ab ca. 12:00 Uhr im Internet unter www.ams.com/general-meeting [http://www.ams.com/ general-meeting] verfolgen. Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversamm- lung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu verfolgen. Die Liveübertragung ermöglicht keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG). Im Übrigen wird auf die in dieser Einberufung enthaltenen organisatorischen und technischen Vorausset- zungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und auf die WEITERGEHENDE INFOR- MATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBE- SONDERE IM SINNE DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG, DEN AB- LAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com/general-meeting http://www.ams.com/general-meetingzugänglich sind, hin- gewiesen. Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der Punkte V. zur Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und Punkt VI., 3. zur Ausübung des Auskunftsrechts und Punkt VI., 4. zur Ausübung des Antragsrechts.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance- Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019
1. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
1. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats 2. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 3. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 4. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, Finanzinstrumente im Sinne von
§ 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die den Bezug auf und/oder den Umtausch in Aktien der Gesellschaft vorsehen können, auszugeben, samt Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente
1. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß
§ 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten [Bedingtes Kapital 2020 für Finanzinstrumente]
1. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 1 2. Bericht über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien gemäß
§ 65 Abs 3 AktG.
1. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 13. Mai 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com/general-meeting [http:// www.ams.com/general-meeting]zugänglich:
Jahresabschluss mit Lagebericht,\nCorporate-Governance-Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\nBericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019;\nVergütungspolitik der Gesellschaft;\n o Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss im Zusammenhang mit der Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Finanzinstrumenten gemäß §§ 174 Abs 4 iVm 153 Abs 4 AktG zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9;
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10;\nVollmachtsformular Pisk;\nVollmachtsformular Oberhammer;\nVollmachtsformular Schütz;\nVollmachtsformular Weigand;\nFrageformular;\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht;\nvollständiger Text dieser Einberufung.\nNACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPT- VERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 24. Mai 2020 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19- GesV ist nur be- rechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 28. Mai 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:
1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten: ams AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60 8242 St. Lorenzen/Wechsel
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben)
1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 17 Abs. 3 genügen lässt
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500-86 Per E-Mail: anmeldung.ams@hauptversammlung.at [anmeldung.porr@hauptversammlung.at] (Depotbestätigungen im Format PDF) Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die Bestellung eines besonde- ren Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des Auskunftsrechts durch Aktionäre nicht wirksam erfol- gen.
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeu- tung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäi- schen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Anga- ben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
o Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juris- tische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, o Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A18XM4, o Depotnummer (andernfalls eine sonstige Bezeichnung), o Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten, Schweiz, akzeptiert.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 24. Mai 2020 (24: 00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZU- HALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht einen beson- deren Stimmrechtsvertreter zu bestellen. Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der ams AG am 3. Juni 2020 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen.
Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen vorgeschlagen, die geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind:
1. Notar Dr. Walter Pisk Öffentlicher Notar Raubergasse 20, 8010 Graz Telefon: +43 316 810044 0
E-Mail: pisk.ams@hauptversammlung.at [pisk.ams@hauptversammlung.at]
1. Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, LL.M.
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH Karlsplatz 3/1, 1010 Wien Tel: +43 1 5033000 E-Mail: oberhammer.ams@hauptversammlung.at [oberhammer.ams@hauptversammlung.at]
1. Rechtsanwalt Mag. Andreas Schütz, LL.M.
Taylor Wessing e|n|w|c Natlacen Walderdorff Cancola Rechtsanwälte GmbH Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien Telefon: +43 1 716 55 0 E-Mail: schuetz.ams@hauptversammlung.at [schuetz.ams@hauptversammlung.at]
1. Notar MMag. Dr. Arno Weigand
Öffentlicher Notar Untere Donaustraße 13-15/7. OG, 1020 Wien Telefon: +43 1 216 00 22 E-Mail: weigand.ams@hauptversammlung.at [weigand.ams@hauptversammlung.at]
Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen. Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist im Sinne der COVID-19-GesV nicht zulässig und daher unwirksam.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass der Bevollmächtigte keine Aufträge zum Stellen von Fragen und Verlesen von Redebeiträgen entgegennimmt. Das Auskunftsrecht kann von Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar in Textform per E-Mail direkt an den Vorstand gemäß Punkt VI., 3. Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimm- rechtsvertreter Aufträge zur Stellung von Beschlussanträgen und zur Erhebung eines Wider- spruchs in der virtuellen Hauptversammlung zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden.
Es wird ersucht, bei Vollmachtserteilung die E-Mail-Adresse und ein Kennwort anzugeben, um dem Stimmrechtsvertreter bei Kommunikation zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere während der Haupt- versammlung per E-Mail, die Prüfung der Identität zu erleichtern.
Für die Vollmachtserteilung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com/general-meeting http://www.ams.com/general-meetingjeweils ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Bitte lesen Sie dieses Vollmachtsformular genau durch und beachten Sie auch die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die im In- ternet unter www.ams.com/general-meeting http://www.ams.com/general-meetingzur Verfügung steht.
Die Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spätestens bis 2. Juni 2020, 16:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, bei der entsprechenden unten genannten E-Mail-Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters einlangen:
1. pisk.ams@hauptversammlung.at [pisk.ams@hauptversammlung.at] 2. oberhammer.ams@hauptversammlung.at [oberhammer.ams@hauptversammlung.at] 3. schuetz.ams@hauptversammlung.at [schuetz.ams@hauptversammlung.at] 4. weigand.ams@hauptversammlung.at [weigand.ams@hauptversammlung.at]
Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter, aber nicht einer der übrigen Stimmrechtsvertreter, unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht. Eine persönliche Übergabe der Voll- macht am Versammlungsort ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen für die Übermittlung der Vollmachten zur Verfügung:
Per Post oder per Boten: ams AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60 8242 St. Lorenzen am Wechsel Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 86 Per E-Mail: anmeldung.ams@hauptversammlung.at, [anmeldung.ams@hauptversammlung.at]wobei die Vollmacht in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG als PDF dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben.
Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwen- den. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular. Die vorstehenden Vorschrif- ten über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindes- tens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zu- sätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht wer- den, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 13. Mai 2020 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Franz M. Fazekas, MBL, General Counsel, bzw. per SWIFT GIBAATWGGMS, (Message Type MT598 und MT599, unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben) oder per E-Mail agm@ams.com [agm@ams.com]zugeht. "Schriftlich" bedeutet (i) eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller, (ii) per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur, oder (iii) auch in Textform über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute übermittelt werden, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können (zB SWIFT). Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktio- närseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inha- ber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungs- ausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechti- gung (Punkt IV. "NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG" oben) verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Ta- gesordnung in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Be- gründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG spätestens am 22. Mai 2020 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 3136 500 92100 oder an ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Franz M. Fazekas, MBL, General Counsel, oder per E-Mail agm@ams.com, [agm@ams.com]wobei das Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG , beispielsweise als PDF, das dem E-Mail angeschlossen ist, zugeht. Sofern für Erklä- rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgege- ben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Na- mensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeit- punkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die De- potbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. "NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG" oben) verwie- sen.
Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesell- schaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem ver- bundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezoge- nen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeig- net ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gem § 118 AktG auch bei der virtuellen Hauptversammlung während der Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausgeübt werden kann. Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung vom Vorsitzenden angemessene zeitliche Be- schränkungen festgelegt werden können. Dessen ungeachtet werden die Aktionäre gebeten alle Fragen in Textform per E- Mail an die Adresse fragen.ams@hauptversammlung.at [fragen.ams@hauptversammlung.at] zu übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 2. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist Freitag, der 29. Mai 2020, bei der Gesellschaft einlangen.
Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen in der Hauptversammlung. Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com/general-meeting http://www.ams.com/general-meetingabrufbar ist.
Es wird ersucht, im Frageformular die E-Mail-Adresse und ein Kennwort anzugeben, um dem Vorstand bei Kommunikation zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere während der Hauptversammlung per E- Mail, die Prüfung der Identität zu erleichtern. Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der Nachweis der Teilnahmebe- rechtigung gemäß Punkt IV. dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung. Auf die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID- 19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com/general-meeting http://www.ams.com/general-meetingunter zugänglich sind, wird hingewiesen.
Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung.
Auf die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID- 19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com/general-meeting http://www.ams.com/generalmeetingunter zugänglich sind, wird hingewiesen.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG iSd COVID-19-GesV und zum Ablauf der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.ams.com/general-meeting [http:// www.ams.com/general-meeting]zugänglich.
Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung
Die ams AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Ge- burtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechts- grundlage für die Verarbeitung ist somit Art. 6 (1) c) DSGVO. Für die Verarbeitung ist die ams AG die verantwortliche Stelle. Die ams AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen wie etwa Notaren, Rechtsan- wälten, Banken und IT- Dienstleistern. Diese erhalten von ams AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten aus- schließlich nach Weisung der ams AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die ams AG mit diesen Dienstleis- tungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre beziehungsweise deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. ams AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmen- buch einzureichen (§ 120 AktG). Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert beziehungsweise gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechts- pflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich ins- besondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die ams AG oder von der ams AG gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigung-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Lö- schungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenüber- tragung nach Kapitel III der DSGVO.
Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der ams AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: ams AG Datenschutzbeauftragter Tobelbader Straße 30 8141 Premstätten E-Mail: dataprotection@ams.com [dataprotection@ams.com]
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internet- seite der ams AG unter www.ams.com/ privacy-policy http://www.ams.com/privacy-policyzu finden.
VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 274.289.280,00 und ist zerlegt in 274.289.280 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält 13.732.334 eigene Aktien per 30. April 2020. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge per 30. April 2020 260.556.946 Stimmrechte. Eine allfällige Veränderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser bekannt gegeben werden.
2. Keine physische Anwesenheit
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der kommenden Hauptversammlung weder Akti- onäre noch Gäste zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können.
Premstätten, im Mai 2020
Der Vorstand

Emittent: ams AG Tobelbader Strasse 30 A-8141 Premstaetten Telefon: +43 3136 500-0 FAX: +43 3136 500-931211 Email: investor@ams.com WWW: www.ams.com ISIN: AT0000A18XM4 Indizes: Börsen: SIX Swiss Exchange Sprache: Deutsch

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Wiener Börse Party #720: KSV-Boss zu Marinomed gefragt, Addiko Aktie im wikifolio verdoppelt




AMS
Akt. Indikation:  1.14 / 1.21
Uhrzeit:  22:58:20
Veränderung zu letztem SK:  4.14%
Letzter SK:  1.13 ( 3.00%)



 

Bildnachweis

1. ams stellt äußerst empfindlichen NIR-Bildsensor mit hohem Energiesparpotenzial in mobilen optischen 3D-Sensorsystemen vor, Credit: ams , (© Aussender)   >> Öffnen auf photaq.com

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    wikifolio-Trades Austro-Aktien 19-20: Verbund(1)
    Star der Stunde: Amag 0.82%, Rutsch der Stunde: Warimpex -8.17%
    Star der Stunde: RHI Magnesita 1.09%, Rutsch der Stunde: voestalpine -0.32%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 16-17: Frequentis(1), Kontron(1)
    Star der Stunde: DO&CO 1.8%, Rutsch der Stunde: Polytec Group -2.88%
    Star der Stunde: AT&S 1.13%, Rutsch der Stunde: UBM -1.67%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 14-15: Bawag(1)
    BSN MA-Event UBM
    Star der Stunde: Lenzing 1.5%, Rutsch der Stunde: voestalpine -0.37%

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    ams AG / Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung


    06.05.2020, 27045 Zeichen

    Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
    Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
    Premstaetten - ams AG Premstätten FN 34109 k, ISIN AT0000A18XM4
    Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der ams AG für Mittwoch, den 3. Juni 2020, um 12.00 Uhr Wiener Zeit, am Sitz der Gesellschaft in 8141 Premstätten, Tobelbaderstraße 30.
    ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE
    1. Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)
    Der Vorstand beschloss zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer die neue gesetzliche Re- gelung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen.
    Die Hauptversammlung der ams AG am 3. Juni 2020 wird iSd der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) in der geltenden Fassung als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der ams AG am 3. Juni 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in 8141 Premstätten, Tobelba- derstraße 30, statt. Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgt ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlage- nen besonderen Stimmrechtsvertreter. Das Auskunftsrecht kann auch bei der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar in Textform per E-Mail direkt an den Vor- stand.
    Übertragung der Hauptversammlung im Internet
    Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen. Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 3. Juni 2020 ab ca. 12:00 Uhr im Internet unter www.ams.com/general-meeting [http://www.ams.com/ general-meeting] verfolgen. Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversamm- lung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu verfolgen. Die Liveübertragung ermöglicht keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG). Im Übrigen wird auf die in dieser Einberufung enthaltenen organisatorischen und technischen Vorausset- zungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und auf die WEITERGEHENDE INFOR- MATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBE- SONDERE IM SINNE DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG, DEN AB- LAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com/general-meeting http://www.ams.com/general-meetingzugänglich sind, hin- gewiesen. Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der Punkte V. zur Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und Punkt VI., 3. zur Ausübung des Auskunftsrechts und Punkt VI., 4. zur Ausübung des Antragsrechts.
    TAGESORDNUNG
    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance- Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019
    1. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
    2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
    1. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats 2. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 3. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 4. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, Finanzinstrumente im Sinne von
    § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die den Bezug auf und/oder den Umtausch in Aktien der Gesellschaft vorsehen können, auszugeben, samt Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente
    1. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß
    § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten [Bedingtes Kapital 2020 für Finanzinstrumente]
    1. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 1 2. Bericht über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien gemäß
    § 65 Abs 3 AktG.
    1. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
    Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 13. Mai 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com/general-meeting [http:// www.ams.com/general-meeting]zugänglich:
    Jahresabschluss mit Lagebericht,\nCorporate-Governance-Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\nBericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019;\nVergütungspolitik der Gesellschaft;\n o Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss im Zusammenhang mit der Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Finanzinstrumenten gemäß §§ 174 Abs 4 iVm 153 Abs 4 AktG zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9;
    Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10;\nVollmachtsformular Pisk;\nVollmachtsformular Oberhammer;\nVollmachtsformular Schütz;\nVollmachtsformular Weigand;\nFrageformular;\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht;\nvollständiger Text dieser Einberufung.\nNACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPT- VERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 24. Mai 2020 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19- GesV ist nur be- rechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 28. Mai 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:
    1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
    Per Post oder Boten: ams AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60 8242 St. Lorenzen/Wechsel
    Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben)
    1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 17 Abs. 3 genügen lässt
    Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500-86 Per E-Mail: anmeldung.ams@hauptversammlung.at [anmeldung.porr@hauptversammlung.at] (Depotbestätigungen im Format PDF) Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die Bestellung eines besonde- ren Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des Auskunftsrechts durch Aktionäre nicht wirksam erfol- gen.
    Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeu- tung für die Dividendenberechtigung.
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäi- schen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Anga- ben zu enthalten:
    * Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
    o Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juris- tische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, o Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A18XM4, o Depotnummer (andernfalls eine sonstige Bezeichnung), o Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
    Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten, Schweiz, akzeptiert.
    Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 24. Mai 2020 (24: 00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
    BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZU- HALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht einen beson- deren Stimmrechtsvertreter zu bestellen. Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der ams AG am 3. Juni 2020 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen.
    Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen vorgeschlagen, die geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind:
    1. Notar Dr. Walter Pisk Öffentlicher Notar Raubergasse 20, 8010 Graz Telefon: +43 316 810044 0
    E-Mail: pisk.ams@hauptversammlung.at [pisk.ams@hauptversammlung.at]
    1. Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, LL.M.
    Oberhammer Rechtsanwälte GmbH Karlsplatz 3/1, 1010 Wien Tel: +43 1 5033000 E-Mail: oberhammer.ams@hauptversammlung.at [oberhammer.ams@hauptversammlung.at]
    1. Rechtsanwalt Mag. Andreas Schütz, LL.M.
    Taylor Wessing e|n|w|c Natlacen Walderdorff Cancola Rechtsanwälte GmbH Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien Telefon: +43 1 716 55 0 E-Mail: schuetz.ams@hauptversammlung.at [schuetz.ams@hauptversammlung.at]
    1. Notar MMag. Dr. Arno Weigand
    Öffentlicher Notar Untere Donaustraße 13-15/7. OG, 1020 Wien Telefon: +43 1 216 00 22 E-Mail: weigand.ams@hauptversammlung.at [weigand.ams@hauptversammlung.at]
    Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen. Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist im Sinne der COVID-19-GesV nicht zulässig und daher unwirksam.
    Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass der Bevollmächtigte keine Aufträge zum Stellen von Fragen und Verlesen von Redebeiträgen entgegennimmt. Das Auskunftsrecht kann von Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar in Textform per E-Mail direkt an den Vorstand gemäß Punkt VI., 3. Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimm- rechtsvertreter Aufträge zur Stellung von Beschlussanträgen und zur Erhebung eines Wider- spruchs in der virtuellen Hauptversammlung zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden.
    Es wird ersucht, bei Vollmachtserteilung die E-Mail-Adresse und ein Kennwort anzugeben, um dem Stimmrechtsvertreter bei Kommunikation zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere während der Haupt- versammlung per E-Mail, die Prüfung der Identität zu erleichtern.
    Für die Vollmachtserteilung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com/general-meeting http://www.ams.com/general-meetingjeweils ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Bitte lesen Sie dieses Vollmachtsformular genau durch und beachten Sie auch die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die im In- ternet unter www.ams.com/general-meeting http://www.ams.com/general-meetingzur Verfügung steht.
    Die Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spätestens bis 2. Juni 2020, 16:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, bei der entsprechenden unten genannten E-Mail-Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters einlangen:
    1. pisk.ams@hauptversammlung.at [pisk.ams@hauptversammlung.at] 2. oberhammer.ams@hauptversammlung.at [oberhammer.ams@hauptversammlung.at] 3. schuetz.ams@hauptversammlung.at [schuetz.ams@hauptversammlung.at] 4. weigand.ams@hauptversammlung.at [weigand.ams@hauptversammlung.at]
    Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter, aber nicht einer der übrigen Stimmrechtsvertreter, unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht. Eine persönliche Übergabe der Voll- macht am Versammlungsort ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
    Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen für die Übermittlung der Vollmachten zur Verfügung:
    Per Post oder per Boten: ams AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60 8242 St. Lorenzen am Wechsel Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 86 Per E-Mail: anmeldung.ams@hauptversammlung.at, [anmeldung.ams@hauptversammlung.at]wobei die Vollmacht in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG als PDF dem E-Mail anzuschließen ist
    Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben.
    Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwen- den. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular. Die vorstehenden Vorschrif- ten über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
    HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
    1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
    Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindes- tens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zu- sätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht wer- den, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 13. Mai 2020 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Franz M. Fazekas, MBL, General Counsel, bzw. per SWIFT GIBAATWGGMS, (Message Type MT598 und MT599, unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben) oder per E-Mail agm@ams.com [agm@ams.com]zugeht. "Schriftlich" bedeutet (i) eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller, (ii) per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur, oder (iii) auch in Textform über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute übermittelt werden, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können (zB SWIFT). Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktio- närseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inha- ber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungs- ausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechti- gung (Punkt IV. "NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG" oben) verwiesen.
    Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Ta- gesordnung in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Be- gründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG spätestens am 22. Mai 2020 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 3136 500 92100 oder an ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Franz M. Fazekas, MBL, General Counsel, oder per E-Mail agm@ams.com, [agm@ams.com]wobei das Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG , beispielsweise als PDF, das dem E-Mail angeschlossen ist, zugeht. Sofern für Erklä- rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgege- ben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Na- mensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
    Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeit- punkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die De- potbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. "NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG" oben) verwie- sen.
    Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesell- schaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem ver- bundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezoge- nen Unternehmen.
    Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeig- net ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gem § 118 AktG auch bei der virtuellen Hauptversammlung während der Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausgeübt werden kann. Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung vom Vorsitzenden angemessene zeitliche Be- schränkungen festgelegt werden können. Dessen ungeachtet werden die Aktionäre gebeten alle Fragen in Textform per E- Mail an die Adresse fragen.ams@hauptversammlung.at [fragen.ams@hauptversammlung.at] zu übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 2. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist Freitag, der 29. Mai 2020, bei der Gesellschaft einlangen.
    Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen in der Hauptversammlung. Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com/general-meeting http://www.ams.com/general-meetingabrufbar ist.
    Es wird ersucht, im Frageformular die E-Mail-Adresse und ein Kennwort anzugeben, um dem Vorstand bei Kommunikation zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere während der Hauptversammlung per E- Mail, die Prüfung der Identität zu erleichtern. Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der Nachweis der Teilnahmebe- rechtigung gemäß Punkt IV. dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung. Auf die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID- 19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com/general-meeting http://www.ams.com/general-meetingunter zugänglich sind, wird hingewiesen.
    Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
    Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
    Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung.
    Auf die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID- 19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com/general-meeting http://www.ams.com/generalmeetingunter zugänglich sind, wird hingewiesen.
    Informationen auf der Internetseite
    Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG iSd COVID-19-GesV und zum Ablauf der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.ams.com/general-meeting [http:// www.ams.com/general-meeting]zugänglich.
    Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung
    Die ams AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Ge- burtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechts- grundlage für die Verarbeitung ist somit Art. 6 (1) c) DSGVO. Für die Verarbeitung ist die ams AG die verantwortliche Stelle. Die ams AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen wie etwa Notaren, Rechtsan- wälten, Banken und IT- Dienstleistern. Diese erhalten von ams AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten aus- schließlich nach Weisung der ams AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die ams AG mit diesen Dienstleis- tungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
    Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre beziehungsweise deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. ams AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmen- buch einzureichen (§ 120 AktG). Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert beziehungsweise gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechts- pflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich ins- besondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die ams AG oder von der ams AG gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
    Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigung-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Lö- schungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenüber- tragung nach Kapitel III der DSGVO.
    Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der ams AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: ams AG Datenschutzbeauftragter Tobelbader Straße 30 8141 Premstätten E-Mail: dataprotection@ams.com [dataprotection@ams.com]
    Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internet- seite der ams AG unter www.ams.com/ privacy-policy http://www.ams.com/privacy-policyzu finden.
    VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
    Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 274.289.280,00 und ist zerlegt in 274.289.280 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält 13.732.334 eigene Aktien per 30. April 2020. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge per 30. April 2020 260.556.946 Stimmrechte. Eine allfällige Veränderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser bekannt gegeben werden.
    2. Keine physische Anwesenheit
    Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der kommenden Hauptversammlung weder Akti- onäre noch Gäste zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können.
    Premstätten, im Mai 2020
    Der Vorstand

    Emittent: ams AG Tobelbader Strasse 30 A-8141 Premstaetten Telefon: +43 3136 500-0 FAX: +43 3136 500-931211 Email: investor@ams.com WWW: www.ams.com ISIN: AT0000A18XM4 Indizes: Börsen: SIX Swiss Exchange Sprache: Deutsch

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    AMS
    Akt. Indikation:  1.14 / 1.21
    Uhrzeit:  22:58:20
    Veränderung zu letztem SK:  4.14%
    Letzter SK:  1.13 ( 3.00%)



     

    Bildnachweis

    1. ams stellt äußerst empfindlichen NIR-Bildsensor mit hohem Energiesparpotenzial in mobilen optischen 3D-Sensorsystemen vor, Credit: ams , (© Aussender)   >> Öffnen auf photaq.com

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