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A.o.HV C-Quadrat 4: Viele Worte für viele Auslassungen (Günter Luntsch)

23.08.2018, 5856 Zeichen

A.o.HV C-Quadrat 4. Den hinsichtlich der vertretenen Aktien etwas kleineren Deutschen interessierte auch die "Absenz des Herrn Schütz, seine chronische Präsenzfurcht". Er sprach da­von, dass Cube nun Großaktionär geworden sei, "In-sich-Ge­schäfte bedürfen natürlich besonderer Wahrnehmung und Überprüfung", und gerade hier seien die "Auslassungen", die "weißen Seiten". In Deutschland jedenfalls seien 84% aller

Spruchverfahren erfolgreich. Mittlerweile würden Deutschlands Richter nicht mehr auf Vorschläge zurückgreifen, weil sie sich für fachkundig genug halten würden, um selbst welche (also den Anforderungen einer Prüfung von ange­messenen Abfindungspreisen bei Gesellschafterausschlüssen gewachsene Wirtschaftsprüfer) auszusuchen. Er bezeichnete HNA als "chinesischen Wackel­pudding, der nur noch vom chinesischen Staat am Leben erhalten" würde (An­merkung:

Auf Wikipedia dagegen liest man unter anderem: "Die chinesische Regierung hat die Mischkonzerne Anbang, Fosun und Dalian Wanda 'an die kurze Leine' genommen und bemüht sich, tieferen Einblick in die Finanzierung privater Konglomerate wie HNA zu gewinnen und sie stärker zu kontrollieren. Die chi­nesische Finanzaufsicht kündigte an, die Konzerne zu durchleuchten."), und der vor einiger Zeit noch versucht habe, die eigenen Mitarbeiter um Kredite an­zupumpen (kein Wunder, dass der Vertreter des Hauptaktionärs hier alles an­dere als freundlich schaute; an dieser Stelle verriet mir sein Gesichtsausdruck, dass es auf dieser HV ziemlich sicher zu keiner gütlichen Einigung kommen wird). Er fragte, ob der Hauptaktionär die Überprüfungsansprüche abgesichert hat oder ob wir um die Bezahlung unserer Ansprüche bangen müssen. (An­merkung: Das Geld für die Abfindung in Höhe von 60 Euro pro Aktie ist beim Notar hinterlegt, eine darüber hinausgehende strittige Summe ist noch nicht zugesprochen, muss also auch nicht hinterlegt werden) Er fragte weiters nach geldwerten Vorteilen, Nebenabsprachen, es sei ja "nicht unüblich, dass es im Rahmen solcher Deals noch Nebenansprüche gegeben hat". (Anmerkung: Soll­te es so etwas geben, nehme ich nicht an, dass wir in einer HV darüber offiziell informiert würden).

Er stellte dann noch viele Fragen zum Berechnungsverfahren, der gerichtliche Gutachter habe "ausdrücklich keine Kontrolle der Planungsrechnung" vorge­nommen, er drohte ein Überprüfungsverfahren an, erwähnte die "Svensson- Methode", nach der es nur EINEN Basiszinssatz gäbe, außer es seien länderspe­zifische Basiszinssätze. Er fragte nach der Ausschüttungsquote der letzten 5 Jahre, nach zeitnahen Transaktionen, zu jeder Gesellschaft nach dem letzten Jahresabschluss nach Steuern (hatte er auf der ordentlichen HV schon bekom­men, bekam er noch einmal). Auffällig sei, dass es schon 2016 ein Pflichtange­bot über 60 Euro gegeben habe, zwei Jahre später "oh Wunder, kommen Sie zum gleichen Preis für die Abfindung" (Anmerkung: es hat Dividendenaus­schüttungen gegeben). "Wenn Sie den Unternehmenswert in den letzten zwei Jahren nicht gesteigert haben, haben Sie als Unternehmer versagt!"(Anmerkung: Kann man so nicht sagen, das Geschäft ist volatil, ETFs werden wie erwähnt zur Konkurrenz), das müsste man auf der nächsten HV (Anm: zu der die heutigen Minderheitsaktionäre wohl eh nicht mehr eingeladen wer­den) bei der Entlastung überdenken (Anm: kann natürlich weh tun, von relativ kleinen Aktionären nicht entlastet zu werden, falls der Großaktionär nicht mit­stimmen darf, da hätten die beiden Deutschen schon sehr viel Stimmgewicht, wie anfangs beschrieben, andere anwesende Privataktionäre hatten ja viel we­niger Aktien). Ihn interessierte auch, wie lange die Kundenstockabschreibun­gen noch vorgenommen werden (Anm: die Abschreibung wurde bei der ge­genständlichen Bewertung hinzugerechnet, zumindest hieraus erwächst uns bei der Berechnung des Abfindungspreises kein Nachteil). Er sprach von einem "Parteigutachter, das Gericht hat ja nur durchgewunken, was Sie vorgeschla­gen haben". Immer, wenn es um die Deutsche Bank geht, komme es zu Aus­lassungen, er wollte wissen, ob es feste, variable oder feste und variable Gebüh­ren sind. 500.000 Euro Kosten "für einen Fonds, der nur Deutsche-Bank-Aktien enthält", scheine ihm sehr hoch, "da müssen ja die Provisionen auch sehr hoch sein".

Er konnte die Berechnung nicht nachvollziehen, die zu sonstigen Hinzurech­nungen von 3,3 Mio. Euro führe. Das sei ja keine Hosenknopffabrik, wo man sa­gen könne, dass Hosenknöpfe immer gebraucht werden. (Anm: Ich dagegen sehe für Hosenknöpfe eine unsichere Zukunft). "Was sind denn so die bran­chenüblichen Bestandsprovisionen, wenn Sie es schon bei der Deutschen Bank nicht sagen wollen?" Viele Worte hatte er hier für die vielen Auslassungen über, ein Gerichtssachverständiger würde uns dann sagen, was es mit diesen auf sich hat. Er habe auch auf der letzten HV kundgetan, dass er 100 Euro er­warte, ohne Auslassungen würde er "den Chinesen" schnell eine dreistellige Zahl vorrechnen, da würden sie froh sein, wenn sie nur einen Hunderter in die Hand nehmen müssten. Die weißen Blätter hätten sie sich aus Kostengründen sparen können, weiße Blätter seien in der Regel ohne Aussagewert. Das zeige, "dass Ihre Planung auch so zurückhaltend angelegt ist, das ist ja auch vernünf­tig, aber das riecht nach anlassbezogener Planung". Mit etwas ambitionierterer Planung würde er schnell bei 250 bis 300 Euro liegen, da sei er mit seinem letz­ten Vorschlag von 100 Euro noch sehr bescheiden gewesen. Solche Planungen seien nicht tauglich. Weil keine Kontrolle des Planungsprozesses der KPMG vorgenommen worden sei, sei diese Abfindungsermittlung ein sehr hohes Är­gernis. Man solle ernsthaft darüber nachdenken, ob die Chinesen in 5 bis 10 Jahren seine Ansprüche zahlen (können), er möchte sie ungern zwischen Shanghai und Peking vollstrecken. Gute Nachricht: Ich bin fast bei der Hälfte des Reports.


(23.08.2018)


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