26.03.2018
Zugemailt von / gefunden bei: Andritz (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Andritz AG beabsichtigen von der erteilten Ermächtigung zum Aktienrückerwerb Gebrauch zu machen und zu beschließen, eigene Aktien der Gesellschaft im Rahmen des Aktienoptionsprogrammes 2018 an leitende Angestellte der Andritz sowie Mitglieder des Vorstands zuzuteilen.
Zielsetzung des Programms ist es, die Höhe der variablen Entlohnung direkt an die operative Ergebnis- und Kursentwicklung des Unternehmens zu binden. Das Management soll sich dadurch auch stärker an den Zielen der Aktionäre der Gesellschaft orientieren und auch am erreichten Erfolg partizipieren, so die Gesellschaft. Deshalb wurden als Ausübungskriterien auch Steigerungen des Kurses der Andritz-Aktie von 10 bzw. 15% sowie auch - im Einklang mit dem strategischen Ziel von Andritz, in den kommenden Jahren eine EBITA-Marge von durchschnittlich 8% zu erreichen - eine weitere Erhöhung der operativen Rentabilität, ausgedrückt als EBITA-Marge, definiert. Ebenso wird die Wartefrist zur Ausübung der Optionen gemäß EU-Vergütungsempfehlung und gemäß dem ÖCGK auf mindestens drei Jahre festgelegt.
Ferner ist für die Teilnehmer am Optionsprogramm auch ein Eigeninvestment in Andritz-Aktien für die gesamte Dauer des Programms notwendig.
Es sollen rund 100-120 leitende Angestellte der Andritz-Gruppe sowie die Mitglieder des Vorstands in das Aktienoptionsprogramm einbezogen werden. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500 betragen. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Insgesamt können maximal 1.300.000 Aktienoptionen begeben werden. Davon entfallen 187.500 Aktienoptionen auf die fünf Mitglieder des Vorstands, der Rest auf leitende Angestellte.
Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms soll am 1. Mai 2021 beginnen und am 30. April 2023 enden.
Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom 1.5.2018 bis zur etwaigen Ausübung der Optionen (nur nach Erfüllung der unter 3.4. beschriebenen Ausübungsbedingungen) ununterbrochen in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in Andritz-Aktien von zumindest EUR 20.000 für leitende Angestellte und EUR 40.000 für Mitglieder des Vorstands, das spätestens zum Zeitpunkt der Zuteilung der Optionen am 1.6.2018 erbracht werden muss. Dieses Eigeninvestment muss bis zu einer allfälligen Ausübung der Optionen ununterbrochen von den am Optionsprogramm 2018 teilnehmenden Personen gehalten werden und bei Ausübung nachgewiesen werden.
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26.03.2018, 3625 Zeichen
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Ferner ist für die Teilnehmer am Optionsprogramm auch ein Eigeninvestment in Andritz-Aktien für die gesamte Dauer des Programms notwendig.
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Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms soll am 1. Mai 2021 beginnen und am 30. April 2023 enden.
Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom 1.5.2018 bis zur etwaigen Ausübung der Optionen (nur nach Erfüllung der unter 3.4. beschriebenen Ausübungsbedingungen) ununterbrochen in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in Andritz-Aktien von zumindest EUR 20.000 für leitende Angestellte und EUR 40.000 für Mitglieder des Vorstands, das spätestens zum Zeitpunkt der Zuteilung der Optionen am 1.6.2018 erbracht werden muss. Dieses Eigeninvestment muss bis zu einer allfälligen Ausübung der Optionen ununterbrochen von den am Optionsprogramm 2018 teilnehmenden Personen gehalten werden und bei Ausübung nachgewiesen werden.
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