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Inbox: Buwog: Aktionäre können noch bis 18. Juni überlegen


Buwog
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15.03.2018

Zugemailt von / gefunden bei: Vonovia (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Die Vonovia SE schließt die ursprüngliche Annahmefrist für das Übernahmeangebot an die Aktionäre der Buwog  erfolgreich ab. Die für den Vollzug des Übernahmeangebots notwendige Mindestannahmeschwelle von 50% plus 1 Aktie wurde bereits am 12. März 2018 überschritten. Auch die weiteren Vollzugsbedingungen sind allesamt bereits eingetreten.

Bis zum Ende der ursprünglichen Annahmefrist wurden 82.844.967 Stück Buwog Aktien zum Verkauf angedient; dies entspricht einer Annahmequote von insgesamt 73,8% der Buwog Aktien. Zudem wurde das Angebot für 2.988 Stück BUWOG-Wandelschuldverschreibungen, die 99,6% des gesamten Nominales entsprechen, angenommen.

Buwog-Aktionäre, die das Angebot bisher noch nicht angenommen haben, können ihre Aktien zu gleichbleibenden Angebotskonditionen während der weiteren Annahmefrist (Nachfrist) andienen. Inhaber von BUWOG-Wandelschuldverschreibungen, die das Angebot bisher noch nicht angenommen haben, können ihre BUWOG-Wandelschuldverschreibungen während der Nachfrist gegen eine Barzahlung von EUR 93.049,33 je BUWOG-Wandelschuldverschreibung und zu sonst unveränderten Angebotskonditionen andienen.

Die Nachfrist wird am 16. März 2018 beginnen und am 18. Juni 2018 um 17:00 Uhr MEZ enden.

Die Abwicklung des Angebots für die während der ursprünglichen Annahmefrist angedienten Aktien und Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am 26. März 2018 stattfinden. Aktionäre und Eigentümer von Wandelschuldverschreibungen, die ihre Beteiligungspapiere in der Nachfrist andienen, erhalten die Gegenleistung voraussichtlich Anfang Juli 2018.

Das Ergebnis der Annahmefrist wurde auf der Transaktionswebsite der Vonovia (http://de.vonovia-tob.de) veröffentlicht und wird am 16. März 2018 in der Wiener Zeitung bekanntgegeben.

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    15.03.2018

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