05.01.2018
Zugemailt von / gefunden bei: Raiffeisen Oberösterreich (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Für Gründer von Ein-Personen-GmbHs beginnt das neue Jahr gut: Mit Inkrafttreten des Deregulierungsgesetzes 2017 können sie das Gründungsprocedere für ihr Unternehmen deutlich einfacher abwickeln. Als erster Kooperationspartner des Finanzministeriums bietet Raiffeisen OÖ dieses neue eGründungsservice an.
Rund 3.500 GmbHs wurden im vergangenen Jahr österreichweit gegründet, davon waren etwa 700 Ein-Personen-GmbHs. In Oberösterreich werden jährlich rund 600 bis 700 Unternehmen mit dieser Rechtsform angemeldet, rund 150 bis 200 davon sind „Solo-GmbHs“. „Im Rahmen des Unternehmensservice bietet Raiffeisen Oberösterreich auch Gründern weitreichende Unterstützung. Das neue eGründungsservice ist eine gute Maßnahme der Regierung, den Start von Ein-Personen-GmbHs einfacher zu machen. Deshalb sind wir stolz, hier der erste Kooperationspartner zu sein“, betont Raiffeisenlandesbank OÖ-Generaldirektor Heinrich Schaller.
Die vereinfachte Gründung von Ein-Personen-GmbHs ist bei Raiffeisen OÖ mit nur einem Bankbesuch möglich: Der Gründer eröffnet lediglich ein Gründungskonto und zahlt die Stammeinlage ein. Die Bank prüft die Identität und leitet die notwendigen Bankunterlagen elektronisch an das Firmenbuchgericht weiter. Die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Unterlagen übermittelt der Gründer über das Unternehmensserviceportal USP, dem Zugangsportal für die Wirtschaft zu den E-Government-Anwendungen des Bundes. Eine notarielle Beglaubigung ist beim eGründungsservice nicht notwendig.
„Ab 8. Jänner verfügen alle Raiffeisenbanken in Oberösterreich über die entsprechenden Schnittstellen wie den elektronischen Rechtsverkehr. So wird die Unternehmensgründung bei Raiffeisen Oberösterreich wirklich einfach“, erläutert Michaela Keplinger-Mitterlehner, Firmenkundenvorstand der Raiffeisenlandesbank OÖ.
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Aktien auf dem Radar:FACC, UBM, Strabag, Austriacard Holdings AG, Polytec Group, Palfinger, Amag, Rosgix, Bajaj Mobility AG, AT&S, Wienerberger, Lenzing, Telekom Austria, Addiko Bank, Bawag, Erste Group, Gurktaler AG Stamm, Heid AG, RHI Magnesita, BKS Bank Stamm, SW Umwelttechnik, Oberbank AG Stamm, EuroTeleSites AG, Frequentis, CA Immo, EVN, Flughafen Wien, CPI Europe AG, OMV, Österreichische Post, Verbund.
(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)193813
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DenizBank AG
Die DenizBank AG wurde 1996 gegründet und ist eine österreichische Universalbank. Sie unterliegt dem österreichischen Bankwesengesetz und ist Mitglied bei der gesetzlichen einheitlichen Sicherungseinrichtung der Einlagensicherung AUSTRIA GmbH. Die DenizBank AG ist Teil der türkischen DenizBank Financial Services Group, die sich seit 2019 im Besitz der Emirates NBD Gruppe befindet.
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Rund 3.500 GmbHs wurden im vergangenen Jahr österreichweit gegründet, davon waren etwa 700 Ein-Personen-GmbHs. In Oberösterreich werden jährlich rund 600 bis 700 Unternehmen mit dieser Rechtsform angemeldet, rund 150 bis 200 davon sind „Solo-GmbHs“. „Im Rahmen des Unternehmensservice bietet Raiffeisen Oberösterreich auch Gründern weitreichende Unterstützung. Das neue eGründungsservice ist eine gute Maßnahme der Regierung, den Start von Ein-Personen-GmbHs einfacher zu machen. Deshalb sind wir stolz, hier der erste Kooperationspartner zu sein“, betont Raiffeisenlandesbank OÖ-Generaldirektor Heinrich Schaller.
Die vereinfachte Gründung von Ein-Personen-GmbHs ist bei Raiffeisen OÖ mit nur einem Bankbesuch möglich: Der Gründer eröffnet lediglich ein Gründungskonto und zahlt die Stammeinlage ein. Die Bank prüft die Identität und leitet die notwendigen Bankunterlagen elektronisch an das Firmenbuchgericht weiter. Die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Unterlagen übermittelt der Gründer über das Unternehmensserviceportal USP, dem Zugangsportal für die Wirtschaft zu den E-Government-Anwendungen des Bundes. Eine notarielle Beglaubigung ist beim eGründungsservice nicht notwendig.
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