28.09.2017
Zugemailt von / gefunden bei: FACC (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Die Prüfung gemäß Rechnungslegungs-Kontrollgesetz des Konzernabschlusses zum 29. Februar 2016 sowie der Halbjahresfinanzberichte zum 31. August 2015 und zum 31. August 2016 der FACC AG durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wurde mit Bescheid abgeschlossen. Sämtliche festgestellten Verstöße mit Ausnahme eines Ansatzes von Rückstellungen für belastende Verträge (Verstoß gegen IAS 37.14 und IAS 37.66) sind bereits während des noch laufenden Verfahrens im Konzernabschluss zum 28. Februar 2017 gemäß IAS 8.42 korrigiert worden und im Anhang zum Konzernabschluss erläutert worden. Auf die noch ausstehende abschließende Klärung betreffend der Rückstellung für belastende Verträge wurde im Konzernhang hingewiesen. Die Rückstellungen für belastende Verträge sind nach Vorliegen der finalen Beurteilung durch die FMA zu den jeweiligen Bilanzstichtagen um mind. 16,9 Mio. EUR rückwirkend anzupassen. Zum 31. August 2015 ist die Rückstellung erstmalig um 19,1 Mio. EUR rückwirkend anzupassen. Zum 29. Februar 2016 ist diese Rückstellung um 1,9 Mio. EUR rückwirkend zu vermindern und zum 31. August 2016 um 2,6 Mio. EUR rückwirkend zu erhöhen. Der Rückstellungsbetrag zum 28. Februar 2017 vermindert sich um 0,7 Mio. EUR auf dann 19,1 Mio. EUR.
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Uniqa
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