23.11.2016
Zugemailt von / gefunden bei: CA Immo (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 82 Abs. 9 BörseG
Wien (pta038/23.11.2016/19:50) - 23.11.2016. Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG hat heute beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 29. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Mai 2016 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien durchzuführen. Das Volumen beläuft sich auf bis zu eine Million Stück Aktien (dies entspricht rd. 1% des derzeit aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft) mit einem Höchstlimit von 17,50 EUR je Aktie.
Im Übrigen hat sich der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert innerhalb der Bandbreite des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung zu bewegen und darf nicht niedriger als maximal 30% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen.
Das Rückkaufprogramm beginnt frühestens am 28. November 2016 und endet spätestens am
2. Oktober 2018. Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck. Derzeit werden fünf Millionen Stück eigene Aktien gehalten.
Details zum Aktienrückkaufprogramm sind veröffentlicht unter:
http://www.caimmo.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf/
Details zum Aktienrückkaufprogramm
Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms sind wie folgt:
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG: 3. Mai 2016
Tag und Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 4. Mai 2016, über ein Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 81a Abs 1 Z 9 iVm 82 Abs 8 BörseG iVm § 11 Veröffentlichungs- und Meldeverordnung
Beginn und voraussichtliche Dauer: frühestens am 28. November 2016 bis 2. Oktober 2018
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000641352)
Beabsichtigtes Volumen: bis zu 1.000.000 Stück Aktien (dies entspricht rund 1% des Grundkapitals der Gesellschaft)
Gegenwert: Der Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 30% unter (Preisuntergrenze) und nicht höher als maximal 10% über (Preisobergrenze) dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschluss-kurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen.
Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse
Zweck des Rückerwerbs: Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck.
Auswirkungen auf die Börsezulassung der CA Immobilien Anlagen AG: Keine
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Aktien auf dem Radar:Rosenbauer, Flughafen Wien, Österreichische Post, EuroTeleSites AG, Kapsch TrafficCom, Polytec Group, Bajaj Mobility AG, AT&S, CPI Europe AG, SBO, Andritz, DO&CO, Erste Group, FACC, Gurktaler AG Stamm, OMV, Palfinger, RBI, Verbund, voestalpine, Wienerberger, Semperit, BKS Bank Stamm, SW Umwelttechnik, BTV AG, Oberbank AG Stamm, Amag, CA Immo, Telekom Austria, RHI Magnesita, DAX.
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Wien (pta038/23.11.2016/19:50) - 23.11.2016. Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG hat heute beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 29. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Mai 2016 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien durchzuführen. Das Volumen beläuft sich auf bis zu eine Million Stück Aktien (dies entspricht rd. 1% des derzeit aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft) mit einem Höchstlimit von 17,50 EUR je Aktie.
Im Übrigen hat sich der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert innerhalb der Bandbreite des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung zu bewegen und darf nicht niedriger als maximal 30% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen.
Das Rückkaufprogramm beginnt frühestens am 28. November 2016 und endet spätestens am
2. Oktober 2018. Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck. Derzeit werden fünf Millionen Stück eigene Aktien gehalten.
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Details zum Aktienrückkaufprogramm
Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms sind wie folgt:
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Tag und Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 4. Mai 2016, über ein Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 81a Abs 1 Z 9 iVm 82 Abs 8 BörseG iVm § 11 Veröffentlichungs- und Meldeverordnung
Beginn und voraussichtliche Dauer: frühestens am 28. November 2016 bis 2. Oktober 2018
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Beabsichtigtes Volumen: bis zu 1.000.000 Stück Aktien (dies entspricht rund 1% des Grundkapitals der Gesellschaft)
Gegenwert: Der Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 30% unter (Preisuntergrenze) und nicht höher als maximal 10% über (Preisobergrenze) dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschluss-kurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen.
Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse
Zweck des Rückerwerbs: Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck.
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