16.08.2016,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt
ist der Emittent verantwortlich.
Wolford Aktiengesellschaft
Bregenz, FN 68605 s
ISIN AT0000834007
(in der Folge auch die "Gesellschaft")
EINBERUFUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Mittwoch, 14.
September 2016 um 13:00 Uhr (MEZ) in den Räumlichkeiten der Wolford
Aktiengesellschaft, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, stattfindenden 29.
ordentlichen Hauptversammlung der Wolford Aktiengesellschaft ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 30.04.2016 samt Anhang
und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichtes, des
IFRS-Konzernabschlusses zum 30.04.2016 samt Konzernanhang und
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts gemäß § 96
AktG für das Geschäftsjahr 2015/16 sowie Bericht über das im
UGB-Jahresabschluss zum 30.04.2016 ausgewiesene Bilanzergebnis
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses per 30.04.2016
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2015/16
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2015/16
5. Wahl des Abschlussprüfers für den UGB-Jahres- und den IFRS-Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2016/17
Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab Dienstag, 16. August 2016, zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft 6900 Bregenz, Wolfordstraße 1, während der üblichen
Geschäftsstunden Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr und Freitag
zwischen 09:00 und 15:00 Uhr, auf. Sie sind außerdem im Internet unter
www.wolford.com/de/hauptversammlung abrufbar und werden bei der
Hauptversammlung aufliegen.
UGB-Jahresabschluss zum 30.4.2016 samt Anhang und Lagebericht\nCorporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2015/16\nIFRS-Konzernabschluss zum 30.4.2016 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht\nBericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2015/16\nGemeinsame Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 4\nBeschlussvorschlag des Aufsichtsrates zu dem Tagesordnungspunkt 5\nGeschäftsbericht 2015/16 der Wolford Aktiengesellschaft\nFormulare für die Erteilung einer Vollmacht\nFormulare für den Widerruf einer Vollmacht Diese Einberufung sowie weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wolford.com/de/hauptversammlung abrufbar.\nNachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag,
das ist Sonntag, 4. September 2016, 24:00 Uhr MEZ. Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist und
dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG (siehe dazu auch
unten "Depotbestätigung gemäß § 10a AktG") in Textform, die der Gesellschaft
spätestens am Sonntag, 11. September 2016, 24:00 Uhr MEZ, ausschließlich unter
einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss:
Per Telefax: +43 (0)1 928 90 60
Per E-Mail: hv.anmeldung-1@oekb-csd.at
Per Post:
OeKB CSD GmbH
z.H.: Tanja Kruder
HV Operation Center 1
Strauchgasse 1-3, 6. Stock
1010 Wien
Per SWIFT: OCSDATWWHVS
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem
Vollmitgliedsstaat der OECD in Textform auszustellen und hat folgende Angaben
zu enthalten:
1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code)
2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen
3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000834007) des Aktionärs
4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung
5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht
Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag (Sonntag, 4. September 2016, 24:00 Uhr MEZ) beziehen
und darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
(7) Tage sein. Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache
übermittelt werden. Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als
Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen
über die Aktien nicht gesperrt; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch
nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Die Rechte der Aktionäre, die
an Aktienbesitz während eines bestimmten Zeitraums und/oder zu einem bestimmten
Zeitpunkt geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der
Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum und/oder für den relevanten
Zeitpunkt durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, einen Vertreter (natürliche oder juristische Person) zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden,
wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss
der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 13. September 2016, 12:00 Uhr MEZ,
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Telefax: +43 (0)1 928 90 60
Per Post:
OeKB CSD GmbH
z.H.: Tanja Kruder
HV Operation Center 1
Strauchgasse 1-3, 6. Stock
1010 Wien
Per E-Mail: hv.anmeldung-1@oekb-csd.at
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei der Registrierung
zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es
ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm eine Vollmacht erteilt wurde. Ein Vollmachtsformular und ein Formular
für den Widerruf werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.wolford.com/ de/hauptversammlung abrufbar. Die
Verwendung dieser Formulare ist für die Erteilung der Vollmacht und deren
Widerruf allerdings nicht zwingend. Die vorstehenden Vorschriften über die
Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des
Vorstandes bzw. die Mitglieder des Aufsichtsrates eine ihr/ihnen für die
Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte
Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden.
Als besonderes Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessensverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung
in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass
Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird.
Für die Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.wolford.com/de/hauptversammlung ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer
der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von
Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0) 1 8763343
- 30, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at. Der
Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder
allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das
Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus.
Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie,
dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von
Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer
Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie oben unter "Nachweisstichtag
und Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben sind, zu erfüllen haben.
Aufgrund der Novellierung des AktG ist eine anonyme Teilnahme als
Legitimationsaktionär (Aktien im "Fremdbesitz") nicht mehr zulässig.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich zu stellen (,,schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung
oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder E-Mail mit
qualifizierter elektronischer Signatur iSd § 4 Abs 1 SVG) und muss bis
spätestens Mittwoch, 24. August 2016, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft per Post
an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900
Bregenz, oder per E-Mail: hv.anmeldung-1@oekb-csd.at zugehen. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Gemäß § 128 Abs 5 AktG muss jeder Beschlussvorschlag jedenfalls auch
in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden, die die maßgebliche Fassung
ist. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass der oder die antragstellenden
Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen. Wird
das Verlangen auf Aufnahme zusätzlicher Tagesordnungspunkte von mehreren
Aktionären erstattet, die nur gemeinsam zumindest 5% des Grundkapitals
erreichen, so müssen sich die Depotbestätigungen für sämtliche Aktionäre auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes
oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am Mittwoch, 7.
September 2016, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft entweder per Telefax an Wolford
Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Faxnummer +43 (0) 5574 690-1219
oder per Post an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations,
Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, zugeht. Gemäß § 128 Abs 5 AktG muss jeder
Beschlussvorschlag jedenfalls auch in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt
werden, die die maßgebliche Fassung ist; das gilt sinngemäß für Erklärungen
gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechts ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7)
Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen. Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der
Versammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Es
wird darauf hingewiesen, dass über einen Beschlussvorschlag gem. §110 AktG nur
dann in der Hauptversammlung abzustimmen ist, wenn er in der Versammlung als
Antrag wiederholt wird.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Weitergehende
Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119
AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.wolford.com/de/hauptversammlung zugänglich. Fragen, deren Beantwortung
einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt
werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind 5.000.000 Stück
Stammaktien emittiert, wobei jede Stammaktie eine Stimme gewährt.
Stimmrechtslose Vorzugsaktien wurden keine ausgegeben. Die Gesellschaft hält
derzeit 88.140 Stück eigene Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 114 Abs 6
AktG nicht ausgeübt werden kann. Es gibt somit insgesamt 4.911.860 Stück
stimmberechtigte Aktien. Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle
zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage
der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 12.00 Uhr.
Bregenz, im August 2016 Der Vorstand
Emittent: Wolford Aktiengesellschaft
Wolfordstrasse 1
A-6900 Bregenz
Telefon: +43 (0) 5574 690-1268
FAX: +43 (0) 5574 690-1219
Email: investor@wolford.com
WWW: company.wolford.com
Branche: Textil/Bekleidung
ISIN: AT0000834007
Indizes: ATX Prime, ATX Global Players Börsen: Freiverkehr: Frankfurt,
Geregelter Markt: Wien, ADR: New York Sprache: Deutsch
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Uhrzeit: 19:03:46
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