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09.02.2015, 7354 Zeichen

Erste Group mit Überraschungsmove bei Ungarn-Tochter

"Ungarische Regierung und EBRD wollen gemeinsam ungarischen Finanzsektor stärken und Wirtschaftswachstum ankurbeln

Erste Group lädt beide ein, sich an der ungarischen Tochterbank zu beteiligen

Die ungarische Regierung und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) haben heute ein Abkommen unterzeichnet, mit dem Ziel, den ungarischen Finanzsektor zu stärken, seine Effizienz und Ertragskraft zu verbessern und die Vergabe von Bankkrediten an die ungarische Wirtschaft und Privatpersonen zu steigern.

Nachdem Maßnahmen zur Lösung des Problems der Fremdwährungskredite eingeleitet worden sind und die ungarische Wirtschaft Zeichen einer verfestigten Erholung aufweist, zeigt die Unterzeichnung des MoU (Memorandum of Understanding) in Budapest durch EBRD-Präsident Sir Suma Chakrabarti und den ungarischen Premierminister Viktor Orbán, dass die ungarische Regierung die Zeit gekommen sieht, die Steuerlast im Bankensektor schrittweise zu senken. Damit verbunden ist das Ziel, ein Geschäftsklima und Geschäftsbedingungen zu schaffen, die eine verstärkte Kreditvergabe als Basis für das Wachstum der Wirtschaft ermöglichen.

 Der Inhalt dieser Vereinbarung zwischen EBRD und der ungarischen Regierung hat die Erste Group dazu veranlasst, die Regierung Ungarns und EBRD einzuladen, sich an der lokalen Tochterbank zu beteiligen.

Die ungarische Regierung sagt im Rahmen des MoU zu, „stabile und berechenbare Rahmenbedingungen zu schaffen, die als Basis für die makroökonomische Stabilität dienen." Die EBRD begrüßt diese Zusage der ungarischen Stellen und sieht sie als eine tragfähige Basis für ein intensiviertes Engagement ihrerseits im ungarischen Finanzsektor.

 Die ungarische Regierung bringt in dem Dokument ihr Bekenntnis zum Bankensektor zum Ausdruck und unterstreicht, dass "sie nicht beabsichtigt, direkt oder indirekt Mehrheitsbeteiligungen an systemisch bedeutenden lokalen Banken übernehmen zu wollen […] und zusagt, alle derzeit von ihr an lokalen Banken direkt oder indirekt gehaltenen Mehrheitsbeteiligungen innerhalb der nächsten drei Jahre an den Privatsektor zu übertragen.”

Das MoU sieht konkrete Maßnahmen vor, wie zum Beispiel eine deutliche Senkung der Bankensteuer im Zeitraum 2016-2019. Weiters soll das Thema der notleidenden Kredite auf eine Art und Weise gelöst werden, die einem international üblichen Vorgehen entspricht. 

Ungarn verpflichtet sich darüber hinaus, „keine neuen Gesetze oder Maßnahmen umzusetzen, welche die Profitabilität des Bankensektors negativ beeinflussen könnten“ und „einen fairen Wettbewerb zwischen allen auf dem Markt tätigen Finanzinstituten sowie deren Gleichbehandlung“ landesweit sicherzustellen. 

EBRD-Präsident Sir Suma Chakrabarti begrüßte das Memorandum „als guten Ansatz zur Überwindung der Schwierigkeiten, mit denen der Bankensektor in den letzten Jahren konfrontiert war. Das Dokument enthält von der Regierung umzusetzende Zusagen und Maßnahmen, die es den Banken ermöglichen werden, in einem stabilen und berechenbaren Rahmen tätig zu sein und damit wieder ihre bedeutende Rolle als Financiers der Realwirtschaft wahrnehmen zu können. Dies stellt einen wichtigen Fortschritt bei der Wiederherstellung des Vertrauens in den Finanzsektor dar, und wir als EBRD werden die Umsetzung der Erklärung durch unsere Aktivitäten tatkräftig unterstützen und die Entwicklungen sorgfältig beobachten.“ 

Die Unterzeichnung des MoU erfolgte im Vorfeld der im Jahr 2015 anstehenden Verabschiedung einer neuen EBRD-Landesstrategie für Ungarn. Das Dokument wird den Rahmen für die Aktivitäten der Bank in Ungarn in der nächsten Periode entsprechend gemeinsamer operativer Schwerpunkte festschreiben. Das MoU weist darauf hin, dass die EBRD-Strategie für Ungarn „die Stabilisierung und die Wiederherstellung des Vertrauens in Einklang mit den Bemühungen der ungarischen Regierung um die Verbesserung des operativen Umfelds für den Bankensektor unterstützen wird.“

Die EBRD plant für die kommenden Jahre ein stärkeres Engagement im ungarischen Finanzsektor und ist bestrebt, die Vereinbarung mit der Regierung zur Entwicklung von Projekten zum Wohle der Realwirtschaft zu nutzen.

Die Erste Group, die seit vielen Jahren zum ungarischen Markt bekennt, sieht diese gemeinsamen Maßnahmen als vielversprechende Schritte zu einem stabilen und effizienten ungarischen Finanzsektor.

Um die Dynamik dieser Vereinbarung zu nutzen, wird die Erste Bank Hungary über einen Zeitraum von drei Jahren mehrere Programme vorstellen:

  • Ein Kreditvergabeprogramm im Ausmaß von EUR 250 Mio, einschließlich eines umfassenden Finanzpakets für Beschäftigte des öffentlichen Sektors
  • Ein Kreditpaket in Höhe von EUR 100 Mio für ein Energieeffizienzprogramm
  • Eine Kreditfazilität in Höhe von EUR 200 Mio für Unternehmen der Landwirtschaft

Im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Erste Group auf die Kernmärkte Zentral- und Osteuropas und zur Unterstützung der von der ungarischen Regierung und der EBRD beschlossenen Maßnahmen hat sie beide Vertragsparteien eingeladen, sich mit einer Minderheitsbeteiligung von jeweils bis zu 15 Prozent an der Erste Bank Hungary Zrt. zu beteiligen. Die diesbezüglichen Verhandlungen wurden bereits aufgenommen, der Abschluss der Transaktion wird innerhalb der kommenden sechs Monate erwartet.

„Die Erste Group ist nicht nur einer der größten Finanzdienstleister in Zentral- und Osteuropa, sondern auch die führende Privatkundenbank in der Region. Mit Ungarn als einem unserer Kernmärkte haben wir großes Interesse am Erfolg der ungarischen Wirtschaft und daran, dass ungarische Unternehmen hervorragende Wachstumschancen haben. Wie alle unsere Märkte braucht auch Ungarn ausländische Direktinvestitionen, um das Wachstum von Industrie und Handel zu unterstützen. Mit der ungarischen Regierung und EBRD an unserer Seite wollen wir deutlich machen, dass sich unsere Gruppe als Partner für Wachstum und Wohlstand der ungarischen Bevölkerung in den kommenden Jahren sieht“, erklärte Andreas Treichl, CEO der Erste Group.

 

Im Zuge der vorgeschlagenen Transaktion werden die Regierung und die EBRD das Recht haben, jeweils ein nichtgeschäftsführendes Mitglied des Vorstandes sowie ein Mitglied des Aufsichtsrats der Erste Bank Hungary zu bestellen. Der Kaufpreis wird, wie bei ähnlichen M&A-Transaktionen üblich, nach Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung unter Beiziehung externer Berater ermittelt. Durch ihre Beteiligung an der Erste Bank Hungary will EBRD die Partnerschaft zwischen Erste und der ungarischen Regierung unterstützen. EBRD will mit dieser Partnerschaft, die noch interner Genehmigungen bedarf, die lokale Erste Bank in den kommenden Jahren dabei unterstützen, in Ungarn eine neue Dynamik zu erzeugen. Sobald dies erreicht ist, wird sich EBRD aus der Beteiligung – nach Ablauf einer Behaltefrist und zu vorfixierten Bedingungen –  zurückziehen. Die Erste Bank Hungary wird im mehrheitlichen Eigentum der Erste Group bleiben und gemäß den Governance-Grundsätzen der Erste Group und der Verhaltensregeln (Code of Conduct) der Gruppe geführt und kontrolliert werden.

Die Transaktion bedarf noch der internen Genehmigung der einzelnen Parteien sowie der Genehmigung von Bankenaufsichtsbehörden und der ungarischen bzw. europäischen Wettbewerbsbehörden.

Erste Group

 

 
 


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