Magazine aktuell


#gabb aktuell



29.07.2014, 2480 Zeichen

About: Nora Engel-Kazemi (Deloitte) beantwortete für ein "Heft im Heft" im Fachheft 17 steuerliche Anfragen von Privatanlegern. Hier ein zusätzlicher aktueller Input.

"Neue Voraussetzungen bei der KESt-Rückerstattung an ausländische Investoren nunmehr vom BMF veröffentlicht (cum/ex Geschäfte)

Wie bereits im letzten tax blog angekündigt, hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 15. Juli 2014 den Entwurf eines Informationsschreibens zu den Voraussetzungen für eine KESt-Rückerstattung auf österreichische Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige versandt. Die Begutachtungsfrist endet am 25. August 2014.

Steuerliche Zurechnung der Dividenden als Voraussetzung für KESt-Rückerstattung

Beschränkt steuerpflichtige Anleger, das sind Anleger die außerhalb Österreichs steuerlich ansässig sind, können sowohl auf Grund österreichischer Vorschriften (§ 94 Z 2 EStG, § 6 KStG, § 21 Abs 1 Z 1a KStG) als auch auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen eine entsprechende Rückerstattung von auf österreichische Dividenden einbehaltener Kapitalertragsteuer (KESt) in Österreich beantragen. Die Rückerstattungsanträge sind an das dafür zuständige Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart zu übersenden.

Nunmehr hat das BMF in einem jüngst ergangenen Informationsschreiben klargestellt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine KESt-Rückerstattung erfolgen kann und sich insbesondere mit Frage der ertragsteuerlichen Zurechnung der Dividende mit Schwerpunkt bei Transkationen um den Dividendenfälligkeitstag (sog. cum/ex Geschäfte) beschäftigt. 

Die Einlieferung der Aktien auf das Depot des Erwerbers scheint von zentraler Bedeutung zu sein, um den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums und somit die Anspruchsberechtigung für die Rückerstattung der KESt feststellen zu können. Der Einlieferungszeitpunkt ist anhand entsprechender Belege nachzuweisen. Diese Grundsätze sollen lediglich bei cum/ex Geschäften gelten und nicht die übrigen Grundsätze zur Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers von Aktien und daraus bezogenen Dividenden umfassen.

Das bis 25. August 2014 laufende Begutachtungsverfahren bleibt diesbezüglich noch abzuwarten.

Neues Rückerstattungsformular ZS-RD1

Das BMF hat weiters Entwürfe des neuen Rückerstattungsformulares ZS-RD1 samt Beiblatt A zu Dividenden versandt, das in mehreren neuen Fragen das wirtschaftlichen Eigentum an den Aktien und somit die Anspruchsberechtigung zur KESt-Erstattung zu klären sucht."

 

 Das Fachheft 17 im Fast Forward Modus



BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

SportWoche Podcast #152: Bernhard Krumpel & Me bewerten den neuen grossen Kader des Regierungsnationalteams in Sportsprache




 

Bildnachweis

1. Deloitte - Nora Engel , (© Martina Draper)   >> Öffnen auf photaq.com

Aktien auf dem Radar:Addiko Bank, UBM, Strabag, Austriacard Holdings AG, Pierer Mobility, Warimpex, VIG, Porr, Wiener Privatbank, Erste Group, Palfinger, Andritz, AT&S, Bawag, FACC, Frauenthal, Gurktaler AG VZ, Lenzing, Uniqa, voestalpine, Wienerberger, Wolford, Heid AG, SW Umwelttechnik, Linz Textil Holding, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Amag, Flughafen Wien, OMV, Österreichische Post.


Random Partner

VAS AG
Die VAS AG ist ein Komplettanbieter für feststoffbefeuerte Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Strom mit über 30-jähriger Erfahrung. Wir planen, bauen und warten Anlagen im Bereich von 2 bis 30 MW für private, industrielle und öffentliche Kunden in ganz Europa. Wir entwickeln maßgefertigte Projekte ganz nach den Bedürfnissen unserer Kunden durch innovative Lösungen.

>> Besuchen Sie 59 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Mehr zum Thema

Ausgewählte Events von BSN-Partnern


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    BSN Vola-Event Rheinmetall
    #gabb #1809

    Featured Partner Video

    Wiener Börse Party #859: ATX-Änderung per morgen, Bawag-Spitze gestern mit gutem Spirit

    Die Wiener Börse Party ist ein Podcastprojekt für Audio-CD.at von Christian Drastil Comm.. Unter dem Motto „Market & Me“ berichtet Christian Drastil über das Tagesgeschehen an der Wiener Börse. Inh...

    Books josefchladek.com

    Dan Skjæveland
    33 Suspensions
    2023
    Nearest Truth

    Gytis Skudzinskas
    Print of Truth / Truth of Print
    2024
    Noroutine Books

    Miyako Ishiuchi
    Yokosuka again 1980-1990 (石内 都)
    1998
    Sokyu-sha

    Shin Yanagisawa
    Tracks of the City
    1978
    Asahi Sonorama

    Pierre Jahan & Jean Cocteau
    La Mort et les Statues
    1946
    Editions du Compas

    Aspekte zur KESt-Rückerstattung


    29.07.2014, 2480 Zeichen

    About: Nora Engel-Kazemi (Deloitte) beantwortete für ein "Heft im Heft" im Fachheft 17 steuerliche Anfragen von Privatanlegern. Hier ein zusätzlicher aktueller Input.

    "Neue Voraussetzungen bei der KESt-Rückerstattung an ausländische Investoren nunmehr vom BMF veröffentlicht (cum/ex Geschäfte)

    Wie bereits im letzten tax blog angekündigt, hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 15. Juli 2014 den Entwurf eines Informationsschreibens zu den Voraussetzungen für eine KESt-Rückerstattung auf österreichische Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige versandt. Die Begutachtungsfrist endet am 25. August 2014.

    Steuerliche Zurechnung der Dividenden als Voraussetzung für KESt-Rückerstattung

    Beschränkt steuerpflichtige Anleger, das sind Anleger die außerhalb Österreichs steuerlich ansässig sind, können sowohl auf Grund österreichischer Vorschriften (§ 94 Z 2 EStG, § 6 KStG, § 21 Abs 1 Z 1a KStG) als auch auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen eine entsprechende Rückerstattung von auf österreichische Dividenden einbehaltener Kapitalertragsteuer (KESt) in Österreich beantragen. Die Rückerstattungsanträge sind an das dafür zuständige Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart zu übersenden.

    Nunmehr hat das BMF in einem jüngst ergangenen Informationsschreiben klargestellt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine KESt-Rückerstattung erfolgen kann und sich insbesondere mit Frage der ertragsteuerlichen Zurechnung der Dividende mit Schwerpunkt bei Transkationen um den Dividendenfälligkeitstag (sog. cum/ex Geschäfte) beschäftigt. 

    Die Einlieferung der Aktien auf das Depot des Erwerbers scheint von zentraler Bedeutung zu sein, um den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums und somit die Anspruchsberechtigung für die Rückerstattung der KESt feststellen zu können. Der Einlieferungszeitpunkt ist anhand entsprechender Belege nachzuweisen. Diese Grundsätze sollen lediglich bei cum/ex Geschäften gelten und nicht die übrigen Grundsätze zur Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers von Aktien und daraus bezogenen Dividenden umfassen.

    Das bis 25. August 2014 laufende Begutachtungsverfahren bleibt diesbezüglich noch abzuwarten.

    Neues Rückerstattungsformular ZS-RD1

    Das BMF hat weiters Entwürfe des neuen Rückerstattungsformulares ZS-RD1 samt Beiblatt A zu Dividenden versandt, das in mehreren neuen Fragen das wirtschaftlichen Eigentum an den Aktien und somit die Anspruchsberechtigung zur KESt-Erstattung zu klären sucht."

     

     Das Fachheft 17 im Fast Forward Modus



    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    SportWoche Podcast #152: Bernhard Krumpel & Me bewerten den neuen grossen Kader des Regierungsnationalteams in Sportsprache




     

    Bildnachweis

    1. Deloitte - Nora Engel , (© Martina Draper)   >> Öffnen auf photaq.com

    Aktien auf dem Radar:Addiko Bank, UBM, Strabag, Austriacard Holdings AG, Pierer Mobility, Warimpex, VIG, Porr, Wiener Privatbank, Erste Group, Palfinger, Andritz, AT&S, Bawag, FACC, Frauenthal, Gurktaler AG VZ, Lenzing, Uniqa, voestalpine, Wienerberger, Wolford, Heid AG, SW Umwelttechnik, Linz Textil Holding, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Amag, Flughafen Wien, OMV, Österreichische Post.


    Random Partner

    VAS AG
    Die VAS AG ist ein Komplettanbieter für feststoffbefeuerte Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Strom mit über 30-jähriger Erfahrung. Wir planen, bauen und warten Anlagen im Bereich von 2 bis 30 MW für private, industrielle und öffentliche Kunden in ganz Europa. Wir entwickeln maßgefertigte Projekte ganz nach den Bedürfnissen unserer Kunden durch innovative Lösungen.

    >> Besuchen Sie 59 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Mehr zum Thema

    Ausgewählte Events von BSN-Partnern


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      BSN Vola-Event Rheinmetall
      #gabb #1809

      Featured Partner Video

      Wiener Börse Party #859: ATX-Änderung per morgen, Bawag-Spitze gestern mit gutem Spirit

      Die Wiener Börse Party ist ein Podcastprojekt für Audio-CD.at von Christian Drastil Comm.. Unter dem Motto „Market & Me“ berichtet Christian Drastil über das Tagesgeschehen an der Wiener Börse. Inh...

      Books josefchladek.com

      Gytis Skudzinskas
      Print of Truth / Truth of Print
      2024
      Noroutine Books

      Matthew Genitempo
      Mother of Dogs
      2022
      Trespasser

      Xiaofu Wang
      The Tower
      2024
      Nearest Truth

      Daniel Chatard
      Niemandsland
      2024
      The Eriskay Connection

      Herbert Schwöbel & Günther Kieser
      Hessischer Rundfunk. 81 Funkhausbilder.
      1964
      Hessischer Rundfunk

      h