20.06.2016, 3630 Zeichen
Auch im Rahmen des jüngsten Treffens der Finanzminister der partizipierenden Mitgliedsstaaten im Vorfeld der ECOFIN Tagung vom 20. Mai 2016 war man dem Vernehmen nach bemüht, die Entwicklung des Projekts europäische Finanztransaktionssteuer voranzutreiben. Gefeilt wurde wiederum an dem Design der künftigen Steuer, wobei den zuletzt favorisierten Eckpfeilern – zumindest für die Phase der Einführung der Steuer – weiterhin gefolgt wird. Konkrete Beschlüsse noch vor dem Sommer scheinen wenig realistisch. Eine Notiz am Rande: Estland ist nicht mehr an Bord.
EU-FTS. Bereits im Dezember des Vorjahres hatte Estland angekündigt, aus dem Kreis der 11 partizipierenden Mitgliedsstaaten (FTS-Raum) ausscheiden zu wollen. Im März dieses Jahres wurde es offiziell, womit sich die Anzahl der zur EU-Finanztransaktionssteuer (EU‑FTS) bekennenden Länder auf 10 reduziert hat – inklusive Österreich. Im Rahmen des jüngsten Arbeitsreffens der Finanzminister dieser 10 Mitgliedsstaaten wurde die sich bislang abzeichnende Linie zum Design der geplanten Steuer weitgehend konsistent fortentwickelt, wobei sich aber die avisierten Limitierungen im Umfang der Besteuerung im Wesentlichen auch auf eine befristete Einführungsphase beschränken könnten.
· Territoriale Beschränkung. Ein aktuell diskutierter Vorschlag zur Implementierung der EU-FTS sieht vor, in einer Einführungsphase den Handel mit außerhalb des FTS-Raums emittierten Finanzinstrumenten noch von der Besteuerung auszunehmen und sohin befristet die Besteuerung auf Transaktionen mit jenen Instrumente zu beschränken, welche von Unternehmen partizipierender Mitgliedsstaaten emittiert wurden (Ansässigkeitsprinzip; im Unterschied dazu würde eine – eventuell künftige – Besteuerung auf Basis des sogenannten Ansässigkeitsprinzips lediglich darauf abstellen, ob eine der an der Transaktion beteiligten Parteien [Finanzinstitute] im FTS-Raum ansässig ist). Dieser Vorschlag könnte (zumindest vorerst) jene Bedenken zerstreuen, die auf den potenziellen Auswirkungen der EU-FTS auf Länder/Märkte außerhalb des FTS-Raums fußen. Gleichzeitig schürt dies die Befürchtung, dass der ein- oder andere partizipierende Mitgliedsstaat die (befristete) Einschränkung der EU-FTS auf nationaler Basis zu kompensieren versuchen könnte. · Market-Maker. Einer weitreichenden Ausnahmeregelung für Market-Maker Transaktionen (Kursbildung) steht die FTS-Arbeitsgruppe dem Vernehmen nach weiterhin skeptisch gegenüber. Unklar ist nicht zuletzt die praktische Umsetzungsmöglichkeit. Vorstellbar scheint gegenwärtig die Einführung eines reduzierten Steuersatzes für bestimmte (klar abgegrenzte) Transaktionen. · Derivate. Die aktuellen Vorschläge sehen eine umfassende Besteuerung von Transaktionen mit Derivaten aller Art vor. Für die Einführungsphase könnte eine befristete Befreiung für jene Derivate angedacht werden, die auf Finanzinstrumente von Staaten bzw supranationaler Institutionen referenzieren. · Periodische Überprüfung. Vorgeschlagen wurde eine periodische Überprüfung des Besteuerungsmodells im fünfjährigen Turnus.
Fazit. Neben den hier skizierten Vorschlägen drängt die Arbeitsgruppe auch auf eine eingehendere Untersuchung der Effekte der künftigen EU-FTS ua auf die Realwirtschaft bzw auf den Bereich der Pensionsvorsorge. Konkrete Beschlüsse bzw Verlautbarungen noch vor dem Sommer dürften nach Einschätzung vieler Experten kaum zu erwarten sein. Solange sich die Finanzminister der partizipierenden Mitgliedstaaten aber nicht auf eine konkrete Besteuerungsform einigen können, besteht die Befürchtung lokaler Alleingänge.
Autor: MMag. Andreas Götz agoetz@deloitte.at, tel: 0043-1-53700-7110 |
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