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Crowdinvesting: Wie sieht es steuerlich aus?

Magazine aktuell


#gabb aktuell



10.02.2014, 1332 Zeichen



About: Nora Engel-Kazemi (Deloitte) beantwortete für ein "Heft im Heft" im Fachheft 17 steuerliche Anfragen von Privatanlegern.

Q: Welche steuerlichen Auswirkungen hat meine Beteiligung an Crowdinvesting-Projekten?

Annahme: es handelt sich dabei um nicht verbriefte Unternehmensbeteiligungen, die steuerlich als Substanzgenussrechte qualifizieren, da sie in Bezug auf das gesamte Gesellschaftsvermögen eine Beteiligung am Gewinn und Verlust, am Vermögen und am Liquidationsgewinn der Körperschaft ermöglichen.

A: Substanzgenussrechte sind idR nicht verbriefte Unternehmensbeteiligungen und sind steuerlich Aktien vergleichbar. Die laufenden Auszahlungen werden wie Dividenden behandelt und unterliegen entweder 25% KESt, wenn es sich um ein österreichisches Genussrecht handelt oder sind ansonsten mit 25% Sondereinkommensteuer im Rahmen der Steuererklärung zu erfassen. Bei österreichischen Substanzgenussrechten wird die 25% KESt direkt vom Unternehmen einbehalten. Gewinne aus dem Verkauf von Substanzgenussrechten sind wie andere Kursgewinne aus Neubestandsaktien auch gemäß herrschender Steuerliteratur mit 25% Sondereinkommensteuer im Rahmen der Steuererklärung zu besteuern. Mangels Verbriefung und mangels Depotfähigkeit von Substanzgenussrechten kommt eine KESt-Abzug nicht in Betracht.

 Das Fachheft 17 im Fast Forward Modus



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