Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Drastil fragt: Wer kann mir erklärungspflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen für österreichische Privatpersonen 2012 aufzählen?

Magazine aktuell


#gabb aktuell



06.12.2012, 4632 Zeichen



Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Die  u.a. Frage beantwortet wieder Nora Engel-Kazemi von Deloitte.

"Erklärungspflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen für österreichische Privatpersonen 2012

Seit Inkrafttreten der steuerlichen Regelungen zur KESt-Neu sind bestimmte, ab dem 1.4.2012 erzielte Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren auf einem inländischen Bankdepot KESt-pflichtig und müssen nicht mehr vom Investor in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden. Entsprechende Verluste werden dabei von der österreichischen Bank mit den KESt-pflichtigen Erträgen und Gewinnen verrechnet. Es verbleiben jedoch noch Kapitalgewinne und – erträge, die der Investor in die Einkommensteuererklärung 2012 aufnehmen muss. Im nachfolgenden Artikel sollen diese näher erörtert werden.

 

  1. 1.     Gewinne aus Alt- und Übergangsbestand


Bei Aktien und Anteilen an Investment- und Immobilienfonds (Topf 1 Anlagen) gelten Käufe vor dem 1.1.2011 als Altbestand, bei Topf 2 Anlagen (zB Anleihen, Zertifikate und verbriefte Derivate wie zB Optionsscheine) Käufe vor dem 1.10.2011. Wird Altbestand 2012 verkauft, so ist ein Gewinn nur dann steuerpflichtig, wenn die Wertpapiere kürzer als ein Jahr vom Investor gehalten wurden. Der Gewinn gilt dann als Spekulationsgewinn, der im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit dem Einkommensteuertarifsatz (bis zu 50%) zu besteuern ist. Entsprechende Spekulationsverluste sind nur mit anderen im Jahr 2012 erzielten Spekulationsgewinnen ausgleichsfähig, nicht aber mit anderen Einkünften des Investors. Wird der Altbestand länger als ein Jahr gehalten, ist der Gewinn steuerfrei, entsprechende Verlust können steuerlich gar nicht ausgeglichen werden. Daher sind sämtliche Gewinne aus dem Verkauf von Topf 1 Anlagen im Jahr 2012 steuerfrei.

Als Übergangsbestand gelten bei Topf 1 Anlagen Käufe ab dem 1.1.2011 in Verbindung mit Verkäufen bis 31.3.2012. Für Gewinne, die innerhalb dieses Zeitraumes erzielt werden, wird die Spekulationsfrist von einem Jahr auf 15 Monate ausgedehnt, was zur Folge hat, dass jeder 2012 erzielte Gewinn als Spekulationsgewinn gilt und tarifsatzsteuerpflichtig ist. Bei Topf 2 Anlagen gelten Käufe zwischen dem 1.10.2011 und dem 31.3.2012 als Übergangsbestand. Bei diesen Verkäufen ist im Hinblick auf den Steuersatz zu unterscheiden, ob sie vor oder ab dem 1.4.2012 erfolgen, sie gelten aber steuerlich immer als Spekulationsgewinn. Gewinne aus Verkäufen bis 31.3.2012 sind mit dem Tarifsatz zu besteuern, Gewinne aus Verkäufen ab dem 1.4.2012 mit 25% Sondereinkommensteuer. Für Verluste gelten dieselben Regelungen wie beim Altbestand.

2.     Tarifsatzpflichtige Gewinne und Kapitalerträge

Die klassischen Derivate (zB  Optionen und Futures) sind nicht verbrieft und fallen daher nicht unter das KESt-Regime. Vielmehr sind die aus den Derivaten erzielten Erträge und Gewinne mit dem Tarifsatz in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen. Eine Steuerbefreiung besteht für Gewinne aus der Abwicklung von Long Optionen, die vor dem 1.10.2011 erworben wurden, wenn die Option nach dem 1.10.2012 verkauft oder glattgestellt wurde.

Werden Commodities (zB Goldbarren) verkauft, so gelten weiterhin die Regelungen zum Spekulationsgeschäft für bewegliche Wirtschaftsgüter. Beträgt die Behaltedauer weniger als ein Jahr, gilt der Gewinn als tarifsatzpflichtiger Spekulationsgewinn, ansonsten ist der Gewinn steuerfrei. Ist der Investor mittelbar über ein Zertifikat oder einen Fonds in Commodities veranlagt, gelten entsprechend die steuerlichen Regelungen zu Zertifikaten und Fonds, wobei reine Goldbarrenfonds steuerlich mangels Risikostreuung nicht als Fonds gelten, sondern je nach Rechtform gesondert zu behandeln sind.

Weiters sind folgende Gewinne und Erträge mit dem Tarifsatz zu erfassen:

  • Zinsen aus Privatdarlehen

  • Zinsen aus nicht öffentlich angebotenen Forderungswertpapieren (zB Anleihen und Zertifikaten)

  • Erträge aus geschlossenen Immobilienfonds

  • Gewinne aus dem Tausch von Devisen nach den Regelungen zum Spekulationsgeschäft

  • Unterschiedsbeträge aus bestimmten Versicherungsverträgen


3.     Sondereinkommensteuerpflichtige Gewinne und Kapitalerträge

Mit 25% Sondersteuersatz statt mit dem Tarifsatz sind zB die folgenden Kapitaleinkünfte zu erfassen:

  • Mangels Inlandsbezug nicht KESt-pflichtige Kapitalerträge und Gewinne aus Neubestandswertpapiere, die auf einem ausländischen Bankdepot erzielt werden

  • Einkünfte aus Tafelgeschäften (Kassageschäfte)

  • Auszahlungen aus Fremdwährungsguthaben





Autor: Mag. Nora Engel-Kazemi 

Email: nengel@deloitte.at
Telefon: +43 (0) 1 537 00 5420

Mehr “Drastil fragt” HIER.



BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Börsenradio Live-Blick, Mo.15.7.24: DAX leicht schwächer in KW29, BayWa schockt in der 2. Reihe, ATX TR nach Rekord 10 leichter




 

Bildnachweis

1.

Aktien auf dem Radar:Amag, Zumtobel, Agrana, Addiko Bank, Flughafen Wien, Warimpex, Rosgix, Wienerberger, Palfinger, Austriacard Holdings AG, Josef Manner & Comp. AG, Pierer Mobility, Wiener Privatbank, Oberbank AG Stamm, Athos Immobilien, Marinomed Biotech, CA Immo, Erste Group, EVN, Immofinanz, Österreichische Post, S Immo, Telekom Austria, Uniqa, VIG.


Random Partner

DADAT Bank
Die DADAT Bank positioniert sich als moderne, zukunftsweisende Direktbank für Giro-Kunden, Sparer, Anleger und Trader. Alle Produkte und Dienstleistungen werden ausschließlich online angeboten. Die Bank mit Sitz in Salzburg beschäftigt rund 30 Mitarbeiter und ist als Marke der Bankhaus Schelhammer & Schattera AG Teil der GRAWE Bankengruppe.

>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
AT0000A2UVV6
AT0000A37NX2
AT0000A2SKM2
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 22-23: EVN(1)
    BSN Vola-Event Addiko Bank
    Star der Stunde: Kapsch TrafficCom 0.89%, Rutsch der Stunde: Agrana -0.56%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: Frequentis(1), Erste Group(1), ams-Osram(1)
    Star der Stunde: VIG 0.81%, Rutsch der Stunde: Strabag -0.96%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 16-17: Fabasoft(1)
    Star der Stunde: EVN 0.51%, Rutsch der Stunde: Andritz -0.75%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 15-16: Österreichische Post(4), RBI(1), Porr(1)
    Star der Stunde: Mayr-Melnhof 0.37%, Rutsch der Stunde: Zumtobel -1.7%

    Featured Partner Video

    Börsepeople im Podcast S13/14: Aleksandra Srejic

    Aleksandra Srejic ist Marketing & Sales Koordinatorin bei Raiffeisen Research. Wir sprechen über das Studium in Marburg und Wien, über Dolmetsch-Tätigkeiten für Führungskräfte in Banken und nat...

    Books josefchladek.com

    Martin Parr
    The Last Resort
    1986
    Promenade Press

    Erik Hinz
    Twenty-one Years in One Second
    2015
    Peperoni Books

    Ed van der Elsken
    Liebe in Saint Germain des Pres
    1956
    Rowohlt

    Futures
    On the Verge
    2023
    Void

    Helen Levitt
    A Way of Seeing
    1965
    The Viking Press

    Drastil fragt: Wer kann mir erklärungspflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen für österreichische Privatpersonen 2012 aufzählen?


    06.12.2012, 4632 Zeichen

    Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Die  u.a. Frage beantwortet wieder Nora Engel-Kazemi von Deloitte.

    "Erklärungspflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen für österreichische Privatpersonen 2012

    Seit Inkrafttreten der steuerlichen Regelungen zur KESt-Neu sind bestimmte, ab dem 1.4.2012 erzielte Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren auf einem inländischen Bankdepot KESt-pflichtig und müssen nicht mehr vom Investor in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden. Entsprechende Verluste werden dabei von der österreichischen Bank mit den KESt-pflichtigen Erträgen und Gewinnen verrechnet. Es verbleiben jedoch noch Kapitalgewinne und – erträge, die der Investor in die Einkommensteuererklärung 2012 aufnehmen muss. Im nachfolgenden Artikel sollen diese näher erörtert werden.

     

    1. 1.     Gewinne aus Alt- und Übergangsbestand


    Bei Aktien und Anteilen an Investment- und Immobilienfonds (Topf 1 Anlagen) gelten Käufe vor dem 1.1.2011 als Altbestand, bei Topf 2 Anlagen (zB Anleihen, Zertifikate und verbriefte Derivate wie zB Optionsscheine) Käufe vor dem 1.10.2011. Wird Altbestand 2012 verkauft, so ist ein Gewinn nur dann steuerpflichtig, wenn die Wertpapiere kürzer als ein Jahr vom Investor gehalten wurden. Der Gewinn gilt dann als Spekulationsgewinn, der im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit dem Einkommensteuertarifsatz (bis zu 50%) zu besteuern ist. Entsprechende Spekulationsverluste sind nur mit anderen im Jahr 2012 erzielten Spekulationsgewinnen ausgleichsfähig, nicht aber mit anderen Einkünften des Investors. Wird der Altbestand länger als ein Jahr gehalten, ist der Gewinn steuerfrei, entsprechende Verlust können steuerlich gar nicht ausgeglichen werden. Daher sind sämtliche Gewinne aus dem Verkauf von Topf 1 Anlagen im Jahr 2012 steuerfrei.

    Als Übergangsbestand gelten bei Topf 1 Anlagen Käufe ab dem 1.1.2011 in Verbindung mit Verkäufen bis 31.3.2012. Für Gewinne, die innerhalb dieses Zeitraumes erzielt werden, wird die Spekulationsfrist von einem Jahr auf 15 Monate ausgedehnt, was zur Folge hat, dass jeder 2012 erzielte Gewinn als Spekulationsgewinn gilt und tarifsatzsteuerpflichtig ist. Bei Topf 2 Anlagen gelten Käufe zwischen dem 1.10.2011 und dem 31.3.2012 als Übergangsbestand. Bei diesen Verkäufen ist im Hinblick auf den Steuersatz zu unterscheiden, ob sie vor oder ab dem 1.4.2012 erfolgen, sie gelten aber steuerlich immer als Spekulationsgewinn. Gewinne aus Verkäufen bis 31.3.2012 sind mit dem Tarifsatz zu besteuern, Gewinne aus Verkäufen ab dem 1.4.2012 mit 25% Sondereinkommensteuer. Für Verluste gelten dieselben Regelungen wie beim Altbestand.

    2.     Tarifsatzpflichtige Gewinne und Kapitalerträge

    Die klassischen Derivate (zB  Optionen und Futures) sind nicht verbrieft und fallen daher nicht unter das KESt-Regime. Vielmehr sind die aus den Derivaten erzielten Erträge und Gewinne mit dem Tarifsatz in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen. Eine Steuerbefreiung besteht für Gewinne aus der Abwicklung von Long Optionen, die vor dem 1.10.2011 erworben wurden, wenn die Option nach dem 1.10.2012 verkauft oder glattgestellt wurde.

    Werden Commodities (zB Goldbarren) verkauft, so gelten weiterhin die Regelungen zum Spekulationsgeschäft für bewegliche Wirtschaftsgüter. Beträgt die Behaltedauer weniger als ein Jahr, gilt der Gewinn als tarifsatzpflichtiger Spekulationsgewinn, ansonsten ist der Gewinn steuerfrei. Ist der Investor mittelbar über ein Zertifikat oder einen Fonds in Commodities veranlagt, gelten entsprechend die steuerlichen Regelungen zu Zertifikaten und Fonds, wobei reine Goldbarrenfonds steuerlich mangels Risikostreuung nicht als Fonds gelten, sondern je nach Rechtform gesondert zu behandeln sind.

    Weiters sind folgende Gewinne und Erträge mit dem Tarifsatz zu erfassen:

    • Zinsen aus Privatdarlehen

    • Zinsen aus nicht öffentlich angebotenen Forderungswertpapieren (zB Anleihen und Zertifikaten)

    • Erträge aus geschlossenen Immobilienfonds

    • Gewinne aus dem Tausch von Devisen nach den Regelungen zum Spekulationsgeschäft

    • Unterschiedsbeträge aus bestimmten Versicherungsverträgen


    3.     Sondereinkommensteuerpflichtige Gewinne und Kapitalerträge

    Mit 25% Sondersteuersatz statt mit dem Tarifsatz sind zB die folgenden Kapitaleinkünfte zu erfassen:

    • Mangels Inlandsbezug nicht KESt-pflichtige Kapitalerträge und Gewinne aus Neubestandswertpapiere, die auf einem ausländischen Bankdepot erzielt werden

    • Einkünfte aus Tafelgeschäften (Kassageschäfte)

    • Auszahlungen aus Fremdwährungsguthaben





    Autor: Mag. Nora Engel-Kazemi 

    Email: nengel@deloitte.at
    Telefon: +43 (0) 1 537 00 5420

    Mehr “Drastil fragt” HIER.



    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Börsenradio Live-Blick, Mo.15.7.24: DAX leicht schwächer in KW29, BayWa schockt in der 2. Reihe, ATX TR nach Rekord 10 leichter




     

    Bildnachweis

    1.

    Aktien auf dem Radar:Amag, Zumtobel, Agrana, Addiko Bank, Flughafen Wien, Warimpex, Rosgix, Wienerberger, Palfinger, Austriacard Holdings AG, Josef Manner & Comp. AG, Pierer Mobility, Wiener Privatbank, Oberbank AG Stamm, Athos Immobilien, Marinomed Biotech, CA Immo, Erste Group, EVN, Immofinanz, Österreichische Post, S Immo, Telekom Austria, Uniqa, VIG.


    Random Partner

    DADAT Bank
    Die DADAT Bank positioniert sich als moderne, zukunftsweisende Direktbank für Giro-Kunden, Sparer, Anleger und Trader. Alle Produkte und Dienstleistungen werden ausschließlich online angeboten. Die Bank mit Sitz in Salzburg beschäftigt rund 30 Mitarbeiter und ist als Marke der Bankhaus Schelhammer & Schattera AG Teil der GRAWE Bankengruppe.

    >> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    AT0000A2UVV6
    AT0000A37NX2
    AT0000A2SKM2
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 22-23: EVN(1)
      BSN Vola-Event Addiko Bank
      Star der Stunde: Kapsch TrafficCom 0.89%, Rutsch der Stunde: Agrana -0.56%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: Frequentis(1), Erste Group(1), ams-Osram(1)
      Star der Stunde: VIG 0.81%, Rutsch der Stunde: Strabag -0.96%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 16-17: Fabasoft(1)
      Star der Stunde: EVN 0.51%, Rutsch der Stunde: Andritz -0.75%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 15-16: Österreichische Post(4), RBI(1), Porr(1)
      Star der Stunde: Mayr-Melnhof 0.37%, Rutsch der Stunde: Zumtobel -1.7%

      Featured Partner Video

      Börsepeople im Podcast S13/14: Aleksandra Srejic

      Aleksandra Srejic ist Marketing & Sales Koordinatorin bei Raiffeisen Research. Wir sprechen über das Studium in Marburg und Wien, über Dolmetsch-Tätigkeiten für Führungskräfte in Banken und nat...

      Books josefchladek.com

      Jerker Andersson
      Found Diary
      2024
      Self published

      Eron Rauch
      The Eternal Garden
      2023
      Self published

      Helen Levitt
      A Way of Seeing
      1965
      The Viking Press

      Ed van der Elsken
      Liebe in Saint Germain des Pres
      1956
      Rowohlt

      Andreas H. Bitesnich
      India
      2019
      teNeues Verlag GmbH