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Wirtschaftskammer Wien unterstützt Klagen gegen die BUAK

23.12.2024, 5523 Zeichen

Wien (OTS) - Es kam praktisch über Nacht, ohne Ankündigung und gilt auch noch rückwirkend: Von heute auf morgen wurden alle Spengler vom Gesetzgeber in die Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) einbezogen. Das bedeutet enorme Nachzahlungen für die Unternehmen und auch in Zukunft höhere Beiträge.
„Man muss sich vorstellen, da sitzen Unternehmer vor den Fernsehgeräten und verfolgen die Regierungsverhandlungen, wo um Lohnnebenkosten-Senkungen im Zehntelprozent-Bereich gerungen wird. Und dann werden ihnen einfach so und vollkommen willkürlich zehn Prozent zusätzliche Lohnnebenkosten auf das Auge gedrückt. Das ist schlicht eine Frotzelei und eine Frechheit, die gerichtlich geklärt gehört. Vor allem auch weil die Spengler rückwirkend in die BUAK gezwungen werden, die Nachzahlungen augenscheinlich willkürlich festgesetzt wurden und keine daraus resultierenden Leistungen der BUAK wahrnehmbar sind. Für Klagen von Wiener Spengler-Unternehmen gegen die BUAK stellt die Wirtschaftskammer Wien daher Geldmittel und juristische Unterstützung bereit. Wir werden den Klagsweg mit allen Mitteln und in jeder Konsequenz unterstützen“, sagt Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien.
Juristische und finanzielle Unterstützung 2023 hat die WK Wien einen Fonds mit fünf Millionen Euro dotiert, der Klagen wegen Corona-Förderungen unterstützt. Diese Zweckwidmung wurde nun mit Beschluss des Präsidiums auf Klagen von Wiener Spengler- Unternehmen gegen die Vorgehensweise der BUAK erweitert. Gleichzeitig laufen derzeit Gespräche mit renommierten Rechtsanwaltskanzleien, die zur Unterstützung der Mitglieder der WK Wien beigezogen werden sollen.
Bereits jetzt können sich Wiener Spengler-Unternehmen in Sachen BUAK unter der E-Mail-Adresse buak_verfahren@wkw.at direkt an die Wirtschaftskammer Wien wenden.
Große Betroffenheit - große Auswirkungen In Wien sind 243 Spengler-Unternehmen tätig, die in Summe 7.144 Mitarbeiter beschäftigen. Auf ein durchschnittliches Unternehmen, das neun Mitarbeiter beschäftigt, kommen unvorhergesehene Zahlungen in der Höhe von rund 80.000 Euro zu. Daher kann man grob von durchschnittlichen Kosten von 9.000 Euro je Mitarbeiter ausgehen. Bei größeren Unternehmen ist die 100.000 Euro-Marke schnell übersprungen.
Die Gesamtkosten für die Wiener Unternehmen für die Nachzahlungen erreichen daher mindestens einen zweistelligen Euro-Millionen-Betrag. WK Wien-Präsident Ruck: „Für einzelne Unternehmen können diese Nachzahlungen existenzbedrohende Ausmaße annehmen.“
Zum Hintergrund Geplant war ursprünglich eine Gesetzesänderung im Bauarbeiter- Schlechtwetterentschädigungsgesetz und im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), die gänzlich andere Thematiken beinhaltete und im Mai 2024 als Regierungsvorlage eingebracht wurde. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzesentwurf am 27.6.2024 zunächst, und genauso wie in der Regierungsvorlage vorgeschlagen, einstimmig beschlossen. Erst am 4.7.2024 brachte die SPÖ in der Plenarsitzung des Nationalrates völlig überraschend einen Abänderungsantrag ein, wonach alle Spengler in den Geltungsbereich des BUAG aufgenommen werden sollten.
Diese Einbeziehung in die BUAK war daher nicht vorhersehbar und erfolgte rückwirkend mit 1.1.2024. Zusätzlich müssen für die beim selben Arbeitgeber zurückgelegten Vordienstzeiten Urlaubszuschläge bis zu 20 Jahre rückwirkend in die BUAK eingezahlt werden.
Nachträglich verursachte Unrentabilität Die rückwirkende Einbeziehung führt dazu, dass nach Berechnungen der WK Wien jeder Arbeitnehmer durch Nachzahlungen für Urlaubszuschläge in die BUAK im Kalenderjahr 2024 zwischen 4.000 und 5.000 teurer ist, als er es außerhalb des Systems der BUAK wäre. Das konnten die Spengler bei ihren Preiskalkulationen nicht berücksichtigen, weil sie von der rückwirkenden Gesetzesänderung nichts wissen konnten.
Ein Angebot, das beispielsweise im März kalkuliert wurde und dem die Personalkosten, von denen der Spengler im März ausgegangen war, zugrunde liegen, ist dadurch völlig unrentabel geworden. Die im März abgeschlossenen Verträge können aber nicht mehr geändert werden, obwohl die zugrundeliegenden Personalkosten rückwirkend massiv gestiegen sind.
Nachzahlungen für bis zu 20 Jahre Eine noch stärkere finanzielle Belastung geht damit einher, dass Arbeitgeber die Vordienstzeiten ihrer Arbeitnehmer für die BUAK nachkaufen müssen, obwohl diese vor dem 1.1.2024 nicht einbezogen waren. Es geht dabei um jene Zeiträume, die die Arbeitnehmer beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und bis zu 20 Jahre zurück liegen können.
Der Prozentsatz des Urlaubszuschlags, der zu leisten ist, setzt die BUAK durch Vorstandsbeschluss fest. Zunächst hat der Vorstand der BUAK 5,3 Prozent beschlossen. Aufgrund von ersten Beschwerden wurde der Prozentsatz dann plötzlich viel niedriger - nämlich mit 2,75 Prozent - angesetzt. Das zeigt, dass die Kalkulation des Betrages nicht nachvollziehbar und willkürlich anmutet. Der Nachkauf der Vordienstzeiten ist eine große finanzielle Belastung für die Unternehmen, ohne dass sich ein Nutzen für den Arbeitgeber ergibt.
Ruck: „Voodoo-Ökonomie“ „Alleine die Festlegung des Urlaubszuschlags offenbar ohne jegliche wirtschaftliche Grundlage ist vollkommen abstrus. Das ist Voodoo- Ökonomie, die eine ganze Branche schlagartig und rückwirkend enorm und ohne erkennbaren Nutzen belastet. Ich rufe daher alle Wiener Spengler-Unternehmen auf, hier den Klagsweg zu beschreiten. Die Wirtschaftskammer Wien wird sie als ihre Interessenvertretung mit allen Mitteln unterstützen“, sagt Präsident Ruck.



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