23.12.2024, 5523 Zeichen
Wien (OTS) - Es kam praktisch über Nacht, ohne Ankündigung und gilt
auch noch
rückwirkend: Von heute auf morgen wurden alle Spengler vom
Gesetzgeber in die Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK)
einbezogen. Das bedeutet enorme Nachzahlungen für die Unternehmen und
auch in Zukunft höhere Beiträge.
„Man muss sich vorstellen, da sitzen Unternehmer vor den
Fernsehgeräten und verfolgen die Regierungsverhandlungen, wo um
Lohnnebenkosten-Senkungen im Zehntelprozent-Bereich gerungen wird.
Und dann werden ihnen einfach so und vollkommen willkürlich zehn
Prozent zusätzliche Lohnnebenkosten auf das Auge gedrückt. Das ist
schlicht eine Frotzelei und eine Frechheit, die gerichtlich geklärt
gehört. Vor allem auch weil die Spengler rückwirkend in die BUAK
gezwungen werden, die Nachzahlungen augenscheinlich willkürlich
festgesetzt wurden und keine daraus resultierenden Leistungen der
BUAK wahrnehmbar sind. Für Klagen von Wiener Spengler-Unternehmen
gegen die BUAK stellt die Wirtschaftskammer Wien daher Geldmittel und
juristische Unterstützung bereit. Wir werden den Klagsweg mit allen
Mitteln und in jeder Konsequenz unterstützen“, sagt Walter Ruck,
Präsident der Wirtschaftskammer Wien.
Juristische und finanzielle Unterstützung
2023 hat die WK Wien einen Fonds mit fünf Millionen Euro dotiert, der
Klagen wegen Corona-Förderungen unterstützt. Diese Zweckwidmung wurde
nun mit Beschluss des Präsidiums auf Klagen von Wiener Spengler-
Unternehmen gegen die Vorgehensweise der BUAK erweitert. Gleichzeitig
laufen derzeit Gespräche mit renommierten Rechtsanwaltskanzleien, die
zur Unterstützung der Mitglieder der WK Wien beigezogen werden
sollen.
Bereits jetzt können sich Wiener Spengler-Unternehmen in Sachen
BUAK unter der E-Mail-Adresse buak_verfahren@wkw.at direkt an die
Wirtschaftskammer Wien wenden.
Große Betroffenheit - große Auswirkungen
In Wien sind 243 Spengler-Unternehmen tätig, die in Summe 7.144
Mitarbeiter beschäftigen. Auf ein durchschnittliches Unternehmen, das
neun Mitarbeiter beschäftigt, kommen unvorhergesehene Zahlungen in
der Höhe von rund 80.000 Euro zu. Daher kann man grob von
durchschnittlichen Kosten von 9.000 Euro je Mitarbeiter ausgehen. Bei
größeren Unternehmen ist die 100.000 Euro-Marke schnell übersprungen.
Die Gesamtkosten für die Wiener Unternehmen für die Nachzahlungen
erreichen daher mindestens einen zweistelligen Euro-Millionen-Betrag.
WK Wien-Präsident Ruck: „Für einzelne Unternehmen können diese
Nachzahlungen existenzbedrohende Ausmaße annehmen.“
Zum Hintergrund
Geplant war ursprünglich eine Gesetzesänderung im Bauarbeiter-
Schlechtwetterentschädigungsgesetz und im Bauarbeiter-Urlaubs- und
Abfertigungsgesetz (BUAG), die gänzlich andere Thematiken beinhaltete
und im Mai 2024 als Regierungsvorlage eingebracht wurde. Der
Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzesentwurf am
27.6.2024 zunächst, und genauso wie in der Regierungsvorlage
vorgeschlagen, einstimmig beschlossen. Erst am 4.7.2024 brachte die
SPÖ in der Plenarsitzung des Nationalrates völlig überraschend einen
Abänderungsantrag ein, wonach alle Spengler in den Geltungsbereich
des BUAG aufgenommen werden sollten.
Diese Einbeziehung in die BUAK war daher nicht vorhersehbar und
erfolgte rückwirkend mit 1.1.2024. Zusätzlich müssen für die beim
selben Arbeitgeber zurückgelegten Vordienstzeiten Urlaubszuschläge
bis zu 20 Jahre rückwirkend in die BUAK eingezahlt werden.
Nachträglich verursachte Unrentabilität
Die rückwirkende Einbeziehung führt dazu, dass nach Berechnungen der
WK Wien jeder Arbeitnehmer durch Nachzahlungen für Urlaubszuschläge
in die BUAK im Kalenderjahr 2024 zwischen 4.000 und 5.000 teurer ist,
als er es außerhalb des Systems der BUAK wäre. Das konnten die
Spengler bei ihren Preiskalkulationen nicht berücksichtigen, weil sie
von der rückwirkenden Gesetzesänderung nichts wissen konnten.
Ein Angebot, das beispielsweise im März kalkuliert wurde und dem
die Personalkosten, von denen der Spengler im März ausgegangen war,
zugrunde liegen, ist dadurch völlig unrentabel geworden. Die im März
abgeschlossenen Verträge können aber nicht mehr geändert werden,
obwohl die zugrundeliegenden Personalkosten rückwirkend massiv
gestiegen sind.
Nachzahlungen für bis zu 20 Jahre
Eine noch stärkere finanzielle Belastung geht damit einher, dass
Arbeitgeber die Vordienstzeiten ihrer Arbeitnehmer für die BUAK
nachkaufen müssen, obwohl diese vor dem 1.1.2024 nicht einbezogen
waren. Es geht dabei um jene Zeiträume, die die Arbeitnehmer beim
selben Arbeitgeber beschäftigt waren und bis zu 20 Jahre zurück
liegen können.
Der Prozentsatz des Urlaubszuschlags, der zu leisten ist, setzt
die BUAK durch Vorstandsbeschluss fest. Zunächst hat der Vorstand der
BUAK 5,3 Prozent beschlossen. Aufgrund von ersten Beschwerden wurde
der Prozentsatz dann plötzlich viel niedriger - nämlich mit 2,75
Prozent - angesetzt. Das zeigt, dass die Kalkulation des Betrages
nicht nachvollziehbar und willkürlich anmutet. Der Nachkauf der
Vordienstzeiten ist eine große finanzielle Belastung für die
Unternehmen, ohne dass sich ein Nutzen für den Arbeitgeber ergibt.
Ruck: „Voodoo-Ökonomie“
„Alleine die Festlegung des Urlaubszuschlags offenbar ohne jegliche
wirtschaftliche Grundlage ist vollkommen abstrus. Das ist Voodoo-
Ökonomie, die eine ganze Branche schlagartig und rückwirkend enorm
und ohne erkennbaren Nutzen belastet. Ich rufe daher alle Wiener
Spengler-Unternehmen auf, hier den Klagsweg zu beschreiten. Die
Wirtschaftskammer Wien wird sie als ihre Interessenvertretung mit
allen Mitteln unterstützen“, sagt Präsident Ruck.
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