04.10.2024, 4430 Zeichen
Wien (OTS) - Der Kampf gegen den Klimawandel hat zur Entwicklung
zahlreicher
Strategien zur Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen geführt.
Die EU hat sich in ihrer Fit-for-55-Strategie das Ziel gesetzt, die
Emissionen bis 2030 um 55 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Eine
wichtige Maßnahme dabei ist die Einführung eines CO2-Preises, durch
den die Verursachenden von THG-Emissionen auch deren soziale Kosten
tragen sollen. Dass Emissionen ungehindert den Klimawandel
beschleunigen, stellt ein erhebliches Marktversagen dar. Da ein CO2-
Preis Emissionen teurer macht, haben die Verursachenden auch einen
höheren Anreiz sie, zu vermeiden. Der primäre Mechanismus für die CO2
-Bepreisung in der EU ist das Emissionshandelssystem (ETS), das
wichtige Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr abdeckt.
Hoher CO2-Preis als Korrektiv für Marktversagen
Wir haben mit einem Simulationsmodell untersucht, wie hoch ein EU
-weiter CO2-Preis sein müsste, damit die EU ihr Fit-for-55-Ziel
erreicht. Dabei interessierte uns besonders, welche Auswirkungen
dieser CO2-Preis auf das BIP-Wachstum und die Inflation hat. Es ist
klar, dass neben dem CO2-Preis auch andere Maßnahmen zum Einsatz
kommen müssen, um das Fit-for-55-Ziel zu erreichen, die aber
modelltechnisch schwierig abzubilden sind und somit über einen
höheren Preis repräsentiert werden. Denn auch Maßnahmen wie die
Einführung höherer Energieeffizienzstandards verursachen Kosten und
können kurzfristig preistreibend wirken.
Unterschiedliche makroökonomische Auswirkungen im Euroraum
Unser Szenario zeigt, dass die makroökonomischen Auswirkungen
einer klimaneutralen CO2-Bepreisung innerhalb des Euroraums in Summe
zwar nicht übermäßig ausfallen, aber nicht in allen Ländern gleich
sind. Die wirtschaftlichen Auswirkungen unterscheiden sich in den
Ländern des Euroraums nach dem nationalen Energiemix und der
jeweiligen Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
Österreich wird im Vergleich zu den anderen Ländern des Euroraums
weniger stark von dem hohen CO2-Preis betroffen sein. Der erwartete
Rückgang des BIP liegt mit -1,7 % unterhalb des Euroraum-
Durchschnitts. Der relativ hohe Anteil an erneuerbarer Energie,
insbesondere aus Wasserkraft, spielt hier eine entscheidende Rolle.
Die Auswirkungen auf die Verbraucherpreise fallen in Österreich
ebenfalls geringer aus als im Euroraum-Durchschnitt. Die
Handelsbilanz Österreichs dreht sich in unserem Szenario von einem
Überschuss ins Defizit. Grund dafür sind steigende Exportpreise.
Die Inflation in Österreich wird nach unserer Schätzung bis 2030
um 5,3 Prozentpunkte stärker steigen als ohne den hohen CO2-Preis.
Insgesamt steigen die österreichischen Verbraucherpreise in den sechs
Jahren von 2024 bis 2030 in dieser Simulation um 14 %. Das entspricht
ziemlich genau der kumulierten Veränderung der Verbraucherpreise in
Österreich von 2007 bis 2013, als die Inflation im Gefolge der
Finanzkrise eher verhalten war. In den sechs Jahren von 2017 bis 2023
haben sich die Verbraucherpreise mit 23 % deutlich stärker erhöht, da
der Energiepreisschock nach Beginn des russischen Angriffskriegs
gegen die Ukraine die Preise erheblich steigen ließ.
Fazit: Auch sehr hohe CO2-Preise haben nur moderate
Inflationseffekte
Die Einführung hoher CO2-Preise ist ein wirksames Instrument, um
die Klimaziele der EU zu erreichen, negative BIP- und
Inflationseffekte fallen im Euroraum tendenziell moderat aus. Die
wirtschaftlichen Auswirkungen sind jedoch nicht in allen Ländern
gleich, mit erheblichen Unterschieden in den Auswirkungen auf das BIP
und die Inflation zwischen den Mitgliedstaaten. Länder, die bereits
größere Fortschritte bei der Entwicklung und Nutzung erneuerbarer
Energien gemacht haben, sind besser in der Lage, wirtschaftliche
Schocks abzufedern, die mit höheren CO2-Preisen einhergehen.
Österreich ist sowohl beim erwarteten Rückgang des BIP wie beim
Anstieg der Inflation bis 2030 unter dem Durchschnitt des Euroraums.
Lesen Sie den vollständigen Blog-Beitrag von Nada Dzubur und
Wolfgang Pointner mit weiteren Details.
Die zum Ausdruck gebrachten Ansichten müssen nicht zwingend mit den
Ansichten der OeNB bzw. des Eurosystems übereinstimmen.
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Oktober 2024, von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, einen hochrangig besetzten
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