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Presseaussendung zur 42. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

04.10.2024, 5865 Zeichen

Wien (OTS) - Die 42. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) fand am 3. Oktober 2024 statt. Schwerpunktthemen waren Empfehlungen zur Eindämmung der systemischen Risiken aus Gewerbeimmobilienfinanzierungen, für den Einsatz des Systemrisikopuffers und des Systemrelevante Institute-Puffers (OSII- Puffer) sowie zur Beibehaltung des Antizyklischen Kapitalpuffers in Höhe von 0%. Zudem hat das Gremium auch die jährliche Evaluierung der systemischen Risiken aus Hebelfinanzierungen Alternativer Investmentfonds diskutiert.
Systemische Risiken aus Gewerbeimmobilienfinanzierungen
Die wachsenden Risiken im Segment der Gewerbeimmobilienfinanzierungen beschäftigen das Gremium bereits seit mehreren Sitzungen. Sowohl Ausfallsquoten als auch Risikovorsorgen von Gewerbeimmobilienkrediten steigen weiter, wobei das Wachstum der Risikovorsorgen hinter jenem der Ausfälle zurückbleibt, obwohl das Gremium bereits mehrfach seine Empfehlung an die Banken wiederholt hat, den Spielraum aus den hohen Gewinnen für höhere Risikovorsorgen und vorsichtigere Immobilienbewertungen zu nutzen. In seiner 41. Sitzung hatte das Gremium festgestellt, dass von den im Falle einer weiteren Verschlechterung des Umfelds einhergehenden potenziellen Verlusten aus Gewerbeimmobilienkrediten ein erhöhtes Risiko für die Finanzmarktstabilität in Österreich ausgehen kann. Es hat daher in dieser Sitzung die weitere Vorgehensweise diskutiert und empfiehlt vor dem Hintergrund der anhaltend guten Gewinnsituation der Banken der FMA den Einsatz des sektoralen Systemrisikopuffers.
Das Gremium hat das ihm zur Verfügung stehende Set an Instrumenten evaluiert und den Systemrisikopuffer für die Teilrisikoposition Gewerbeimmobilienfinanzierungen (sektoraler Systemrisikopuffer) als geeignet identifiziert. Das Gremium empfiehlt daher der FMA, einen sektoralen Systemrisikopuffer von zunächst 1% per 1. Juli 2025 einzuführen. Das FMSG wird die Notwendigkeit weiterer Erhöhungen in Zusammenschau mit den Auswirkungen der Novelle der EU-Verordnung zu den Eigenmittelanforderungen (CRR III [1] ) auf die Kapitalerfordernisse der Banken im dritten Quartal 2025 nach Vorliegen der ersten diesbezüglichen Meldedaten neuerlich evaluieren. Die Analysen der OeNB haben festgestellt, dass von Finanzierungen Gemeinnütziger Bauvereinigungen kein systemisches Risiko ausgeht. Das Gremium empfiehlt daher, diese von der Maßnahme auszunehmen.
Details zur Empfehlung finden sich auf der Homepage des Gremiums. [link zu FMSG/6/2024]
Strukturelle Systemrisiken
Das Gremium hat in seiner 42. Sitzung die in der 41. Sitzung begonnene Evaluierung des Systemrisikopuffers und OSII-Puffers abgeschlossen.
In seiner 41. Sitzung hatte das Gremium festgestellt, dass sich die strukturellen Systemrisiken in den letzten zwei Jahren nicht wesentlich verändert haben. Gleichzeitig hat das Gremium festgestellt, dass sich die Unsicherheiten, mit der im Jahr 2022 die Begrenzung des Anstiegs der Pufferhöhen begründet waren, zurückgegangen sind. Daher empfiehlt das Gremium den Abschluss der Einschleifphase mit den Pufferhöhen, die mit den festgestellten systemischen Risiken konsistent sind und bereits im Zuge der Begründung zur Kapitalpufferverordnung [2] veröffentlicht wurden. Zudem empfiehlt das Gremium neue Bandbreiten („Buckets“) für die Bemessung des OSII-Puffers, um eine nach der Höhe der Systemrelevanz differenziertere Pufferrate, wie sie auch international üblich ist, zu gewährleisten. Das Gremium berücksichtigt in der Höhe der empfohlenen Puffer auch Überlappungen. Aufgrund des Abschlusses der Einschleifphase und der Einführung der neuen Buckets verändert sich die Höhe des OSII-Puffers: Sie steigt bei drei Banken auf unkonsolidierter Ebene sowie bei zwei Banken auf konsolidierter Ebene, und sie sinkt bei einer Bank auf konsolidierter Ebene.
Die Höhe des Systemrisikopuffers kann im Vergleich zum Jahr 2022 unverändert bleiben. Das Gremium empfiehlt allerdings, eine zusätzliche Bank auf unkonsolidierter Ebene aufgrund ihrer Position im österreichischen Bankensystem mit dem Systemrisikopuffer zu erfassen.
Details zur Empfehlung mit der Auswahl der Banken und deren Pufferhöhen finden sich auf der Homepage des Gremiums [link zu FMSG/4/2024] . Mit dieser Empfehlung leistet das FMSG in Erfüllung seines gesetzlichen Auftrag nach § 13 FMABG einen Beitrag dazu, die Resilienz des österreichischen Bankensystems gegenüber Finanzkrisen zu erhöhen und die adversen Auswirkungen von Problemen eines systemrelevanten Instituts zu reduzieren.
Antizyklischer Kapitalpuffer
Das Gremium bleibt bei seiner Empfehlung eines Antizyklischen Kapitalpuffers in Höhe von 0%. Die Kredit-BIP-Lücke ist bis zum ersten Quartal 2024 weiterhin deutlich unter dem kritischen Schwellenwert geblieben [ Link zu FMSG/5/2024 ].
Hebelfinanzierung Alternativer Investmentfonds
Von der Hebelfinanzierung Alternativer Investmentfonds (AIF) in Österreich gehen derzeit keine Systemrisiken für das Finanzsystem oder Risiken für das langfristige Wirtschaftswachstum in Österreich aus. Auch im europäischen Vergleich ist die Hebelfinanzierung österreichischer AIF gering. Allerdings weisen Immobilienfonds eine hohe Liquiditätsinkongruenz zwischen Veranlagungsseite und Anteilsscheinrücknahme auf, die auch im europäischen Vergleich auffällig ist. Österreichische Investmentfonds insgesamt weisen hingegen nur eine geringe Liquiditätsinkongruenz auf.
Informationen zum FMSG
Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter:innen des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.
[1] Novelle der Verordnung (EU) 575/2013
[2] Novelle der Kapitalpuffer-Verordnung 2021 (KP-V 2021) der FMA, BGBl. II Nr 469/2022



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