30.12.2024, 3932 Zeichen
Linz (OTS) - Das neue Jahr bringt nicht nur (hoffentlich) neues
Glück, sondern
auch zahlreiche Änderungen für Konsument:innen: Höhere Mieten,
teureren Strom, den Einwegpfand für Plastikflaschen und Aludosen
sowie Neuerungen im Finanzbereich. Die AK hat wichtige Infos und
nützliche Tipps.
Mit dem Wegfall der Stromkostenbremse wird der Preis für die
Kilowattstunde ab 1.1.2025 nicht mehr gedeckelt. Stattdessen kommt
der volle Preis zum Tragen, der mit dem Stromlieferanten vertraglich
vereinbart wurde. Zusätzlich müssen Haushalte mit höheren
Netzgebühren rechnen. Auch das Aussetzen der Erneuerbaren-
Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrag sowie die Senkung
der Elektrizitätsabgabe auf 0,1 Cent laufen aus. Die AK rät,
Teilzahlungen zu erhöhen, damit später bei der Jahresabrechnung keine
hohen Nachzahlungen drohen. Wer auf einen günstigeren Tarif oder zu
einem günstigeren Lieferanten wechseln möchte, findet alle
notwendigen Informationen mit Hilfe des Strompreisrechners.
Mietpreise steigen ab 1. April 2025 wieder an
Die gesetzlich geregelten Mieterhöhungen bei Richtwert- und
Kategoriemieten waren 2024 ausgesetzt. Ab 1. April 2025 werden die
Mieten wieder erhöht. Diese Mietpreisregelungen gelten nur bei
Wohnungen, die in den sogenannten Vollanwendungsbereich (Altbaumieten
) des Mietrechtsgesetzes fallen. Der Kategoriemietzins ist zudem nur
auf Mietverhältnisse anwendbar, die vor dem 1. März 1994
abgeschlossen wurden.
Aufgrund der Mietpreisbremse wird der Richtwertmietzins, der seit
1. April 2023 gilt, nur um die durchschnittliche Inflationsrate des
Jahres 2024 erhöht. Die Erhöhung um die Inflationsrate des Vorjahres
entfällt. Zudem gibt es eine gesetzliche Begrenzung der Anhebung von
maximal fünf Prozent. Beim Kategoriemietzins wird hingegen die
gesamte Indexsteigerung seit der letzten Erhöhung am 1. Juli 2023
wirksam. Aber auch hier gibt es die Begrenzung von maximal fünf
Prozent.
Bei den gemeinnützigen Vermieterinnen wird die Grundmiete, die
bei Wiedervermietung verlangt werden darf, und der Erhaltungs- und
Verbesserungsbeitrag (EVB) nach dem Verbraucherpreisindex angehoben.
Die Anhebungen werden aber auch hier durch die Mietpreisbremse mit
fünf Prozent begrenzt.
Für Mietverhältnisse, die unter keine gesetzlichen
Mietzinsvorschriften fallen, gilt die Mietpreisbremse nicht. Hier
kann die Miete nach den vereinbarten Wertsicherungsklauseln in vollem
Umfang angehoben werden. So werden die ohnehin schon sehr teuren
Mietwohnungen im Verhältnis zu den preisgeschützten Wohnungen noch
teurer.
Instant Payments
Zahlungsdienstleister müssen bis 9. Jänner 2025 in der Lage sein,
innerhalb des Euroraums Instant Payments (Echtzeitüberweisungen
innerhalb von zehn Sekunden) empfangen und senden zu können. Instant
Payments dürfen nicht teurer sein als herkömmliche Transaktionen und
Zahlungsdienstleister müssen sicherstellen, dass ihre Systeme den
höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Die Daten der
Echtzeitüberweisungen müssen auf Plausibilität geprüft werden (
insbesondere ist eine Prüfung der IBAN gegen den Empfänger-Namen
erforderlich, der “IBAN-Name-Check”). Zu befürchten ist aber, dass es
künftig aufgrund des geringen Zeitfensters von zehn Sekunden noch
schwieriger sein wird, Gelder oder Überweisungen allenfalls noch
stoppen zu können, sodass Betrüger künftig noch stärker auf dieses
Zahlungsinstrument setzen werden als bisher. Das wird eine erhebliche
Herausforderung für die Transaktionsüberwachungssysteme der
Zahlungsdienstleister.
25 Cent Einwegpfand für Plastikflaschen und Aludosen bis drei
Liter
Ab 1. Jänner 2025 gilt auf Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3
Liter aus Kunststoff und Metall ein Pfand in Höhe von 25 Cent. Alle
Getränkearten mit Ausnahme von Milch und Milchprodukten sind
betroffen. Nicht bepfandet werden Getränkeflaschen aus Glas oder
Metall mit Kunststoffdeckeln und Tetrapacks sowie Spezialprodukte für
Kleinkinder oder im Gesundheitsbereich. Alle Details dazu finden Sie
hier.
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