03.01.2025, 3297 Zeichen
Wien (OTS) - Seit 1. Jänner 2024 verfügt Österreich über eine neue
Kapitalgesellschaftsrechtsform: die Flexible Kapitalgesellschaft (
FlexCo). Es handelt sich dabei um die erste neue nationale Rechtsform
für Unternehmen seit über hundert Jahren. Die neu geschaffene FlexCo
bietet Jungunternehmerinnen und -unternehmer sowie Start-ups
maßgebliche Verbesserungen, indem bürokratische Hürden reduziert und
steuerliche Erleichterungen zur Beteiligung von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern eingeführt wurden. „Unternehmertum ist eine zentrale
Stütze der heimischen Wirtschaft. Daher ist die Etablierung
attraktiver Rahmenbedingungen für junge Selbständige und Start-ups
besonders wichtig. Im ersten Jahr seit Einführung der neuen
Rechtsform wurden 784 FlexCos gegründet. Die Zahl zeigt, dass diese
neue Möglichkeit bereits gut angenommen wird. Die Einführung der
FlexCo sowie die steuerlichen Erleichterungen im Rahmen des
Einkommensteuergesetzes waren wichtige Schritte in Richtung
Entbürokratisierung. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen
und dem Bundesministerium für Justiz haben wir damit ein wichtiges
Instrument zur Stärkung der Innovationskraft in Österreich
geschaffen. Dabei hat sich auch gezeigt, dass der Anwendungsbereich
der Flexiblen Kapitalgesellschaften sehr vielfältig ist. So wird die
Rechtsform neben Start-ups vor allem von kleinen und mittleren
Unternehmen genutzt“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin
Kocher.
Zwtl.: Über die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo)
Das Gesetz zur Einrichtung der Flexiblen Kapitalgesellschaft baut
im Wesentlichen auf dem GmbH-Recht auf. Im Vergleich zur GmbH haben
die Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer FlexCo jedoch mehr
Gestaltungsspielraum und Flexibilität. So wurden Formvorschriften
erleichtert, insbesondere bei der Übertragung von Anteilen.
Umlaufbeschlüsse können unter Verwendung von digitalen Unterschriften
unkompliziert gefasst werden. Weiters wurde mit den Unternehmenswert-
Anteilen eine eigene Anteilsklasse für Beteiligungsprogramme von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingeführt. „Die neuen
Beteiligungsmöglichkeiten sind ein wichtiger Schritt, um
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für junge, aufstrebende Unternehmen
zu gewinnen, sie am Unternehmenserfolg zu beteiligen und, besonders
wichtig in Zeiten hohen Fachkräftebedarfs, sie auch langfristig im
Unternehmen halten zu können“, so Kocher.
Die Möglichkeit der (stimmrechtslosen) Unternehmenswert-Anteile
ist nicht nur ein wichtiges Instrument, um als Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber für hochqualifizierte Fachkräfte attraktiv zu sein,
sondern bietet darüber hinaus auch spannende Möglichkeiten bei der
Betriebsnachfolge und der Übergabe in Familienunternehmen. Zudem
bringt das neue Modell der steuerlichen Mitarbeiterinnen- und
Mitarbeiterbeteiligung große praktische Vorteile mit sich: zum
Zeitpunkt der Abgabe der Anteile erfolgt keine Besteuerung und daher
keine Bewertung, erst bei einem Verkauf der Anteile erfolgt eine
Besteuerung nach einem Pauschalmodell. Neben vielen weiteren
Erleichterungen bietet die FlexCo flexible Kapitalmaßnahmen, die
vormals nur bei Aktiengesellschaften möglich waren. Außerdem wurde
das Mindeststammkapital bei GmbH und FlexCo einheitlich auf 10.000
Euro gesenkt und damit einem größeren Interessentenkreis die
Unternehmensgründung erleichtert.
kapitalmarkt-stimme.at daily voice 4/365: Vermögenssteuern - eine Einordnung von Finanzminister Gunter Mayr
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