01.07.2024,
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Wien/Innsbruck (OTS) - Ende Mai 2024 wurde die deutsche
Gasspeicherumlage, die im Oktober 2022 eingeführt wurde,
grenzüberschreitend auf EU-Ebene öffentlichkeitswirksam zu Grabe
getragen. Die Umlage wurde von etlichen Experten als EU-rechtswidrig
eingestuft, weil sie gegen Wettbewerbsrecht verstoße und dem
Binnenmarkt zuwiderlaufe. Aufgrund der unzähligen EU-Beschwerden
konnte das deutsche Wirtschaftsministerium daher nicht anders als
anzukündigen, die Umlageverrechnung an die Nachbarländer mit Ende
2024 einzustellen.
Diese Ankündigung wurde von Politikern betroffener Nachbarländer
eifrig beklatscht. Die EU-Kommission dürfte aufatmen, denn jetzt muss
ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nicht eingeleitet
werden. Bis Ende 2024 haben die deutschen Nachbarländer – neben
Österreich waren vor allem Tschechien, die Schweiz, Polen, Dänemark,
Frankreich und die Niederlande betroffen – jährlich jeweils einen
zwei- bis dreistelligen Millionenbetrag für die Gasspeicherumlage an
Deutschland abgeführt. Der Schaden liegt insgesamt voraussichtlich
bei einer Milliarde EUR.
Franz Keuschnig, Vorstand der A&B Ausgleichsenergie &
Bilanzgruppen-Management AG kritisiert: „Deutschland positioniert
sich als führende Nation innerhalb der EU und als Befürworter von
Solidarität und gemeinschaftlicher Politik. Die Verrechnung der
Gasspeicherumlage steht jedoch im krassen Widerspruch zu diesen
Prinzipien. Die Einführung der Abgabe hat den Grundsatz des freien
Warenverkehrs innerhalb der EU untergraben. Durch die Erhebung
zusätzlicher Gebühren für Gasexporte hat Deutschland indirekt
Handelsbarrieren geschaffen. Dies widerspricht dem gemeinsamen
Binnenmarkt. Die Vervierfachung der ursprünglichen Umlage durch die
Trading Hub Europe GmbH war anscheinend aufgrund von Fehlschätzungen
bzw. Prognosefehler notwendig. So stieg die Umlage innerhalb von 2
Jahren von 0,59 EUR/MWh auf 2,5 EUR/MWh. Österreich zahlt für
deutsche Gassicherheitsmaßnahmen, während die Kosten der
Versorgungssicherheitsmaßnahmen in Österreich national getragen
werden.“
Und weiter führt Keuschnig aus: „Das Konzept der deutschen
Gasspeicherumlage dient der Kostenoptimierung auf deutscher Seite, zu
Lasten der Nachbarländer. Deutschland hat durch die Festlegung der
Gasspeicherumlage für Exit-Mengen das Gegenteil solidarischen
Verhaltens gezeigt. Dies könnte das Vertrauen in die deutsche
Regierung und ihre Fähigkeit, langfristige, kohärente und faire
Energiepolitik zu entwickeln, untergraben. Wir befinden uns immer
noch in der Frühwarnstufe des Gaskrisenmanagements. Für uns zeigt
sich die kompromisslose Durchsetzung deutscher Energieinteressen beim
Gaskrisenmanagement. Die österreichischen Gasbezugskosten hängen von
Entscheidungen ab, die in Deutschland im Umfeld der
Bundesnetzagentur, des deutschen Wirtschaftsministeriums, der Trading
Hub Europe GmbH und der deutschen Speicherbetreiber getroffen
werden.“
Aus Sicht des österreichischen Gaskunden sollten sich die Politik
und der Energieregulator dafür einsetzen, dass die bisher an die
Trading Hub Europe GmbH bezahlten Beträge refundiert werden.
Schlussapplaus ist erst angebracht, wenn der Milliardenbetrag an die
Betroffenen, letztendlich auch an die österreichischen Konsumenten,
zurückgeführt wurde.
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