25.11.2024, 3314 Zeichen
Wien (OTS) - Menschenmassen im Elektronikfachhandel, Rabattschlachten
online,
Preissturz im Sekundentakt - diese Bilder kursieren jährlich an Black
Friday und Cyber Monday durch die nationalen und internationalen
Medien. Der letzte Freitag im November ist der bekannteste und
mitunter umsatzstärkste Aktionstag im Handel. Vorsicht ist geboten,
denn die aggressiv propagierten Angebote müssen nicht zwingend die
besten sein. Johanna Pichler, Juristin im Europäischen
Verbraucherzentrum (EVZ), warnt vor psychologischen Tricks und
verrät, wie Konsument:innen sich vor Fake-Shops und -Preisen schützen
können.
Rund 300 Euro geben Konsument:innen in Österreich am Black Friday
im Schnitt aus. Gekauft wird zehnmal so viel wie an anderen Tagen, am
liebsten über das Smartphone. Dem Handel beschert das mehrere
Millionen Euro Umsatz - den Konsument:innen jedoch nicht immer
zwingend den besten Deal. Hohe Rabatte oder stetig sinkende
Stückzahlen können zum unüberlegten Spontankauf verleiten. „Wir gehen
davon aus, dass diese Behauptungen größtenteils unrichtig und damit
auch verboten sind und lediglich den psychologischen Kaufdruck
erhöhen sollen“, erläutert Pichler. Die Juristin empfiehlt, „Ruhe zu
bewahren und zu überlegen, ob man die Sache wirklich braucht. Wenn
ja, empfiehlt es sich, einen Preisvergleich über
Vergleichsplattformen durchzuführen, um festzustellen, ob es sich
tatsächlich um ein gutes Angebot handelt."
Tückischer Onlinehandel
Zu den meistverkauften Produkten an Black Friday und Cyber Monday
zählen Kleidung, Elektronik, Schuhe und Kosmetika. Konsument:innen,
die vordergründig online einkaufen, sollten wachsam sein. Das
Einkauferlebnis im Internet birgt viele Gefahren. Besonders vor
Fakeshops ist Vorsicht geboten. Betrügerische Online-Shops nutzen die
“Kaufrausch-Tage” und locken mit angeblichen Schnäppchen. Johanna
Pichler rät dazu, folgende Fragen vor dem Kauf zu klären: „Mit wem
schließe ich überhaupt einen Vertrag ab? Hat dieses Unternehmen ein
Impressum? Wo sitzt das Unternehmen? Und welche Erfahrungswerte gibt
es dazu?“. Auch die angebotene Zahlungsmethode kann ein Hinweis auf
die Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers sein. „Wird lediglich
Vorkasse angeboten, besser: Finger weg! Wir raten allgemein dazu,
eine Zahlungsmethode zu verwenden, die gegebenenfalls eine
Rückbuchung zulässt, wie PayPal oder Kreditkarte“, so Pichler weiter.
Recht auf Rücktritt
War alle Vorsicht vergebens, der Kauf getätigt und Reue stellt
sich ein, haben Konsument:innen nach wie vor einen gewissen
Handlungsspielraum, denn: „Beim Online-Kauf hat man auch bei Rabatt-
Ware das Recht binnen 14 Tagen ab Erhalt dieser vom Vertrag
zurückzutreten. Allerdings umfasst das Rücktrittsrecht nicht alle
Produkte, wie beispielsweise Event- oder Flugtickets“, betont
Pichler. „Im Geschäft bieten auch einige Händler freiwillig die
Möglichkeit zum Umtausch oder zur Rückgabe. Reduzierte Ware ist
allerdings meist davon ausgenommen." Käufe auf Zwang an Black Friday
oder Cyber Monday zu erledigen, gilt es allenfalls zu vermeiden. Eine
durchschnittliche branchenunabhängige
https://europakonsument.at/black-friday verdeutlicht, dass die Kosten
-Nutzen-Rechnung an besagten Aktionstagen nicht zu Gunsten der
Konsument:innen ausfällt.
SERVICE: Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf
http://www.europakonsument.at/black-friday .
Börsepeople im Podcast S16/02: Yvonne de Bark
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