04.11.2024, 4165 Zeichen
Wien/Linz (OTS) - Mit der Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD
(Energy Perfomance
of Building Directive) will die EU-Kommission das Tempo zur Umsetzung
von nachhaltiger Ladeinfrastruktur in den Mitgliedsstaaten deutlich
erhöhen. Der Bundesverband Elektromobilität Ãsterreich (BEÃ) begrüÃt
die neue EU-Richtlinie und empfiehlt den gesetzgebenden neun
Landesregierungen auf österreichweit einheitliche Lösungen zu setzen.
Bereits bei der Vorgängerversion der EU-Gebäuderichtlinie von
2021 zeigten sich in den einzelnen Bundesländern groÃe Unterschiede
bei der konkreten Umsetzung. âWir brauchen österreichweit
einheitliche Lösungen, die sowohl nutzerfreundlich als auch
wirtschaftlich sinnvoll sindâ, fordert BEÃ-Vorsitzender Andreas
Reinhardt. âGerade Unternehmen, die überregional tätig sind, brauchen
einheitliche Regelungen.â
Eine Expertengruppe des BEÃ hat unter der Leitung von Gerald
Mayrhofer mit Vertreter:innen des Klimaschutzministeriums und der OLE
- Leitstelle für E-Mobilität Ãsterreich, folgende Empfehlungen für
die Umsetzung erarbeitet:
1. Anpassung für Gewerbegebäude: In Gebäuden mit
Kundenparkplätzen sollen mindestens 20 Prozent der vorgeschriebenen
Ladepunkte als DC-Schnellladepunkte ausgeführt werden. Dies ist
besonders wichtig für eine schnelle Nutzung in Einkaufszentren und
Kaufhäusern.
2. Erweiterte Vorverkabelung: Neue und umfassend renovierte Wohn-
und Nichtwohngebäude sollen so vorverkabelt werden, dass
Erweiterungen sehr einfach und kostengünstig gemacht werden können
und sie eine gleichzeitige Nutzung und intelligente Ladefunktionen
unterstützen. Dadurch wird der Einsatz erneuerbarer Energien
optimiert und die Netzstabilität gefördert.
3. Förderung öffentlicher Einrichtungen als Vorbilder: Schnellere
Regelungen für öffentliche Gebäude wie Schulen und Krankenhäuser
sollen zur Akzeptanz von Elektromobilität beitragen.
4. Nutzerfreundlichkeit in Wohngebäuden: Einfache
Genehmigungsprozesse erleichtern Bewohnern die Installation eigener
Ladepunkte, was den Zugang zur Elektromobilität für Mieter und
Eigentümer fördert.
âDie novellierte EU-Gebäuderichtline ebnet den Weg für den Ausbau
einer nachhaltigen Mobilitätsinfrastruktur in Ãsterreich,â erklärt
BEÃ-Experte Gerald Mayrhofer. âMit unseren Empfehlungen wollen wir
sicherstellen, dass die Ladeinfrastruktur den Bedürfnissen der
Nutzer:innen nach Praxistauglichkeit gerecht wird und für
Gebäudeeigentümer auch wirtschaftlich umsetzbar ist.â
âDie neuen EU-Vorgaben werden Ãsterreich in den Mobilitätswende
weiter voranbringen. Gleichzeitig schaffen sie wirtschaftliche
Impulse durch Investitionen in moderne und intelligente
Ladeinfrastruktur,â schlieÃt BEÃ-Vorsitzender Reinhardt. Die
Mitgliedstaaten haben nun bis 29. Mai 2026 Zeit, um den gröÃten Teil
der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die aktuelle EU-Gebäuderichtline EU/2024/1275 fordert umfassende
MaÃnahmen zur Ladeinfrastruktur für Nichtwohngebäude sowohl bei
Neubauten als auch bei Renovierungen. Auch Wohngebäude (Neubauten und
Renovierungen) fallen unter die Vorgaben. Einzigartig ist die
Verpflichtung für alle Bestandsbauten von Nichtwohngebäuden: Gebäude-
Eigentümer müssen Ladeinfrastruktur bis zum 1. Januar 2027
bereitstellen, wenn das Gebäude über mehr als 20 Parkplätze verfügt.
Die Mitgliedstaaten haben nun bis 29. Mai 2026 Zeit, um den gröÃten
Teil der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
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Ãber den BEÃ
Der Bundesverband Elektromobilität Ãsterreich (BEÃ) vertritt die
Interessen von 13 Energieunternehmen in Ãsterreich und setzt sich für
den flächendeckenden Ausbau mit Elektromobilität unter Verwendung von
100 Prozent Erneuerbarer Energie aus Ãsterreich ein. Die Mitglieder
des BEÃ sind: BE Solution GmbH (Burgenland Energie), Energie AG
Vertrieb GmbH, Energie Graz GmbH, Energie Steiermark Kunden GmbH, EVN
Energieservices GmbH, illwerke vkw AG (vkw), Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB), KELAG-Kärntner Elektrizitäts-
Aktiengesellschaft, LINZ AG, Salzburg AG, TINEXT (TIWAG-Next Energy
Solutions GmbH), Wels Strom GmbH und Wien Energie GmbH. www.beoe.at
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