11.03.2026, 4037 Zeichen
Die neue Steuerfreiheit für arbeitende Rentner und der höhere Mindestlohn wirken sich erstmals auf die Gehaltsabrechnungen aus. Nach technischen Startschwierigkeiten werden die finanziellen Anreize nun umgesetzt.
Software-Update behebt Startprobleme
Seit Januar 2026 galt das neue aktive Rentnermodell – doch auf den ersten Gehaltsabrechnungen fehlte der versprochene Steuervorteil. Wie führende Steuerberater und Softwarehäuser wie PKF Deutschland und DATEV zwischen dem 8. und 10. März bestätigten, sorgten unklare gesetzliche Vorgaben zu Sozialabgaben für Verzögerungen. Die Payroll-Systeme konnten nicht rechtzeitig angepasst werden.
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Doch damit ist jetzt Schluss: Die notwendigen Updates sind verteilt und getestet. Die Personalabteilungen in ganz Deutschland rechnen den März-Lohn erstmals korrekt ab. Der lang erwartete Steuerbonus für rentenversicherungspflichtig beschäftigte Senioren wird damit Realität. Ein wichtiger Meilenstein für den deutschen Arbeitsmarkt.
Mindestlohn bei 13,90 Euro – Mini-Job-Grenze steigt
Parallel wirkt sich die Mindestlohnerhöhung aus. Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Das ist ein deutlicher Sprung gegenüber den 12,82 Euro aus dem Jahr 2025.
Diese Erhöhung zieht automatisch die Geringfügigkeitsgrenze (Mini-Job) nach oben. Sie liegt 2026 nun bei 603 Euro monatlich. Rentner können so etwa 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne reguläre Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit jedoch genau im Blick behalten. Wird die Grenze überschritten, wird aus dem Mini-Job ein Midijob oder normales Arbeitsverhältnis – mit deutlich höheren Abgaben.
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Bis zu 24.000 Euro steuerfrei im Jahr
Das Herzstück der Neuregelung ist die pauschale Steuerfreistellung. Rentner im regulären sozialversicherungspflichtigen job können bis zu 2.000 Euro im Monat zusätzlich verdienen – komplett steuerfrei. Hochgerechnet sind das bis zu 24.000 Euro im Jahr.
Voraussetzung ist das Erreichen der Regelaltersgrenze (aktuell 66 Jahre und 4 Monate für Jahrgang 1960) und ein normales Arbeitsverhältnis. Der Steuerbonus gilt nicht für Selbstständige, Beamte oder reine Mini-Jobber. Finanzberater betonen: Es handelt sich um eine gezielte Steuerbefreiung auf den Bruttolohn. Die Rente selbst wird dadurch nicht höher besteuert – ein klarer Anreiz, länger im Beruf zu bleiben.
Kampf gegen den Fachkräftemangel
Hinter den Maßnahmen steckt eine klare Strategie. Angesichts des demografischen Wandels und des akuten Fachkräftemangels in Branchen wie dem Handwerk oder der Pflege will die Politik erfahrene Mitarbeiter im Job halten.
Die Kombination aus höherem Mindestlohn und Steuerfreibetrag soll den Zuverdienst attraktiver machen. Für Unternehmen wird es einfacher, wertvolle Erfahrungsträger mit attraktiven Konditionen zu halten. Gleichzeitig wirken die Maßnahmen als Puffer gegen die Inflation, die die Kaufkraft vieler Renten in den letzten Jahren geschmälert hat.
Nächste Erhöhung schon in Sicht
Die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Die Mindestlohnkommission hat bereits die nächste Erhöhung beschlossen: Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Die dynamisch gekoppelte Mini-Job-Grenze wird dann auf etwa 633 Euro klettern.
Personalabteilungen müssen sich also auf weitere Anpassungen einstellen. Nach dem erfolgreichen Rollout im März 2026 rechnen Ökonomen jedoch mit spürbaren Effekten: Die Erwerbsquote unter Senioren dürfte in den kommenden Monaten steigen – jetzt, da die bürokratischen Hürden endlich überwunden sind.
Börsepeople im Podcast S24/09: Bernadette Händlhuber
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