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Osisko Development Schliesst Verkauf des Gold-Projekts San Antonio ab

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28.01.2026, 8678 Zeichen

Montreal, Québec, 27. Januar 2026 / IRW-Press / Osisko Development Corp. (NYSE: ODV, TSXV: ODV) (zusammen mit seinen Tochtergesellschaften „Osisko Development” oder das Unternehmen”) (- https://www.commodity-tv.com/play/osisko-development-project-financing-in-place-for-big-gold-project-in-canada-with-upscale-potential/ -) freut sich bekannt zu geben, dass es den zuvor angekündigten Verkauf seiner 100-prozentigen Beteiligung am Goldprojekt San Antonio („San Antonio” oder das „Projekt”) im mexikanischen Bundesstaat Sonora Mexiko, an Axo Copper Corp. („Axo“) durch den Verkauf aller ausgegebenen und ausstehenden Kapitalanteile von Sapuchi Minera S. de R.L. de C.V. („Sapuchi Mexico“) abgeschlossen hat (die „Transaktion“).

 

Bei Abschluss der Transaktion erhielt Osisko Development 15.325.841 Stammaktien von Axo („Axo-Aktien”), was 9,99 % der ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien von Axo auf nicht verwässerter Basis entspricht.

 

Osisko Development hat Anspruch auf bestimmte bedingte aufgeschobene Zahlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf, darunter:

 

-          Eine Barzahlung in Höhe von 70 % aller mexikanischen Mehrwertsteuerrückerstattungen, die Sapuchi Mexico für Zeiträume bis zum Abschlussdatum der Transaktion zustehen oder geschuldet werden;

 

-          Nach der öffentlichen Einreichung einer Machbarkeitsstudie zu dem Projekt durch Axo, die gemäß National Instrument 43-101 – Standards of Disclosure for Mineral Projects erstellt wurde, erhält das Unternehmen 2.000.000 US-Dollar in bar oder bis zu 9.398.496 Axo-Aktien, je nach Wahl von Axo, vorausgesetzt, dass der Ausgabepreis dieser Axo-Aktien unter dem Schlusskurs der Axo-Aktien vom 21. November 2025 (der „Mindestpreis“) liegt. erhält das Unternehmen 9.398.496 Axo-Aktien zuzüglich einer Barzahlung in Höhe der Differenz zwischen 2.000.000 US-Dollar und dem Gegenwert der erhaltenen Axo-Aktien in US-Dollar; und

 

-          Eine Barzahlung in Höhe von 2.000.000 US-Dollar nach Abschluss des ersten Goldgusses im Rahmen des Projekts.

 

Darüber hinaus muss Axo, sobald es eine oder mehrere Eigenkapitalfinanzierungen mit einem Gesamtbruttoerlös von mindestens 10.000.000 US-Dollar (eine „qualifizierte Finanzierung“) abgeschlossen hat, sofern der Ausgabepreis über dem Mindestpreis liegt, wäre Axo verpflichtet, Osisko Development eine solche Anzahl von Axo-Aktien auszugeben, dass Osisko Development auf nicht verwässerter Basis einen Anteil von 9,99 % an Axo an den ursprünglich aufgebrachten 10.000.000 US-Dollar behält. Liegt der Ausgabepreis im Zusammenhang mit einer solchen Emission unter dem Mindestpreis, erhält Osisko Development maximal 5.521.699 Axo-Aktien zuzüglich einer Barzahlung in Höhe des Ausgabepreises multipliziert mit der Anzahl der zusätzlichen Axo-Aktien, die Osisko Development erhalten hätte, wenn die zusätzlichen Aktien zum Ausgabepreis statt zum Mindestpreis ausgegeben worden wären.

 

Bennett Jones LLP fungierte als Rechtsberater von Osisko Development im Zusammenhang mit der Transaktion.

 

ÜBER OSISKO DEVELOPMENT CORP.

 

Osisko Development Corp. ist ein nordamerikanisches Golderschließungsunternehmen, das sich auf ehemalige Bergbaulager mit großräumigem Potenzial konzentriert. Das Ziel des Unternehmens ist es, durch die Erschließung seines Flaggschiffprojekts, dem vollständig genehmigten und zu 100 % unternehmenseigenen Cariboo-Goldprojekt im Zentrum von British Columbia (Kanada), zu einem mittelständischen Goldproduzenten zu werden. Ergänzt wird die Projektpipeline durch das Tintic-Projekt im historischen Bergbaugebiet East Tintic in Utah (USA), einem Brownfield-Grundstück mit erheblichem Explorationspotenzial, umfangreichen historischen Bergbaudaten und Zugang zu einer etablierten Infrastruktur. Osisko Development konzentriert sich auf die Entwicklung langlebiger Bergbauaktiva in bergbaufreundlichen Rechtsgebieten und verfolgt dabei einen disziplinierten Ansatz in Bezug auf Kapitalallokation, Entwicklungsrisikomanagement und Wachstum der Mineralvorräte.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter www.osiskodev.com oder wenden Sie sich an:

 

Sean Roosen

Vorstandsvorsitzender und CEO

E-Mail: sroosen@osiskodev.com

Tel.: + 1 (514) 940-0685

 

Philip Rabenok

Vizepräsident, Investor Relations

E-Mail:prabenok@osiskodev.com

Tel.: + 1  (437) 423-3644

 

In Europa

Swiss Resource Capital AG

Marc Ollinger

info@resource-capital.ch

www.resource-capital.ch

 

VORSICHTSHINWEIS BEZÜGLICH ZUKUNFTSGERICHTETER AUSSAGEN

 

Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, mit Ausnahme von Aussagen über historische Fakten, einschließlich aller Informationen über die zukünftige finanzielle oder operative Leistung von Osisko Development, stellen „zukunftsgerichtete Informationen“ oder „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne bestimmter Wertpapiergesetze dar, einschließlich der Bestimmungen des Securities Act (Ontario) und der „Safe Harbor“-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995, und basieren, sofern nicht anders angegeben, auf den Erwartungen, Schätzungen und Prognosen der Unternehmensleitung zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung. Zu den in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gehören unter anderem die geschätzte Gesamtbar- oder Aktienvergütung aus dem Verkauf von San Antonio, der zukünftige Preis der Axo-Aktien und der Zeitplan für die aufgeschobenen Zahlungen. Ausdrücke oder Aussagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse erreicht, erhalten oder vorgenommen werden können, sollten oder werden oder dass sie eintreten oder zu Ergebnissen führen werden, sowie ähnliche Ausdrücke kennzeichnen zukunftsgerichtete Aussagen. Die Wörter „schätzen“, „erwarten“ oder „würden“ oder Variationen oder ähnliche Wörter und Ausdrücke oder Aussagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse erreicht, erhalten oder vorgenommen werden können, sollten oder werden oder eintreten oder zu Ergebnissen führen werden, sowie ähnliche Ausdrücke kennzeichnen zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren notwendigerweise auf einer Reihe von Schätzungen und Annahmen, die zwar von Osisko Development zum Zeitpunkt dieser Aussagen als angemessen erachtet werden, jedoch naturgemäß erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen und wettbewerblichen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Schätzungen und Annahmen von Osisko Development, die sich als unrichtig erweisen können, umfassen unter anderem: (i) dass das Unternehmen die gemäß den Bedingungen der entsprechenden Vereinbarungen zu zahlende aufgeschobene Gegenleistung in Übereinstimmung mit unseren Erwartungen erhalten wird; und (ii) dass Osisko Development im Falle der Nichtzahlung einer aufgeschobenen Zahlung in der Lage sein wird, seine Rechte aus den entsprechenden Vereinbarungen in einer Weise durchzusetzen, die seinen Erwartungen entspricht. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen können, einschließlich des Risikos, dass die Verkaufstransaktion aus irgendeinem Grund nicht abgeschlossen wird und dass die bedingten aufgeschobenen Zahlungen tatsächlich an Osisko Development geleistet werden. Zukunftsgerichtete Aussagen dienen dazu, Informationen über die Erwartungen und Pläne des Managements in Bezug auf die Zukunft zu vermitteln. Alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen diesem Vorbehalt und den Vorbehalten in unseren anderen bei den Wertpapieraufsichtsbehörden Kanadas und der Vereinigten Staaten eingereichten Unterlagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vorbehalte im Abschnitt „Risikoanalyse” unseres MD&A für die drei und neun Monate bis zum 30. September 2025 und im Jahresinformationsformular vom 28. März 2025. Diese Faktoren stellen keine vollständige Liste der Faktoren dar, die Osisko Development beeinflussen könnten. Osisko Development lehnt jede Absicht oder Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren oder wesentliche Unterschiede zwischen späteren tatsächlichen Ereignissen und solchen zukunftsgerichteten Aussagen zu erläutern, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.

 

Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsdienstleister (wie dieser Begriff in den Richtlinien der TSX Venture Exchange definiert ist) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung. Keine Börse, Wertpapierkommission oder andere Aufsichtsbehörde hat die hierin enthaltenen Informationen genehmigt oder abgelehnt.

 



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