27.03.2025, 2783 Zeichen
Wien (OTS) - Anlässlich der heute im Nationalrat zur Beschlussfassung
vorgesehenen
ORF-Reform kritisiert der österreichische Baumeisterverband (ÖBV),
dass mit der Gesetzesänderung die Chance vertan wird, den untragbaren
Zustand hinsichtlich der Einhebung der ORF-Gebühren im Bereich der
Bauwirtschaft zu bereinigen. Somit sind Bauunternehmen auch weiterhin
mit ungerechtfertigten und rechtlich nicht nachvollziehbaren
Mehrfachvorschreibungen des ORF-Beitrags konfrontiert.
Beitragspflicht für Baustellen über 6 Monate
Angesichts der Tatsache, dass Unternehmen per se keine
Fernsehprogramme konsumieren, muss man sich fragen, warum diese
überhaupt eine ORF-Beitragsgebühr entrichten müssen. Besonders
kuriose Züge nimmt das ORF-Beitrags-Gesetz allerdings im Bereich der
Bauwirtschaft an. Hier vervielfacht sich die finanzielle und
administrative Belastung aufgrund einer praxisfernen gesetzlichen
Bestimmung, wonach auch bei länger als 6 Monate eingerichteten
Baustellen in verschiedenen Gemeinden jedenfalls ein ORF-Beitrag -
zusätzlich zum Sitz des Unternehmens - zu entrichten ist.
In der Praxis bedeutet dies, dass viele Bauunternehmungen mit
Baustellen in verschiedenen Gemeinden dutzende ORF-Beiträge
entrichten müssen. Aus Sicht des Baugewerbes führt dies zu einer
völlig ungerechtfertigten Mehrfachbelastung und widerspricht eklatant
dem Prinzip der Beitragsgerechtigkeit.
„Es kann nicht sein, dass unsere Betriebe mit ungerechtfertigten
Mehrfachvorschreibungen konfrontiert sind, bloß weil ein Gesetz
handwerklich schlecht gemacht ist. Bauunternehmen haben dadurch
erhebliche administrative und finanzielle Mehraufwendungen zu
bewältigen“, erklärt ÖBV-Obmann Robert Jägersberger.
Zugesagte Gesetzesreparatur bleibt aus
Nach zahlreichen Interventionen der Bauwirtschaft wurde im Juli
vergangenen Jahres eine zeitnahe Reparatur des ORF-Beitrags-Gesetzes
in Aussicht gestellt, wonach künftig eine automatisierte Erfassung
von Mehrfachbelastungen ermöglicht wird und damit eine angepasste
Beitragsvorschreibung erfolgen soll. Die damals verlautbarte
Information des BMF, wonach „um Geduld ersucht wird, um über den
Sommer 2024 eine zeitnahe Entlastung auf den Weg bringen zu können“,
kann auch heute noch auf der Webseite der ORF-Beitrags Service GmbH
nachgelesen werden (s. link ). Passiert ist seitdem nichts. Mit dem
heutigen Beschluss im Nationalrat wird eine Chance vertan, das
einzulösen, was vor über einem halben Jahr versprochen wurde.
Die Bauwirtschat zeigt sich dementsprechend enttäuscht:
„Eigentlich war politisch zugesagt, dass es hier bald eine saubere
und rechtssichere Lösung gibt. Offensichtlich hat man es verabsäumt,
das zu tun. Ich appelliere an die Politik, dass diese vollkommen
absurde Bestimmung raschestmöglich repariert wird“, so Robert
Jägersberger abschließend.
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