Netzsperren: Jetzt ist die Unverhältnismäßigkeit rechtskräftig

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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27.03.2025, 3170 Zeichen

Wien (OTS) - Das Internet ist das Rückgrat der modernen Kommunikation und damit Teil der kritischen Infrastruktur. Dass also plötzlich Teile davon in Österreich für einige Stunden lahmgelegt waren, sorgte im August 2022 bei tausenden Nutzer:innen für eine unangenehme Überraschung. Der Grund war, dass Urheberrechtsinhaber die Sperre von IP-Adressen veranlasst hatten, die zugleich für zahlreiche legale Websites und Internetdienste benutzt werden. 2023 erklärte die zuständige Telekom- Control-Kommission (TKK) diese Sperren in einem Bescheid für unverhältnismäßig und rechtswidrig. Dagegen legten die Rechteinhaber Bescheidbeschwerde ein. Bis vor Kurzem, denn nun, da der EuGH damit befasst wurde, zogen sie die Beschwerde wieder zurück. Damit ist die Entscheidung der TKK rechtskräftig.
Zwtl.: ISPA erfreut: Alle Rechte müssen gleich berücksichtigt werden
Für die ISPA, den Dachverband der österreichischen Internetwirtschaft, ist das ein Grund zur Freude. Generalsekretär Stefan Ebenberger sagt: „Wir sind froh, dass die Beschwerde zurückgezogen wurde und die ursprüngliche Entscheidung der TKK, dass diese Form von Netzsperren unzulässig ist, damit rechtskräftig ist. Wir begrüßen es, sollten die Rechteinhaber diese Rechtsauffassung mittlerweile teilen. Schließlich geht es hier nicht nur um die Verlässlichkeit des Internets und die mögliche indirekte Zensur legaler Inhalte, sondern auch um die Rechte der Inhaber ebenso völlig legaler Internetdienste, die hinter einer IP-Adresse aufrufbar sind, die genauso geschützt werden müssen wie das geistige Eigentum der Film- und Musikwirtschaft. Deswegen ist die ISPA auch immer für den Grundsatz ‚Löschen statt Sperren‘ eingetreten, weil damit illegale Inhalte entfernt werden können, ohne die Rechte aller anderen zu beschneiden.“
Einen einzigen Wermutstropfen sieht Ebenberger jedoch: „ Der EuGH hätte hier in einer seit über einem Jahrzehnt offenen Frage endgültige Rechtssicherheit schaffen können. So bleibt aber die Entscheidung der TKK auf den Einzelfall von August 2022 bezogen und die Internetanbieter müssen weiter abwägen, ob eine Sperraufforderung recht- und verhältnismäßig ist – immer unter dem Risiko, selbst von den Rechteinhabern geklagt zu werden, wenn sie deren Aufforderungen nicht nachkommen. “
Zwtl.: Politik in der Pflicht: Internet-Sperren in Zukunft erst nach behördlicher Prüfung
Dabei wollen die Internetanbieter diese Rolle gar nicht: „Das Abwägen unterschiedlicher Rechte ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates, die er derzeit auf die Internetbranche abwälzt“, sagt Ebenberger. „ Bevor eine Internetadresse gesperrt wird, sollte eine Behörde die Angemessenheit prüfen. So ein Verfahren gibt es zum Beispiel schon im Konsumentenschutz bei der Sperre von Fake-Shops. Was gut genug für den Schutz von Konsument:innen ist, sollte auch der Film- und Musikindustrie zumutbar sein. “ Er sieht hier die Politik in der Pflicht: „Wir hoffen, dass die neue Bundesregierung hier endlich ein angemessenes Verfahren schafft. Es hätte ja schon bei der Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2021 Vorschläge gegeben, die aber leider kategorisch abgelehnt wurden. Hier steht die ISPA nach wie vor für gemeinsame Lösungen zur Verfügung.“



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