27.03.2025, 3170 Zeichen
Wien (OTS) - Das Internet ist das Rückgrat der modernen Kommunikation
und damit
Teil der kritischen Infrastruktur. Dass also plötzlich Teile davon in
Österreich für einige Stunden lahmgelegt waren, sorgte im August 2022
bei tausenden Nutzer:innen für eine unangenehme Überraschung. Der
Grund war, dass Urheberrechtsinhaber die Sperre von IP-Adressen
veranlasst hatten, die zugleich für zahlreiche legale Websites und
Internetdienste benutzt werden. 2023 erklärte die zuständige Telekom-
Control-Kommission (TKK) diese Sperren in einem Bescheid für
unverhältnismäßig und rechtswidrig. Dagegen legten die Rechteinhaber
Bescheidbeschwerde ein. Bis vor Kurzem, denn nun, da der EuGH damit
befasst wurde, zogen sie die Beschwerde wieder zurück. Damit ist die
Entscheidung der TKK rechtskräftig.
Zwtl.: ISPA erfreut: Alle Rechte müssen gleich berücksichtigt werden
Für die ISPA, den Dachverband der österreichischen
Internetwirtschaft, ist das ein Grund zur Freude. Generalsekretär
Stefan Ebenberger sagt: „Wir sind froh, dass die Beschwerde
zurückgezogen wurde und die ursprüngliche Entscheidung der TKK, dass
diese Form von Netzsperren unzulässig ist, damit rechtskräftig ist.
Wir begrüßen es, sollten die Rechteinhaber diese Rechtsauffassung
mittlerweile teilen. Schließlich geht es hier nicht nur um die
Verlässlichkeit des Internets und die mögliche indirekte Zensur
legaler Inhalte, sondern auch um die Rechte der Inhaber ebenso völlig
legaler Internetdienste, die hinter einer IP-Adresse aufrufbar sind,
die genauso geschützt werden müssen wie das geistige Eigentum der
Film- und Musikwirtschaft. Deswegen ist die ISPA auch immer für den
Grundsatz ‚Löschen statt Sperren‘ eingetreten, weil damit illegale
Inhalte entfernt werden können, ohne die Rechte aller anderen zu
beschneiden.“
Einen einzigen Wermutstropfen sieht Ebenberger jedoch: „ Der EuGH
hätte hier in einer seit über einem Jahrzehnt offenen Frage
endgültige Rechtssicherheit schaffen können. So bleibt aber die
Entscheidung der TKK auf den Einzelfall von August 2022 bezogen und
die Internetanbieter müssen weiter abwägen, ob eine Sperraufforderung
recht- und verhältnismäßig ist – immer unter dem Risiko, selbst von
den Rechteinhabern geklagt zu werden, wenn sie deren Aufforderungen
nicht nachkommen. “
Zwtl.: Politik in der Pflicht: Internet-Sperren in Zukunft erst nach
behördlicher Prüfung
Dabei wollen die Internetanbieter diese Rolle gar nicht: „Das
Abwägen unterschiedlicher Rechte ist eine hoheitliche Aufgabe des
Staates, die er derzeit auf die Internetbranche abwälzt“, sagt
Ebenberger. „ Bevor eine Internetadresse gesperrt wird, sollte eine
Behörde die Angemessenheit prüfen. So ein Verfahren gibt es zum
Beispiel schon im Konsumentenschutz bei der Sperre von Fake-Shops.
Was gut genug für den Schutz von Konsument:innen ist, sollte auch der
Film- und Musikindustrie zumutbar sein. “ Er sieht hier die Politik
in der Pflicht: „Wir hoffen, dass die neue Bundesregierung hier
endlich ein angemessenes Verfahren schafft. Es hätte ja schon bei der
Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2021 Vorschläge gegeben, die
aber leider kategorisch abgelehnt wurden. Hier steht die ISPA nach
wie vor für gemeinsame Lösungen zur Verfügung.“
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